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Marke auch für Zubehör geschützt?

Wettermann

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24. Mai 2008
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Meine Tochter näht unikate iPad-Taschen und verkauft diese im kleinen Stil.
Jetzt ist eine kleine Webseite dazu angedacht.

Ist der Begriff iPad auch in diesem Zusammenhang geschützt oder darf man schreiben, dass diese Taschen für das iPad gedacht sind? Es wird ja weder etwas kopiert noch imitiert.
 
also wir verkaufen im werbeartikel-bereich viel ipad zubehör und deklarieren das online auch als solches. (der kunde muss ja wissen was er kauft, sonst müsste man schreiben "auch für apfel mobiltelefone geeignet")

wir hatten diesbezüglich noch nie probleme, ich kann jedoch nur aus erfahrung berichten, keine rechtsberatung.
sobald dann aber ein geschützter begriff auf den artikel gedruckt wird, kann es probleme geben.

gruss marcel
 
Wenn du schreibst, dass es "Taschen für iPads" sind o.ä., fällt das unter § 23 Nr. 3 MarkenG, unter normalen Umständen sollte es meiner Meiunung nach also keine Probleme geben. Natürlich ohne Gewähr ;-)
 
Du kannst ja im Footer darauf hinweisen, dass der Begriff durch Apple geschützt ist. Zusätzlich.
 
Ich glaube nicht, dass Apple das großartig interessieren würde ...
Taschen für iPads - so denke ich auch, ist wohl die beste Lösung.

cu

ipad-taschen.de
 
Klar darfst du...

Wie bereits gesagt:
Wenn du schreibst, dass es "Taschen für iPads" sind o.ä., fällt das unter § 23 Nr. 3 MarkenG, unter normalen Umständen sollte es meiner Meiunung nach also keine Probleme geben. Natürlich ohne Gewähr ;-)

fällt das unter § 23 Nr. 3 MarkenG: "Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr

Nr. 3die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware, insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil, oder einer Dienstleistung zu benutzen, soweit die Benutzung dafür notwendig ist,"


Taschen sind für Iphones gedacht und dürfen so auch bezeichned werden. "Passend für Iphones".
Logischerweise darf nicht der Eindruck entstehen, diese wären orginal von Apple.
 
Ich denke auch, solange da steht "Taschen passend für ..." sollte es unproblematisch sein, im Zweifelsfall nen Anwalt zu Rate ziehen, kann nicht schaden.
 
Ich denke auch, solange da steht "Taschen passend für ..." sollte es unproblematisch sein, im Zweifelsfall nen Anwalt zu Rate ziehen, kann nicht schaden.

Ich würde 2 verschiedene Anwälte empfehlen.
Eine zweite Meinung zu haben ist immer gut.
Um wirklich ganz sicher zu gehen.
Man weiß ja nie.
Als Honorar kann man ihnen schöne handgestrickte IchBlock- (:afraid: i.p.a.d. ™ :afraid:) Taschen anbieten
 
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