Welcome!

By registering with us, you'll be able to discuss, share and private message with other members of our community.

SignUp Now!

Landrush2/rechtl. Situation

Diogenes

New member
Registriert
25. Feb. 2006
Beiträge
244
Reaktionspunkte
0
Hallo,
natürlich beteilige ich mich auch am Landrush 2. Trotzdem stellt sich die Frage, welchen Ärger man von den Firmen zu erwarten hat, die vorher für einen generischen Begriff ersucht haben, Rechte anzumelden. Ich kann mir nicht vorstellen, daß sie klein beigeben. Oder hat die Ablehnung und die Freigabe durch Eurid auch eine endgültige Rechtsstellung, die weitere gerichtliche Auseinandersetzungen bzw. Abmahnung nicht möglich machen.


Gruß

Dio.
 
Meine Meinung:
Wenn es ein generischer Begriff ist und du die Seite nach der erfolgreichen Registration nicht in deren Klasse nutzt, dürfte es keine Probleme geben.

Schwerer ist es zu erkennen was generisch ist und was nicht.

Z.B. Der Begriff Spiegel: Es ist für alle ein generischer Begriff, allerdings gibt es die sehr bekannte Marke Spiegel. Wenn also ein User im Netz nach spiegel sucht, dann ist davon auszugehen, dass er die Zeitschrift Spiegel und nicht einen normalen Spiegel sucht.

Ist aber meines Wissens nach alles eine Einzelfallbetrachtung.

Dies stellt keine Rechtsrat dar, sondern spiegelt lediglich meine Meinung dar.
 
plopp schrieb:
Wenn also ein User im Netz nach spiegel sucht, dann ist davon auszugehen, dass er die Zeitschrift Spiegel und nicht einen normalen Spiegel sucht.

smile... manchmal seid ihr schon komisch :Whistle:
wenn ich spiegel suche meine ich spiegel... nid zeitschift.

ric
abonnieren.net
 
Ein generischer Begriff ist dann generisch wenn er generisch GENUTZT wird. Dh ein Portal für Spiegel (Taschenspiegel, antike Spiegel etc.) verwendet Spiegel generisch (nicht als Marke schützbar) - ebenso wäre Diesel für ein Kraftstoffportal generisch - nicht jedoch für eine Jeans....

Bin auch kein Jurist nur schon ewig mit der Materie beschäftigt (vorwiegend zwar in Österreich ist aber sehr ähnlich)
meint
Sebastian
 
Hallo,
so richtig its die Frage für mich noch nicht beantwortet.
Natürlich nehme ich auch am Landrush 2 teil. Dabei werden EU-Domains durch Eurid freigegeben, deren Anträge in Sun1 und 2 abgelehnt wurden.
Ein Beispiel: Für auto.eu liegen ca. 15 Anträge vor, die alle abgelehnt wurden. Jetzt komme ich durch den Landrush 2 an diese Domain. Muß ich dann mit Abmahnversuchen rechnen. Wie sieht die rechtliche Situation aus ?
Ähnliche Fragen wie die von mir gestellte, tauchen vor dem Landrush 2 immer wieder auf. Wir haben hier doch Rechtsanwälte im Forum. Was sagen die zu diesem wichtigen Problem ?
Man freut sich über die Zuteilung von Domains im Landrush 2 und wird unmittelbar danach von Firmen kontaktiert, die zwar eine Markenanmeldung hatten, aber von Eurid nicht berücksichtigt wurden.

Vielleicht habe ich diese Nuance vom LR2 bisher auch nur falsch interpretiert.

Gruß
Dio.
 
Es geht hier - meiner Meinung nach - nicht um LR II sondern um generische Domains generell.

Wenn ich zB die Domain diesel.de für ein Kraftstoffportal nutze - "wo kann ich billiger Tanken" etc. dann werde ich mit der Jeansfirma kaum Probleme bekommen.

