Re: Markenrecht: USA-PP-Betrieber ist hier in D tä
Hallo PeterM,
Vorab: Nur mein Laiensenf dazu!
>>wie schaut es aus, wenn hier in deutschland jemand eine marke als wort und bildmarke
gesichert hat<<
Prima (in DE)!
>>nun taucht jemand aus den USA auf mit einer domain, die hier in deutschland eine
abmahnung zur folge hätte<<
USA = US-Gesetzgebung.
>>also mal ein kleines beispiel mit der wort/bildmarke COUPE<<
'Coupe' ist ein englischsprachiger Allgemeinbegriff, den jeder Ami mit einem
'coolen' Fahrzeug verbindet. Siehe z.B. Beach Boys: 'Little Deuce Coupe'.
Uralter Hit, der wohl nur den lebenden Fossilien hier bei DT bekannt ist.
>>kann ein betreiber aus den USA belangt werden, wenn er mit einer domain
coupe.com , coupe.net ... hier in deutschland auftritt<<
Jede Website, die egal wo (im A-Root) hochgefahren wird, ist auch in old Germany (noch)
abrufbar bzw. 'tritt auch in DE auf' (in Lybien aber nicht unbedingt). Die beliebte
'Tatort-' bzw. 'Verletzungsortlogik' in Bezug auf Internet ist IMHO eher ein (sehr praktischer)
Liebling deutscher RAe. Sie hinkt meines Erachtens nach eindeutig auf
beiden Beinen. Spielt(e) jedoch bei einigen 'richtigen' Richtern in DE, die mit einem
'sexy technisch' garnierten juristischem Schleiertanz (Dip.Ing. Zusatz beim RA
noch besser!) kaum eine Rolle (insbesondere dann nicht, wenn der Richter in Bezug auf
Internet absehbar keine Ahnung hat). In USA sieht es rechtlich diesbezüglich
jedoch anders aus (auch bei Inlandstreitigkeiten - bestätigende Präzedenzfälle sind bekannt).
>> und auf seiner seite ein deutsches partnerprogramm präsentiert, welches in richtung
erotik geht, also ähnliche inhalte wie die zeitschrift coupe?<<
Da vermute ich die erste echte Achillesferse, die ein RA in DE vorteilhaft
für seinen Mandanten über den deutschen Betreiber des PP ausschöpfen könnte.
Ein weiterer Angriff auf die com/net Domain selbst mit der DE-Marke via UDRP wäre u.U. eine
weitere Option. Gefährlich wäre jedoch IMHO ein klarer Allgemeinbegriff in diesem
Zusammenhang. Das PP jedoch, welches die deutsche Marke auszuschöpften
scheint, könnte u.U. einen überzeugenden Vorteil bieten, um 'bad faith'
erfolgreich nachzuweisen.
Wie gesagt: alles nur mein freundlicher Laiensenf und keine Rechtsberatung.
Freundlichen Gruss
John