Hallo,
wie würdet ihr beim DPMA angemeldete Wortmarken auf der Basis von Bioxxxxxx oder xxxxxSaft in den dafür beschreibenden Klassen beurteilen?
Z.b. Wortmarke "Bioäpfel" für Obstwaren, Wortmarke "Ananas-Saft" für Obstsäfte.
Ich habe solche Marken beim DPMA gefunden. Löschungsverfahren wegen absoluten Schutzhindernissen sind abgeschlossen worden, ohne Auswirkung auf die Marken !
Was mich doch etwas verwundert hat.
Wenn ich jetzt z.B. ananassaft.de bei bestehender Wortmarke "Ananas-Saft" für Obstsäfte registriere, könnte ich doch berechtigt abgemahnt werden, wenn ich auf der Domain kommerziell Obstsäfte anbiete ?
Gibt es die Möglichkeit abgeschlossene Widerspruchsverfahren einzusehen ?
Schönen Gruss
Desverger
wie würdet ihr beim DPMA angemeldete Wortmarken auf der Basis von Bioxxxxxx oder xxxxxSaft in den dafür beschreibenden Klassen beurteilen?
Z.b. Wortmarke "Bioäpfel" für Obstwaren, Wortmarke "Ananas-Saft" für Obstsäfte.
Ich habe solche Marken beim DPMA gefunden. Löschungsverfahren wegen absoluten Schutzhindernissen sind abgeschlossen worden, ohne Auswirkung auf die Marken !
Was mich doch etwas verwundert hat.
Wenn ich jetzt z.B. ananassaft.de bei bestehender Wortmarke "Ananas-Saft" für Obstsäfte registriere, könnte ich doch berechtigt abgemahnt werden, wenn ich auf der Domain kommerziell Obstsäfte anbiete ?
Gibt es die Möglichkeit abgeschlossene Widerspruchsverfahren einzusehen ?
Schönen Gruss
Desverger