Hallo,
natürlich beteilige ich mich auch am Landrush 2. Trotzdem stellt sich die Frage, welchen Ärger man von den Firmen zu erwarten hat, die vorher für einen generischen Begriff ersucht haben, Rechte anzumelden. Ich kann mir nicht vorstellen, daß sie klein beigeben. Oder hat die Ablehnung und die Freigabe durch Eurid auch eine endgültige Rechtsstellung, die weitere gerichtliche Auseinandersetzungen bzw. Abmahnung nicht möglich machen.
Gruß
Dio.
natürlich beteilige ich mich auch am Landrush 2. Trotzdem stellt sich die Frage, welchen Ärger man von den Firmen zu erwarten hat, die vorher für einen generischen Begriff ersucht haben, Rechte anzumelden. Ich kann mir nicht vorstellen, daß sie klein beigeben. Oder hat die Ablehnung und die Freigabe durch Eurid auch eine endgültige Rechtsstellung, die weitere gerichtliche Auseinandersetzungen bzw. Abmahnung nicht möglich machen.
Gruß
Dio.