Mach ich unter diesel.de jedoch ein Portal für Jeansmode auf werde ich wohl Probleme haben, da ja da eine grosse Firma eine Marke auf Diesel FÜR die Klasse Jeansmode hat.

meint
Sebastian
 
Hallo Sebastian,
z.B. für casino gibt es ca. 100 Markenanmeldungen in allen Variationen. Diverse habe Anträge gestellt für Sun1 bzw. Sun2. Casino.eu wurde nicht zugeteilt, kein Antrag bisher akzeptiert (wenn ich richtig informiert bin). Jetzt holst Du Dir die Domain zur Zufall über Land2. Das Du jetzt Casino nutzen möchtest für Deine Topflappenfirma steht wahrscheinlich außen vor. Wirst Du jetzt mit Abmahnungen überschüttet oder wie stellt sich die Situation dar.

Gruß
Dio.
 
Wenn jemand einer Marke casino für die Klasse "Topflappen" hat - dann darfst DU casino nicht für Topflappen verwenden...

meint
Sebastian (der kein Jurist ist)
 
Hallo,
möchte noch einmal darauf hinweisen, daß im newsletter von domain-recht ebenfalls ein Hinweis auf den Landrush2 vorhanden ist, der auf diese Problematik hinweist. Wenn jemand in Belgien oder Lichtenstein oder sonst seine Marke auf reifen, buecher, casino, wellness etc. anmeldete und wurde nur aufgrund von fehlerhaften Unterlagen nicht von Eurid berücksichtigt, wie sieht es dann mit meiner Domain xxx aus. Diese Konstellation wird möglicherweise 10000-fach auftreten. Kommt dann eine Abmahnwelle von den ehemals Gescheiterten auf uns zu. So richtig haben mich die Antworten noch nicht beruhigt.


Gruß
Dio.
 
Diogenes schrieb:
So richtig haben mich die Antworten noch nicht beruhigt.
Gruß
Dio.

Gott, was erwartest Du? Du kannst in Deutschland immer und überall abgemahnt werden. Egal, ob der Mensch im Recht ist oder einfach nur mehr Kohle hat. Guck Dir als "leuchtendes" Beispiel die Metro an. Ein generischer Begriff ist - wie bereits geschrieben - in seiner "natürlichen" Klasse nicht schützbar. Bei wertvollen Domains wird Dir vielleicht trotzdem einer ans Bein pinkeln wollen. Na und? Umdrehen in den dreisten Arsch treten. Die entsprechenden RAs wurden hier ja bereits gepostet. Wenn Du absolute Ruhe willst: Lass die Finger vom Domainbiz. Wo man gutes Geld verdienen kann, sind die Ratten nicht weit...

Aloa,

Rainer

DoingBusiness.de
 
Hallo Rainer,
klare Ansage. Trotzdem bleibe ich dabei. Der Bereich bietet alles (bis auf Rechtssicherheit).

Gruß
Dio.
 
Dio schrieb:
Trotzdem bleibe ich dabei. Der Bereich bietet alles (bis auf Rechtssicherheit).
Ist keine neue Erkenntnis und beschränkt sich nicht auf die .eu Vergabe.
Wie Rainer schon sagte, wird dir niemand die gewünschte Rechtssicherheit
geben können. Als Domaininhaber/ Projektbetreiber mußt du jeder Zeit damit
rechnen, dass dir jemand ans Bein zu pinkeln versucht.
 
Hallo,
was mich nur nervt, ist die Dreistigkeit von manchen Firmen, die Ihren finanziellen Vorteil ausspielen. Ich selbst kenne ein Beispiel, bei der nach der EU-Zuteilung ein Geschäftsführer seine Rechtsabteilung beauftragt hat, dem XXX eine Abmahnung zu schicken, um an eine bestimmte Domain zu kommen, ohne Markenrecht oder Namensrecht etc. einfach auf blauen Dunst bei einem generischen Begriff. GGfs. hätte sich der Domaininhaber von der Höhe der Abmahnung beeindrucken lassen.
Wie es ausgegangen ist, kann ich nicht sagen ? Diese Beinpinkler kann ich nicht ausstehen !!


Gruß

Dio.
 
Zurück
Oben