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Markenrechtfrage (wie siehts aus bei 3facher Ablehnung einer Markenanmeldung?)

Hubi

Gesperrt
Registriert
04. Nov. 2004
Beiträge
118
Reaktionspunkte
0
Hallo!

Habe mir eine Domain gesichert (.net) bei der ich nicht 100%ig sicher bin, ob ich damit Probleme bekommen könnte. Eine Markenabfrage (DPMA) ergab nämlich 3 Einträge (einmal den Begriff selbst, einmal die Domain aus Begriff mit der Endung .de, also quasi "Begriff.de" und einmal "Begriff.de AG"), allerdings stand auch 3x in der Datenbank das der Eintrag abgelehnt worden ist. Sehe ich das also richtig, dass das DPMA die Markenanmeldung verweigert hat und es somit keine Probleme geben sollte? Der Begriff ist ein Wort was man durchaus im deutschen Sprachgebrauch benutzt...

Gruß und Danke, Hubi!
 
Hallo Hubi,

verstehe ich dich richtig, dass es nur
drei abgelehnte Marken gibt? Dann
geht von diesen abgelehnten Marken
selbst keine Gefahr aus! Gibt es zu-
sätzlich allerdings auch noch nicht
abgelehnte Marken, dann ist ein
Gericht an diese Eintragung gebunden,
es ist allerdings denkbar die Marken
durch Löschungsverfahren zu Fall
zu bringen, ein Indiz dafür, dass das
womöglich Aussicht auf Erfolg haben
könnte sind die zurück gewiesenen
Marken (wenn nicht der Grund nur
eine Nicht-Bezahlung war...).

Gruß
Sebastian
 
Da ich kein Jura (und auch kein BWL wie dfranke vermutete) studiert habe kann ich Dir da leider keine genauen Auskünfte erteilen. Ich kopiere aber mal was bei der DPMA drin stand und steht; evtl. hilft Dir das ja weiter. Also, da stand folgendes:

Datum Verfahrensstand: 11.12.2002
Markentext: xxxxxxxxxxx.de
Markenform: Wortmarke
Leitklasse: xx
Klassen: xx
Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand): xxxxxxxxxxx
Nicht-Schutzgrund: nicht uscheidk.u.freihbed.M.(8 Abs.2 Nr.1u.2)
Nichtschutz Begründung: Überprüfung von Aktien
Letzter Verfahrensstand: Zurückweisung durch Erstprüfer-1-beschluss


Datum Verfahrensstand: 30.05.2001
Markentext: xxxxxxxxxxx
Markenform: Wortmarke
Leitklasse: xx
Klassen: xx; xx; xx
Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand): xxxxxxxxxxx
Nicht-Schutzgrund: nicht uscheidk.u.freihbed.M.(8 Abs.2 Nr.1u.2)
Letzter Verfahrensstand: Zurückweisung durch Erinnerungsbeschluss


Datum Verfahrensstand: 10.08.2000
Markentext: Xxxxxxxxxxx.de
Markenform: Wortmarke
Leitklasse: xx
Klassen: xx; xx; xx
Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand): xxxxxxxxxxx
Nicht-Schutzgrund: nicht uscheidk.u.freihbed.M.(8 Abs.2 Nr.1u.2)
Nichtschutz Begründung: Hinweis in Form einer Internetadresse...
Letzter Verfahrensstand: Zurückweisung durch Erinnerungsbeschluss


Allerdings habe ich nun festgestellt (warum das gestern nicht angezeigt wurde weiß ich nicht!), das es dazu noch folgenden Markeneintrag gibt:


UG01 - Kurzer Überblick
Markentext: XXXXXX XXXXX (also der Begriff durch ein Leerzeichen getrennt)
Markenform: Wort-/Bildmarke
Inhaber: Xxxxxxxxxxx.de AG, Xxxxxxxxxx
Leitklasse: xx
Klassen: xx
Letzter Verfahrensstand: Wid.frist ohne Widersp. abgel. (veröffentl.)


UG10 - Allgemeine Angaben
Markentext: XXXXXX XXXXX
Markenform: Wort-/Bildmarke
Bildklassen: xx.xx.xx; xx.xx.xx; xx.xx.xx
Letzter Verfahrensstand: Wid.frist ohne Widersp. abgel. (veröffentl.)

Könnte es da Ärger geben? Habe ja die Domain als ein Wort und als .net registriert...

Gruß und Danke, Hubi!
 
Hallo Hubi,

ja, ob zusammen oder getrennt
geschrieben macht keinen (!)
Unterschied. Vielleicht aber wurden die
Marken nur eingetragen, da sie
entsprechend unterscheidungskräftige
Bildelemente enthalten, dann bestände
am eigentlichen Wort kein weitgehender
Schutz. Müsste ein Gericht im
Streitfall entscheiden. An frühere
Zurückweisungen ist zumindest kein Amt
oder Gericht gebunden in Bezug auf
eine andere ähnliche Marke.

Gruß
Sebastian
 
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