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Markenform: Wort-Bildmarke

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domainist

Guest
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Klasse 38:
Telekommunikation, insbesondere Einrichtung und Betrieb einer Kommunikations- und Werbeplattform für Senioren im Internet

Ich habe gestern eine generische Domain registriert und erst danach geschaut ob ein Markeneintrag vorliegt.

Was ich überhaupt nicht verstehe ist, dass der Begriff in Deutschland sehr verbreitet ist und man ihn fast täglich in den Zeitungen sowie im Netz liest und es trotz der generik einen Markeneintrag gibt.

Habt ihr auch schon solche Einträge gesehen? Wenn ich das so sehe kann ich auf jeden generischen Begriff ein Marke eintragen. Wenn ich mich Recht erinnere wurde doch der Markeneintrag von vermögensberater auch abgelehnt. Warum werden bei Markeneinträgen solche unterschiede gemacht?
 
Wort-Bildmarke heist nur das das Bild geschützt ist, aber nicht das Wort. Sprich sagen wir mal du hast .. "Speisekarte" als Wortbildmarke .. dann darf jemand anderes trotzdem speisekarte.de betreuen und brauch vor dir keine Angst vor Verletzung von Markenrecht zu haben. Kritisch wird es nur wenn sein logo deinem ähnlich aussieht.
 
Wort-Bildmarke heist nur das das Bild geschützt ist, aber nicht das Wort. Sprich sagen wir mal du hast .. "Speisekarte" als Wortbildmarke .. dann darf jemand anderes trotzdem speisekarte.de betreuen und brauch vor dir keine Angst vor Verletzung von Markenrecht zu haben. Kritisch wird es nur wenn sein logo deinem ähnlich aussieht.

Der Wortbestandteil einer Wort/Bildmarke hat schon einen Schutz. Dieser ist zwar relativ kein, aber trotzdem vorhanden. Wenn der Wortbestandteil einer Wort/Bildmarke keine Schutz hätte, dann hätte man z.B. bei der .eu Landrush nicht die .eu Domains damit bekommen können.

Harry
 
Danke für eure Antworten. Werde mich mal genauer informieren müssen oder es kommt mal wieder ein nicht so netter Brief vom Anwalt :froown:
 
Der Wortbestandteil einer Wort/Bildmarke hat schon einen Schutz. Dieser ist zwar relativ kein, aber trotzdem vorhanden. Wenn der Wortbestandteil einer Wort/Bildmarke keine Schutz hätte, dann hätte man z.B. bei der .eu Landrush nicht die .eu Domains damit bekommen können.

Harry

okay soweit war ich nicht informiert .. aber aufjedenfall ist eine wort bildmarke nicht berechtigt gegen das "wort" ansich vorzugehen
 
hängt m.E. auch davon ab, wie sich der "Markentext" innerhalb der Grafik präsentiert, also ob der betreffende Markentext die Wort/Bild Marke dominiert, in diesem Zusammenhang sehe ich die Chance ein Verbietungsrecht, in Bezug auf das eigentliche (Wort)Kennzeichen, auch nur dann erfolgreich geltend zu machen, wenn das bebilderte Kennzeichen eine gewisse Verkehrsgeltung, bzw. einen sehr hohen Bekanntheitsgrad hat.

Dreistes Markengrabbing mal ausgeschlossen, geht es dieser Spezies von Markeninhaber (im Idealfall) vorrangig darum:

1) eine unverwechselbare Identität mit hohem Wiedererkennungswert als Bestandteil der Unternehmens CI zu generieren

2) das Erscheinungsbild/Design des Kennzeichen/Logos gegenüber Trittbrettfahrern effektiv schützen zu lassen, denn Designklau und dreistes Abkupfern von grafisch-schöpferischen Leistungen ( manche Wort/Bild Marke ist tatsächlich eine Augenweide ;) ) kommt leider auch nicht so selten vor und ist gerade im Internetzeitalter zu einer grossen Plage geworden;-)

Also, ich sehe den eigentlichen Sinn einer figurativen Marke darin, mit einem individuellen Erscheinungsbild ein Alleinstellungsmerkmal zu schaffen und sich damit zumindest optisch wohltuend von der Konkurrenz abzuheben.

MFG.
 
Das Wort hat vollen Schutz wenn es für sich alleine genommen Kennzeichenkraft hat,ob da nur das Wort grafisch ausgestaltet wurde oder zu einem Bildchen das Wort dazu geschrieben wurde ist latte.

Auf meine Frage:"...warum schützen die nicht gleich nur das Wort..."?
...hat eine Richterin geantwortet:"...einige wollen das nicht,Punkt,fertig."

Beispiel:

Mal ne Nudel und schreib da Nudel unter = Wort Nudel kein Schutz

Mal ne Nudel und schreib da Nedul unter = Wort Nedul geschützt

Gruß Öddel.
 
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