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Markenanmeldung DPMA (kurze praktische Frage)

domainhengst

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20. Dez. 2004
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1.298
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Hi,

ich fülle hier grade das Markenanmeldeformular des DPMA aus. Das gruppierte Verzeichnis der Waren/Dienstleistungen füge ich doch einfach als Tabelle auf einem separaten Blatt bei, oder? Hab nämlich kein anderes Formblatt gefunden und das vorgesehene Feld erscheint mir etwas klein.

Zweite Frage: Mein Risiko hält sich in Grenzen, oder? Bei Widerspruchsverfahren kann ich einfach auf bestimmte Warengruppen verzichten, bzw. im schlimmsten Fall die Marke. Oder drohen mir irgendwelche Kosten?

Oder soll man bei der Wahl der Diensteistungen/Waren eher so fokussiert wie möglich vorgehen?

Danke für Tipps,
martin
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Kosten sind für die Anmeldung immer gleich, egal ob angenommen oder abgelehnt daher würde ich empfehlen 100,-Euro mehr ausgeben (Anwalt z.B. www.advo24.de )und dafür alles in Ordnung zu haben. Du hast selber auch nicht die Erfahrung die ein Anwalt hat, selbst wenn alles richtig ausfüllst kann er Dir wertvolle Tipps geben die am Ende wieder zahlen müsstest.
 
Das DPMA prüft erst, wenn das Geld bei denen eingegangen ist. Die 300 Euro sind also "weg" so oder so.
Ja, Du kannst einen "Anhang" beifügen, trage aber bei der Stelle mit den Klassen, alle drei Klassen mit ihrer numerischen Klassifizierung ein, die "wortmäßige Ausgestaltung" der Klassen, kannst Du im Anhang machen.

Aber Du solltest Jungfers Rat zu Herzen nehmen, lieber +/- 100 EUR mehr investiert als 300 EUR sicher verloren.

Ciao
Forsaken
 
Ok, Danke für die Hinweise und die Klarstellung mit dem Anhang. Wobei ich in diesem Fall, entgegen euerem Rat, die Sache selber machen werde. Diese Angelegenheit erfordert es einfach nicht, die Leitklasse und die wichtigen Dienstleistungen/Waren sind absolut klar. War mehr eine Frage der Kür.

und bezueglich meiner zweiten Frage habe ich die Antwort selber gefunden(wobei mein Planungshorizont sowieso nicht so weit reicht, als ob es einen Unterschied machen würde).
Zudem sieht das Markengesetz für alle beanspruchten Waren und Dienstleistungen einen Benutzungszwang vor. Das bedeutet, dass die Marke für alle beanspruchten Waren und Dienstleistungen tatsächlich im ge-
schäftlichen Verkehr benutzt werden muss, um das Recht an ihr aufrechtzuerhalten.

No Risk - No Fun
martin
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit einem echt seltenen Phantasienamen kann man es sicherlich selbst machen, was ich aber nicht machen würde, muß jeder selber wissen, es gibt ja inzwischen echte Discounter, die einem schnell den oft nötigen anwaltlichen Rat geben können.

Ich habe bei den Markenanwälten http://www.kaufmann-dresden.de 600 Euro für drei Klassen bezahlt, für 10 Jahre, also 60 Euro pro Jahr, inklusive Beschäftigung mit verwechslungsfähigen Angeboten von Wettbewerbern und Vertretung. Da die ziemlich große Firmen als kunden haben, denke ich, dass die so grob einen Plan von der Materie haben und mich gut vertreten, wenn ich mich mal mit jemandem in die Wolle kriege.
 
find ich interessant :) Ich hab auch mal nen Markeneintrag machen lassen der abgelehnt wurde ... bekam aber Geld von Ihnen retour überwiesen und habe alles in allen nur nen appel und nen ei gezahlt für Bearbeitungsgebühren :) (xx €)

Möglich, dass wir in Österreich etwas verwöhnt werden ? :QuestionM
 
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