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MANGA - Allgemeinbegriff oder Markenbegriff!?

vampsoftchef

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09. Feb. 2004
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Hallo,

aus gegebenem Anlass hab ich mich heute gefragt, ob der Begriff MANGA eigentlich allgemein ist oder ob es da Rechte darauf gibt. Beim DPMA existieren 18 Einträge mit Manga bzw. Wortkombinationen...

Kenn mich mit Mangas leider nicht aus, daher weiß ich nicht ob da ne Firma dahinter steht?!

mfg Andreas
 
Moin Moin,
vampsoftchef schrieb:
Hallo,
aus gegebenem Anlass hab ich mich heute gefragt, ob der Begriff MANGA eigentlich allgemein ist oder ob es da Rechte darauf gibt. Beim DPMA existieren 18 Einträge mit Manga bzw. Wortkombinationen...

Kenn mich mit Mangas leider nicht aus, daher weiß ich nicht ob da ne Firma dahinter steht?!

mfg Andreas

*verwirrt*
Wie du doch schon selbst recherchiert und geschrieben hast, sind 18 Rechte auf das Wort Manga vorhanden.

Was willst du denn nun genau wissen?

Ahoi, DON HARMS
 
Naja aber das sind Rechte ala "MANGA 123 Shop" oder "MC MANGA" oder "MANGA"(Klasse: Tabakwaren).

Daher ist das für mich nicht so ersichtlich inwieweit der Begriff frei ist bzw. ner Firma gehört?!

mfg Andreas

EDIT: Also laut Wikipedia ist der Begriff "Manga" gleichzusetzen mit "Comic", scheint also doch eher frei zu sein...
 
schick doch mal ne PM an marco pe.

der sollte sich da betreiber von manga.de Bestens auskennen.

Ich tendiere zu einem klaren nicht schützbarem Allgemeinbegriff.

gruss
selfman
 
Moin Moin,
vampsoftchef schrieb:
Naja aber das sind Rechte ala "MANGA 123 Shop" oder "MC MANGA" oder "MANGA"(Klasse: Tabakwaren).

Daher ist das für mich nicht so ersichtlich inwieweit der Begriff frei ist bzw. ner Firma gehört?!
Definiere "frei" und wir können weiterreden.
Ansonsten findest du zu jeder eingetragenen Marke auch den Hinweis, in welchen Klassen sie wirkt.
--------------------------------------------------------------------------
Registernummer/Aktenzeichen: 30120194.3
Markentext: MANGA
Markenform: Wortmarke
Inhaber: Rühling, Robin, Bad Salzungen
Leitklasse: 16
Klassen: 16; 25; 35
Tag der Veröffentlichung der Eintragung: 18.01.2002
--------------------------------------------------------------------------
Und bezüglich der Klassen schauste halt hier nach.
Also laut Wikipedia ist der Begriff "Manga" gleichzusetzen mit "Comic", scheint also doch eher frei zu sein...
Ob das da steht, oder in China ein Sack Reis umfällt, ist dasselbe.
nimm dir z.B. das Wort "Bounty". Ich kenne drei Verwendungen:
1. Meuterei auf der Bounty
2. Süsswaren-Riegel
3. Küchenpapier-Rolle


Ahoi, DON HARMS
 
Das "frei" bezieht sich auf allgemein, wie z.B. "Comic". Der Begriff ist allgemein und kann von jedem genutzt werden. Dennoch gibt es unzählige Klassen mit dem Begriff "Comic".
Da ich mich bei Mangas jedoch absolut überhaupt nicht auskenne wollte ich eben nur wissen ob es ein allgemein zugänglicher Begriff ist (quasi opensource :D) oder ob er mehr in Richtung olympia geht (allen bekannt aber geschützt und daher nicht allgemein-nutzbar).

mfg ANdreas
 
Manga ist ein generischer Begriff und kann so nicht geschützt werden, auch wenn es einige versuchen. Ich kenne mich in dem Bereich bestens aus und habe ähnliche Begriffe schon erfolgreich juristisch verteidigen lassen.

Gruß
seon
 
Moin Moin,
seon schrieb:
Manga ist ein generischer Begriff und kann so nicht geschützt werden,
Aha, vielleicht ist er generisch im Ursprungsland, hier in Deutschland jedenfalls gibt es einige eingetragene Markenrechte. Selbst das Wort "Cartoon" ist mit 23 Marken-Einträgen behaftet. "Comic" bringt es auch 30 Eintragungen.

seon schrieb:
auch wenn es einige versuchen. Ich kenne mich in dem Bereich bestens aus und habe ähnliche Begriffe schon erfolgreich juristisch verteidigen lassen.
Lass uns bitte daran teilhaben.

