Hallo zusammen !
Eine kurze Frage zur Markenanmeldung:
Nach Rücksprache mit dem DPMA dauert die Eintragung einer Marke im Moment bis zu1,5 Jahren (je nach Klasse). Nach Gesetzesvorgabe muss der Erstbescheid bei Antrag auf beschleunigte Prüfung innerhalb von 6 Monaten ergehen.
Meine Frage: Was kann mir in der Zwischenzeit passieren ?
Als Bsp.: Der Begriff TOSKANA ist geschützt. Meine Domain ist TOSKANA.INFO. Wenn ich eine Eintragung als Wortmarke TOSKANA.INFO in anderen Klassen (als die bereits eingetragene Marke) vornehme, berechtigt dies dann schon zu entspr. rechtl. Schritten durch den 1. Markeninhaber ? Bspw. Antrag auf Löschung oder Abmahnung, weil meine Marke noch nicht eingetragen ist, o. ä. ???
Danke + Gruss
Tanja
Eine kurze Frage zur Markenanmeldung:
Nach Rücksprache mit dem DPMA dauert die Eintragung einer Marke im Moment bis zu1,5 Jahren (je nach Klasse). Nach Gesetzesvorgabe muss der Erstbescheid bei Antrag auf beschleunigte Prüfung innerhalb von 6 Monaten ergehen.
Meine Frage: Was kann mir in der Zwischenzeit passieren ?
Als Bsp.: Der Begriff TOSKANA ist geschützt. Meine Domain ist TOSKANA.INFO. Wenn ich eine Eintragung als Wortmarke TOSKANA.INFO in anderen Klassen (als die bereits eingetragene Marke) vornehme, berechtigt dies dann schon zu entspr. rechtl. Schritten durch den 1. Markeninhaber ? Bspw. Antrag auf Löschung oder Abmahnung, weil meine Marke noch nicht eingetragen ist, o. ä. ???
Danke + Gruss
Tanja