hallo, habe mal eine frage zum markenrecht
wie schaut es aus, wenn hier in deutschland jemand eine marke als wort und bildmarke gesichert hat
nun taucht jemand aus den USA auf mit einer domain, die hier in deutschland eine abmahnung zur folge hätte
also mal ein kleines beispiel mit der wort/bildmarke COUPE
kann ein betreiber aus den USA belangt werden, wenn er mit einer domain coupe.com , coupe.net ... hier in deutschland auftritt und auf seiner seite ein deutsches partnerprogramm präsentiert, welches in richtung erotik geht, also ähnliche inhalte wie die zeitschrift coupe?
wie schaut es aus, wenn hier in deutschland jemand eine marke als wort und bildmarke gesichert hat
nun taucht jemand aus den USA auf mit einer domain, die hier in deutschland eine abmahnung zur folge hätte
also mal ein kleines beispiel mit der wort/bildmarke COUPE
kann ein betreiber aus den USA belangt werden, wenn er mit einer domain coupe.com , coupe.net ... hier in deutschland auftritt und auf seiner seite ein deutsches partnerprogramm präsentiert, welches in richtung erotik geht, also ähnliche inhalte wie die zeitschrift coupe?