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Local.de

also ich finde die entscheidungen gut und nachvollziehbar.
so werden hoffentlich bald alle angehalten etwas ordentlichen auf den domains bereitzustellen.
jemand dem nichts besseres einfällt, als ne domain auf eine vermietungsseite zu linken oder auf ne noch sinnfreiere parkingseite hat die jeweilige domain einfach nicht verdient!
hoffe die wpo wird weiterhin solche urteile fällen und den spekulanten das fürchten lehren.

Gewagte Aussagen in einem Forum, in dem die meisten mit Domains spekulieren bzw. Domainparking betreiben. Ich meine übrigens auch schon von dir diverse Domains gesehen zu haben, auf denen sich außer ein paar Textsnippets nur Adsense-Werbung befindet. Irre ich mich? Oder Glashaus?

Aber lass mich dir sagen, dass ich ebenfalls der Ansicht bin, dass auf schöne generische Domains ein attraktives Projekt gehört. Davon hat nicht zuletzt der Betreiber am meisten, da so ein Vielfaches vom Parkingumsatz eingefahren werden kann, wenn man's richtig anstellt. Nur ist ein solches Projekt eben nicht in Nullkommanix aufgezogen.

Und ob du's mir nun abnimmst oder nicht, war es vorgesehen, die .in-Domains sowie die local.fr zu projektieren. Ich hatte ja auch nicht vor, sie ewig brach liegen zu lassen. Allerdings hatte ich sie zu dem Zeitpunkt der Beschwerde erst wenige Monate (die Marke war aber noch jünger). Auch die .in hatte ich nicht mal ein Jahr als ich die Benachrichtigung über das eingeleitete Verfahren erhielt, in dem es nachweisbar nicht mit rechten Dingen zuging.
 
also ich finde die entscheidungen gut und nachvollziehbar.
so werden hoffentlich bald alle angehalten etwas ordentlichen auf den domains bereitzustellen.
jemand dem nichts besseres einfällt, als ne domain auf eine vermietungsseite zu linken oder auf ne noch sinnfreiere parkingseite hat die jeweilige domain einfach nicht verdient!
hoffe die wpo wird weiterhin solche urteile fällen und den spekulanten das fürchten lehren.

bg

vadder

sorry, aber das ist doch blödsinn, stimme df hier voll zu. es geht hier zwar nicht nur aber u.a. auch um den handel mit domains, warum großartig projektieren, wenn es meine zielvorgabe ist, eine gute generische markenfreie domain zu kaufen/registrieren, um diese mit gewinn weiterzukaufen...that's business.

gruss jens
fahrzeuge.net
 
also ich finde die entscheidungen gut und nachvollziehbar.
so werden hoffentlich bald alle angehalten etwas ordentlichen auf den domains bereitzustellen.
jemand dem nichts besseres einfällt, als ne domain auf eine vermietungsseite zu linken oder auf ne noch sinnfreiere parkingseite hat die jeweilige domain einfach nicht verdient!
hoffe die wpo wird weiterhin solche urteile fällen und den spekulanten das fürchten lehren.

Sehr schräge Ansicht aus dem Besitz einer Adresse automatisch die "Baupflicht" abzuleiten...

vadder, wer wäre denn die Instanz, die entscheiden könnte, was "etwas ordentliches" ist?
Wer legt den Zeitrahmen fest?
Müsste ich also dann, wenn ich eine Domain kaufen und projektieren wollte schon vorab Geld in das Projekt stecken ohne vorab zu wissen, ob ich die Domain auch tatsächlich erhalten werde, damit sie unmittelbar projektiert ist, falls Sie in meinen Besitz übergeht? Und wenn ich sie nicht bekomme hab ich halt die ganze Kohle in den Sand gesetzt?

Oder gibt es auch hierfür eine Instanz, die dann festlegt, wieviel Zeit pro Domain vergehen darf, bis diese projektiert ist? Würde das Projekt dann wieder ersterer Instanz zur Begutachtung vorgelegt, ob dieses der Domain entspricht?