Ahoi, DON HARMS
 
Paul_Kuhn schrieb:
Moin Moin,

Aha, vielleicht ist er generisch im Ursprungsland, hier in Deutschland jedenfalls gibt es einige eingetragene Markenrechte. Selbst das Wort "Cartoon" ist mit 23 Marken-Einträgen behaftet. "Comic" bringt es auch 30 Eintragungen.

Ahoi, DON HARMS

Na klar kann man sich das eintragen lassen, insbesondere wenn man einen Begriff wie Manga wählt, da sich die Mitarbeiter beim Patentamt nicht immer auskennen/auskannten. Genauso schnell geht aber auch der Antrag auf Löschung einer solchen Marke durch, wenn man klar macht, was das eigentlich ist.

Anders sieht es bei Wortkombinationen aus, also z.B. Manga-Malfarben München.

Details zu meinen juristischen Fällen gern per PN.

Gruß
seon
 
Manga kann man so schuetzen wie das wie das Wort "Comic" oder "Sex" , naemlich ueberhaupt nicht und das weltweit

100% generisch


Gruesse
Ralf

hentaimovies.de
 
Wäre auch übel, wenn es kein allgemein-Begriff wäre :)

Gruß Marco - Manga.de
 
@marcope: Schöne Domain!

Naja also scheint es wohl geklärt, es ist ein allgemeine Begriff, wie ich anfangs schon vermutet hatte. Dann ist meine Domain ja doch nicht so schlecht... :D

mfg Andreas
 
Moin Moin,

ich vermute, dass hier in Deutschland das Wort Manga kein generisches Wort ist.
Genaues sagt ein spezialisierter Anwalt, entweder deiner oder der der Gegenseite (was ich dir nie wünsche)

Schönes Beispiel für "Salz":
Registernummer/Aktenzeichen: 30052932.5
Markentext: SalZ
Markenform: Wortmarke
Inhaber: Freistaat Sachsen - vertreten durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft - vertreten durch den Minister, Dresden
Leitklasse: 35
Klassen: 35; 41; 42
Letzter Verfahrensstand: Wid.frist ohne Widersp. abgel. (veröffentl.)
Anmeldetag: 17.07.2000
Tag der Eintragung: 05.03.2001
Tag der Veröffentlichung der Eintragung: 05.04.2001


Ahoi, DON HARMS
 
Naja, heisst doch noch lange nicht, dass so eine Marke Bestand hat. Aktuell kein Klaeger, kein Richter. Kann sich aber schnell aendern. Werd mir mal eben die salz.de reggen :D

Gruss,
Mac
bergwerk.net
 
Ein anderes Beispiel ist z.B. auch Linsensuppe - wie man sowas eintragen kann und bewilligt wird weiss ich auch nicht. Komisch dass Gulaschsuppe ohne Zusätze noch nicht eingetragen ist.
 
micro schrieb:
Ein anderes Beispiel ist z.B. auch Linsensuppe - wie man sowas eintragen kann und bewilligt wird weiss ich auch nicht. Komisch dass Gulaschsuppe ohne Zusätze noch nicht eingetragen ist.

Dass man so ziemlich alles eintragen kann, sollte ja nicht weiter stören, die Frage ist nur, ob man dann auch Schutzrechte für die Marke besitzt und das sollte bei allgemeinen Begriffen nicht der Fall sein.
 
micro schrieb:
Ein anderes Beispiel ist z.B. auch Linsensuppe - wie man sowas eintragen kann und bewilligt wird weiss ich auch nicht. Komisch dass Gulaschsuppe ohne Zusätze noch nicht eingetragen ist.
Hallo micro,

leider ist das Patentrecht wesentlich komplizierter als oftmals angenommen. Nicht um sonst streiten sich (durchaus fähige) Patentanwälte durch alle Instanzen.
Natürlich kann ich durchaus berechtigt auf Linsensuppe oder Gulaschsuppe eine Marke anmelden. Entscheidend hierbei sind die eingetragenen Klassen und die Begründung eines fähigen Patentanwalts. ;)

Gewisse Grundkenntnisse über das Markenrecht sind sicherlich von Vorteil :o

Ciao / didi
 
Hi didi

Danke für deine Info - leider kenne ich mich im Markenrecht sehr wenig aus. Muss einfach oft den Kopf schütteln wenn ich solche Einträge sehe und verspüre dann immer grosse Lust zu testen wie knackfest diese Marken sind.
 
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