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Markenrecht "Cola" ?

Capsoni

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10. Juli 2001
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Mich würde mal Eure Meinung in Sachen Markenrecht beim Begriff "Cola" interessieren. Sehr Ihr da Probleme ?

Domain wie z.B. Colaflasche, Colatrinker, Colasammler etc. müsste doch eigentlich sauber sein..oder ?

Cola ist doch meines Erachtens nach der Oberbegriff für koffeinhaltige Limonade.

Wie seht Ihr das ?
 
Ja, stimmt.
Cola ist keine Marke nur der Oberbegriff für koffeinhaltige Limonade.
 
Ich wäre da durchaus vorsichtig. Sicherlich ist Cola ein Überbegriff, nichts desto trotz brinngen die meisten mit Cola die Marke C...Cola in Verbindung, und ich denke so dürften auch einige Anwälte argumentieren
 
firstlevel schrieb:
Ich wäre da durchaus vorsichtig. Sicherlich ist Cola ein Überbegriff, nichts desto trotz brinngen die meisten mit Cola die Marke C...Cola in Verbindung, und ich denke so dürften auch einige Anwälte argumentieren


Dann hätten die schon lange Afri Cola, Pepsi Cola, Mekka Cola, Club Cola und wen es noch so alles gibt abgemahnt. cola.de und Kola.de gehören auch nicht zu den Jungs aus Atlanta.

Cola ist 100% generisch, da gibt es kein Namensrecht drauf. Coca-Cola und Coke sollte man aber vermeiden.


Grüsse

123meins
 
Moin Moin,
123meins schrieb:
....Cola ist 100% generisch....
Da bin ich mir nicht so sicher. Nur weil wir Deutschen es als Synonym verwenden, heisst da ja noch lange nicht, dass es generisch ist. Ich denke da u.a. an Worte wie "Fön" und "Tempo".

Ahoi!
 
nicht zu vergessen selter...
Ich würde erstmal die Markeneinträge unter Cola betrachten und dann weiter sehen
 
Markenwert: Coca Cola schlägt Microsoft
Business Week wird in seiner Print-Ausgabe vom 7. August zusammen mit dem Schweizer Markenberatungsunternehmen Interbrand zum sechsten Mal in Folge das Ranking der 100 wertvollsten Marken der Welt veröffentlichen.

Die zehn Top-Marken sind danach:

Coca-Cola
Microsoft
IBM
General Electric (GE)
Intel
Nokia
Toyota
Disney
McDonald's
Mercedes

Alle deutschen Markeninhaber in den Top 100 konnten den Wert ihrer Marken seit dem vergangenen Jahr steigern, teilweise markant. Mercedes schaffte es nach 2003 wieder unter ersten Zehn und bleibt weiterhin die wertvollste deutsche Marke (Rang 10 mit einer Wertsteigerung von 9 Prozent). BMW gehört mit einer Markenwertsteigerung von 15 Prozent zu den großen Aufsteigern des diesjährigen Rankings (Rang 15). Auch SAP (+ 11 Prozent, Rang 34) und Siemens (+ 4 Prozent, Rang 44) gehören zu den insgesamt neun vertretenen deutsche Marken, die wie bei der letztjährigen Erhebung die zweitgrößte Gruppe bilden.

Amerikanische Marken beherrschen das Ranking nach wie vor mit sieben der zehn Spitzenplätze und 51 Marken insgesamt. Google, Starbucks, eBay und Motorola gehören zu den Firmen mit den größten Markenwertsteigerungen.

"The Best Global Brands" nennt die 100 wertvollsten weltweit vertretenen Marken, deren Wert 2,7 Milliarden US-Dollar übersteigt. Sie wurden nach zwei Kriterien ausgewählt: Erstens muss die Marke global sein und auf den wichtigsten Weltmärkten signifikante Erträge erzielen – also zumindest etwa ein Drittel des Ertrags im Ausland erwirtschaften. Zweitens sind ausreichend zugängliche Marketing- und Finanzdaten Bedingung.

Der zu Grunde liegende Markenwert drückt den Gegenwartswert der zukünftig erwarteten Erträge aus, die ausschließlich dank der Präsenz der Marke generiert und gesichert werden. Interbrand bewertet die Marken nach einer eigenen, aber als "weltweit anerkannt" bezeichneten Methode. (fm/c't)
 
"cola" ist doch eine coffein haltige nuss aus der coka cola früher hergestellt wurde.

daher müsste cola sauber sein...
 
Ich sag nur .... Lotto..... und da gab es nur EINEN relevanten staatlichen Betrieb mit Lizenz ins Deutschland

Cola ist sauber. Hunderte Cola-Hersteller in der Welt können nicht irren :p

Was "Coca Cola" für einen Wert oder Status hat ist irrelevant.

Grüsse

123meins
 
Uralter Thread - aber neues Urteil zum Thema:

Jemand wollte die cola.de per Dispute an sich reißen - und hat jetzt die Kosten für den verlorenen Prozess am Hals:

"cola.de" Dispute-Eintrag wird gelscht - LG Dsseldorf, Urteil vom 19.08.2009, Az.: 34 O 16/09 aufrecht.de

Über den Begriff "cola" hinaus ein weiteres Urteil mit dem Tenor, dass eine Domain ein sonstiges Recht im Sinne des § 823 BGB darstellt und ein unberechtigter Dispute einen Eingriff in dieses Recht bedeutet, gegen den man erfolgreich klagen kann.