Achja, wer trägt denn eigentlich die Kosten für eine derartige (zensierende und nutzlose) Bürokratie?

Sollten derartige Insitutionen dann nicht gleich auch noch die auflagenstärksten Zeitschriften, die quotenstärksten Fernseh- u. Radiosender, etc. zensier... ähm kontrollieren ob der dargebotenen inhalt wohl "was ordentliches" ist und bei Nichtgefallen die Geschäftsführung in andere Hände weiterreichen können? ;)

mfg pyro
 
Hast Du dazu Fundstellen? Würde mich sehr interessieren.

Nach Ansicht des Gerichts kann sich der Beklagte nicht auf
einen Wertungebegriff berufen. Dies ware nur dann eventuell
der Fall, wenn es aich um ,,Mandeln' handelt. Der Begriff der
Gattung hat als Voraussetzung eine Mehrheit von Sachen.

Aus dem Urteil des AG Stuttgarts zum Fall "mandel.de", in dem eine interessante Definition des Gattungsbegriffs geschaffen wurde.

Die Berufung des Beklagten ist zulässig, bleibt in der Sache jedoch ohne Erfolg.
1. Das Amtsgericht hat zurecht und mit im wesentlichen zutreffender Begründung,
auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, der Klage
statt gegeben. Dem Kläger steht gegen den Beklagten als Inhaber der Domain
ein Anspruch auf Verzicht auf den Domain-Namen ,,mandel.de" zu. Der Verzicht
ist gegenüber der DENK e.G., Frankfurt, auszusprechen.
Der Anspruch des Klägers, der den bürgerlichen Namen „Mandel" trägt, ergibt
sich aus dem Gesichtspunkt der Namensanmaßung aus § 12 Satz 1 BGB.
Eine Namensanmaßung im Sinne des § 12 S. I 2. Alt. BGB liegt vor, wenn ein
anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht und dadurch schutzwürdige Interessen
des Namensträgers verletzt (PalandtIHeinrichs, BGB, 65. Auflage, § 12
Rn. 19).
In der Verwendung des Domain-Namens ,,Mandel" ist ein Namensgebrauch zu
sehen. Dass der Verkehr die Verwendung des Namens „Mandel" als einen Hinweis
auf einen Namensträger ansieht (PalandtIHeinrichs, a.a.O., Rnrn. 24 ff.
m.w.N.) ergibt bereits ein Blick in das aktuelle Stuttgarter Telefonbuch. Hier sind
außer dem Kläger elf weitere Träger des Namens „Mandel" ausgewiesen. Eine
Verwechslungsgefahr und eine lnteressenverletzung sind damit ohne weiteres
gegeben.
Insoweit unterscheidet sich der Fall auch maßgeblich von der vom Beklagten zitierten
Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urteil vom 07.03.2002 - 2
U 184/01 - ,,netz.de"; veröffentlicht in: MMR 2002, 338). Denn bei der Verwendung
des Domain-Namens ,,Mandel" ist es keineswegs so, dass der Verkehr den
Begriff zugleich als Gattungs- oder Sachbegriff versteht (vgl. BGHZ 155,273,276 - maxem.de)

Aus dem Urteil des LG Stuttgarts. Auch hier sieht man entgegen der Evidenz aus lexikalischer Nachweisbarkeit und allgemeinem Sprachgebrauch in "Mandel" keinen Begriff mit generischem Charakter.

Das LG Frankfurt vertrat in der Sache "schreiber.de" die Ansicht, dass es sich bei "Schreiber" zwar um einen Gattungsbegriff handle, der aber zugleich auch als Nachname gebräuchlich sei, woraus sich ein Freigabeanspruch ergebe.

Aus zuverlässiger Quelle weiß ich, dass andere Gerichte in ähnlich gelagerten Fällen gleichermaßen argumentierten.
 
Habt ihr sonst keine Probleme?
Schaut euch mal solange die Voraussetzungen für mobi-Domains an.

