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Markenanmeldung - DOs & DON'Ts

floES

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Viele stehen aktuell möglicherweise vor der Entscheidung, ob sie eine Marke anmelden sollen oder nicht.

Vielleicht mag ja der ein oder andere aus dem Nähkästchen plaudern, was ratsam ist, oder was eher nicht. Was man eventuell falsch machen kann...
(zu viele Klassen, zu wenige, die falschen Klassen...)

Das eine neue Marke keinen Schutz bietet, bzw. eine LL.de ohne Marke u.U. auch gar nicht gefährdet ist, ist mir bekannt. Ich denke, den meisten geht es hier um eine defensive Strategie, um im Bedarfsfall mehr Argumentationsgrundlage zu haben. Blöd wäre dann aber, wenn man erst durch die Markenanmeldung schlafende Hunde weckte...

Daher meine Frage nach den DOs & DON'Ts...

Achtung: bitte keine Fragen stellen ohne DAS hier gelesen zu haben ;-)
http://dpma.de/docs/service/formulare/marke/w7731.pdf
 
Eine Markenanmeldung macht nur Sinn wenn man die Absicht hat die Domain zu behalten und selbst zu projektieren.
Woher soll man wissen welche Klassen ein möglicher Käufer gerne hätte.
Prima ist natürlich dass man 3 Monate Zeit hat die 300 € (bei 3 Klassen) zu bezahlen. So hat man 3 Monate lang "einen Fuß in der Tür", kostenlos. Hat man dann noch nicht gezahlt wird der Antrag halt abgelehnt. ( Liebes DPMA, bitte nicht mitlesen! :flute:)

vG Birte
 
Prima ist natürlich dass man 3 Monate Zeit hat die 300 € (bei 3 Klassen) zu bezahlen. So hat man 3 Monate lang "einen Fuß in der Tür", kostenlos.

Hat denn eine noch nicht eingetragene Marke irgendeine Wirkung? Dann wäre wohl Marken-Kiting/Tasting der nächste Trend ;-)
 
Hat denn eine noch nicht eingetragene Marke irgendeine Wirkung? Dann wäre wohl Marken-Kiting/Tasting der nächste Trend ;-)

erst im nachhinein - also wenn die Marke eingetragen ist, dann gilt das rückwirkend..bis dahin, also ohne Eintragung machst nur die Anwälte anderer Klassen aufmerksam
 
Wenn eine Wortmarke A+B oder A/B bereits eingetragen wären, würde ich dann Probleme bei der Anmeldung von AB bekommen, seitens des DPMA?
 
Wenn eine Wortmarke A+B oder A/B bereits eingetragen wären, würde ich dann Probleme bei der Anmeldung von AB bekommen, seitens des DPMA?

seitens dpma nicht - die tragen erstmal alles ein, was keinen widerspruch erhalten hat und nicht gegen die hinderungsgründe verstösst
 
*edit: Danke, schon beantwortet. Denkfehler meinerseits...*
 
Mal ein praktisches Beispiel. Sagen wir, ich möchte den Domainhandel künftig unter meinem neuen Markennamen betreiben.

Im Klassenverzechnis finde ich:
45 Registrierung von Domainnamen [Juristische Dienstleistung]
Das trage ich also auf jeden Fall schon mal ein.

Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich nun weitere Dienstleitungen, die so nicht im Verzeichnis auftauchen, selbst hinzufügen. Ich würde also z.B. "Handel mit Domainnamen" noch der Liste hinzufügen, richtig?
Welche Klasse wäre das? 42? 45? 38? Muss ich das angeben? Was passiert, wenn das DPMA dies anders sieht? Korregieren die dann einfach die Klasse oder bekomme ich gleich eine Ablehnung.

Wenn es mir nur um den Schutz meiner Domain geht, welche ich in o.g. Sinn benutzen will, sollte ich es dann bei dieser einen Dienstleitung belassen, oder lieber gleich noch alles andere mitanmelden, was ich ohnehin tue (Websites erstellen, Marketing, ...)?

Benutzungszwang ist gegeben. Wenn ich nun mehrere Dienstleistungen eintrage und die Marke dann aber letztendlich für eine dieser angemeldeten Dienstleistung doch nicht verwende, ist dann nur der Markenschutz für DIESE Dienstleitung flöten, oder riskiere ich die Schutzwirkung meiner gesamten Marke (auch für die tatsächlich verwendeten Dienstleistungen) zu verlieren?

Könnte ich mit obigem Eintrag verhindern, dass künftig jemand in der gleichen Klasse eine Marke anmeldet, oder ist nur die genannte Dienstleistung geschützt? (Könnte also jemand unter dem selben Markennamen, z.B. "Vermietung von Domainnamen" schützen lassen?)
 
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