Gruß
M.
 
Uralter Thread - aber neues Urteil zum Thema:

Jemand wollte die cola.de per Dispute an sich reißen - und hat jetzt die Kosten für den verlorenen Prozess am Hals:

"cola.de" Dispute-Eintrag wird gelscht - LG Dsseldorf, Urteil vom 19.08.2009, Az.: 34 O 16/09 aufrecht.de

Über den Begriff "cola" hinaus ein weiteres Urteil mit dem Tenor, dass eine Domain ein sonstiges Recht im Sinne des § 823 BGB darstellt und ein unberechtigter Dispute einen Eingriff in dieses Recht bedeutet, gegen den man erfolgreich klagen kann.

Gruß
M.

Hab ich ja immer gesagt. Zudem cola.de ja meine ist.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, warum das bei einem Anwalt der mich nicht vertreten hat zuerst veröffentlicht wurde kläre ich noch ab.

Grüsse

123meins
 
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, warum das bei einem Anwalt der mich nicht vertreten hat zuerst veröffentlicht wurde kläre ich noch ab.

Grüsse

123meins
"cola.de" Dispute-Eintrag wird gelscht - LG Dsseldorf, Urteil vom 19.08.2009, Az.: 34 O 16/09 aufrecht.de


es gibt noch einige mehr Berichte, nur mal zwei:
domain-recht.de - Newsletter Ausgabe #481 September 2009

cola.de - Kläger erzwingt Dispute-Verzicht Vor Gericht Nachrichten 123recht.net
 
...warum das bei einem Anwalt der mich nicht vertreten hat zuerst veröffentlicht wurde kläre ich noch ab.

Wenn man nach dem AZ sucht, kommen ja einige Hits raus. Was mich interessiert, ist, wie man an diese Urteile so schnell rankommt. Die Sitzungen werden ja vermutlich öffentlich sein, aber wie sieht das in der Praxis aus?

Ich habe mit Gerichten sonst nix zu tun - deshalb die jungfräuliche Frage....entweder sitzt man im Saal, nimmt es auf Tonband (wird wohl verboten sein) auf, macht ne Abschrift....oder einer der Beteiligten (Kläger / Beklagter) verbreitet das Urteil...

Oder gibt das Gericht selbst Urteile raus, die eine grössere Gruppe interessieren könnte?

Mich interessiert das eher am Rande, da ich die Mechanismen nicht ganz durchblicke. Oder gibt es eine "staatliche" Urteilsdatenbank?

Gruss

Gerald
 
Wenn man nach dem AZ sucht, kommen ja einige Hits raus. Was mich interessiert, ist, wie man an diese Urteile so schnell rankommt. Die Sitzungen werden ja vermutlich öffentlich sein, aber wie sieht das in der Praxis aus?

Ich habe mit Gerichten sonst nix zu tun - deshalb die jungfräuliche Frage....entweder sitzt man im Saal, nimmt es auf Tonband (wird wohl verboten sein) auf, macht ne Abschrift....oder einer der Beteiligten (Kläger / Beklagter) verbreitet das Urteil...

Oder gibt das Gericht selbst Urteile raus, die eine grössere Gruppe interessieren könnte?

Mich interessiert das eher am Rande, da ich die Mechanismen nicht ganz durchblicke. Oder gibt es eine "staatliche" Urteilsdatenbank?

Gruss

Gerald

Die Kanzlei die Aufrecht.de betreibt hat zumindest von einem Mandanten mit dem ich bekannt bin das Aktenzeichen und Thema bekommen. Da Urteile (in unserer Demokratie) grundsätzlich öffentlich sind kann man sich die Urteile Anhand des Aktenzeichens vom Gericht kopieren lassen. Natürlich gibt es auch Kanzleien die Verfahren bei einigen Gerichten beobachten lassen.

Eine offizielle Urteilsdatenbank gibt es meiner Meinungnach nicht, z.T. werden aber wichtige Urteile von den Gerichten aus veröffentlicht. Alles andere erledigen entsprechende Datenbanken und Verlage.

Es ist nur nicht unbedingt immer hilfreich, wenn Urteile veröffentlicht werden, die nicht rechtskräftig sind und noch nicht klar ist, ob Berufung eingelegt wird. Zumindest wäre es sauber darauf entsprechend hinzuweisen.

Da ich mit meinem Anwaltsbüro vereinbart habe erst diese Klärung abzuwarten bis es veröffentlicht wird, ist es auch ein wenig unkollegial mit dem Erfolg einer anderen Kanzlei nun aufmerksam auf die eigenen Kanzlei (bzw. den Werbeblog der Kanzlei) zu lenken.

Grüsse

123meins
 
...ein unberechtigter Dispute einen Eingriff in dieses Recht bedeutet, gegen den man erfolgreich klagen kann.
Immer wird von einem "unberechtigten Dispute" geschrieben. Dies impliziert, dass es auch zurecht eingetragene Disputes bei .de Domains gibt.
Gibt es jedoch überhaupt ein einziges Urteil, bei dem vor Gericht entschieden wurde, dass der Dispute-Eintrag keine Rechtsverletzung darstellt?

Tschau
Desverger
 
In den offensichtlichen Fällen wird wohl kein Typo-Squatter so blöd sein und noch klagen...

Ansonsten implizieren wohl alle Urteile, in denen eine Domain einem Kläger zugesprochen wird, dass ein etwaiger Dispute rechtens war/gewesen wäre.
 
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