Ahoi!
 
Habt ihr sonst keine Probleme?
Schaut euch mal solange die Voraussetzungen für mobi-Domains an.

Gute Idee. Da wurden nämlich technische und keine inhaltlichen Vorgaben gemacht. Nämlich die, dass die Darstellung (!) der Inhalte für Mobilfunkgeräte angepasst sein muss. Somit lässt sich eine "Under Construction"-Seite genauso .mobi-tauglich machen wie eine Parking-Page. Und soweit ich weiß ist es keine Pflicht, dass überhaupt Inhalte angeboten werden.
 
Aha, und dass die folgendes vorhaben, ist aber bekannt, oder:
The mTLD test tool will periodically visit every site in the .mobi
domain. Every .mobi domain will be tested for conformance no less frequently
than once every 90 days
auf deutsch: alle 90 Tage wird jede mobi-Domain überprüft, ob sie den
Voraussetzungen entspricht.

Ahoi!
 
auf deutsch: alle 90 Tage wird jede mobi-Domain überprüft, ob sie den
Voraussetzungen entspricht.

Nun gut, also wird alle 90 Tage überprüft ob die Darstellung der Inhalte mobiltauglich ist... so what? Hat doch eigentlich relativ wenig mit einer inhaltlichen Zensur zu tun? (natürlich könnte es dafür mißbraucht werden... jedoch könnte vieles insofern mißbraucht werden, hier wurde jedoch der Wunsch nach Zensur - oder ich nenn es mal so - geäußert... sehe insofern nicht wirklich viele Parallelen)

mfg pyro
 
Aber als möglichen Anfang könnte es man mit etwas "good will" schon bezeichnen, oder?

Ahoi!
 
xxxxxxxxxxxxx
 
Zuletzt bearbeitet:
Habt ihr sonst keine Probleme?
ich hau mich weg...die Frage kommt ja genau vom Richtigen...
smash1.gif
:Whistle: :D

zu vadders Aussage: ich habe den Eindruck, viele denken in dieser Richtung. Wäre es nicht so, würde es die entsprechenden Urteile nicht geben.
Das Domainhändler/-inhaber/-spekulanten das anders sehen, ist auch klar.
Der Domainhandel birgt halt Risiken, aber das wissen wir doch schon lange...oder?


grüsse,
engel
 
Aber als möglichen Anfang könnte es man mit etwas "good will" schon bezeichnen, oder?

Imho nicht für eine derartige Entwicklung... sind Welten zwischen technischen Anforderungen und inhaltlicher Zensur...

mfg pyro
 
Nur zur Info:

locals.com wurde angeblich für xxx.xxx verkauft.
Wird wohl erst nach Abschluss der Transaktion veröffentlicht. (wenn überhaupt)
 
hi Azureus, wie ist eigentlich der letzte Stand zu local*de`?

lg gundi
 
Na was meint Ihr was die live.de nun wert ist nachdem Microsoft seine Suchmaschine drauf hat ? Keine Ahnung wer hinter der anonymen Kaufantrage ist. Ich vermute eine nicht zu kleine Firma die ein großes Projekt darauf plant. Die Frau meinte, daß der Interessent sich die Domain unbedingt eingebildet hat. Ich gehe davon aus, daß entweder das lokale Stadtportal, die local.com Suchmaschine oder eine Suchmaschine dahinter stecken. Ich selbst leite ja auch auf meine www.suche.info Suchmaschine und warte nur bis Yahoo für seine Partner die lokalen Ergebnisse liefert und dann baue ich die lokalen Ergebnisse auch bei mir ein.

Harry

Harry ich denke deine Überlegung in Sachen Suchmaschinen sind richtig.
man spricht neurlich auch von MEO (Map engine Optimization) !

Hierzu:

http://www.conceptualist.com/?p=153

und

http://www.digitalwar.de/2007/05/21/meo-kommt-map-engine-optimization/

Grüße aus Berlin
Sharafi
 

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