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Markenschutz Deutschland

akropolis

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06. März 2012
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Hallo
Ich habe einer potentiellen Firma eine 4-stellige .ch Domain angeboten.
Ursprünglich habe ich ein Projekt geplant, dass sich nicht mit der Firma konkurrenziert,
das wurde jedoch nicht umgesetzt.

Antwort der Firma:
"Wir werden diese domain name natürlich nicht ankaufen, da wir Inhaber der Wortmarke XXXX sind und deswegen eine Übertragung bzw. Löschung dieser domain name verlangen können. Wir bitten Sie, diese domain name innerhalb der nächsten 10 Tagen zu löschen. Wir werden diese website überwachen."

--
Im Schweizer Register ist keine Wortmarke, die wie die Domain lautet, eingetragen.
In Deutschland lautet der Eintrag "XXXX Zusatzbegriff Zusatzbegriff".
Ist dieser Eintrag europaweit gültig?

Ist die Antwort der Firma gerechtfertigt?

Vielen Dank im Voraus.
 
Zuletzt bearbeitet:
meines Wissens greift der Markenschutz nicht in der Schweiz, sofern diese Firma keinen Geschäftlichen Verkehr im Land der EIdgenossen unterhält und diesbezüglich auch keine Ansprüche auf "geistiges Eigentum" geltend machen kann.

meine Annahme, die auch nicht korrekt sein kann: die Schweiz ist kein Mitglied der EU und somit sind Kennzeichenansprüche aus dem Ausland, indiesem Fall der BRD, anders zu behandeln als solche innerhalb der EU-Mitgliedstaaten, ob es Sondervereinbarungen zwischen der Schweiz und der EU bezüglich Verkehrsgeltungen und Verbietungsansprüchen gibt, ist mir nicht bekannt.

wie schon in einem anderen Thread erwähnt, ohne Kenntnis des Wortlauts der Marke lassen sich die Ansprüche der angeschriebenen Firma gegenüber Dir schlecht beurteilen, daher sage ich an dieser Stelle pauschal, je generischer und unbedeutender der Begriff ist, umso weniger brauchst du dir Sorgen zu machen;-)
 
Bitte doch einfach mal um konkrete Informationen zu dem Markeneintrag mit der Begründung, es sei nicht Deine Absicht, gegen eine Marke zu verstoßen und Du würdest der Bitte nachLöschung umgehend nachkommen, sobald Dir der Markeneintrag und eine entsprechende Rechtsverletzung konkret bekannt sei.
 
Wenn es die ist die ich glaube, dann Verkauf sie an BOING, dann können die sich damit rumschlagen ;)

Also ich glaub als Schweizer würde ich mir nicht zu viel Sorgen machen wenn eine Deutsche Firma droht, ihr seid ein unabhängiges Land mit eigenen Rechten und Gesetzen und einem eigenem Wirtschaftsraum, da sollte eine deutsche Marke nicht das Problem sein. Es sei denn es gibt irgendwelche abkommen, da müsste man sich dann halt mal informieren.
 
Irgendwie hat es sich mit Abmahnungen in letzter Zeit...

Ich bin nun auch gerade noch an einer Abmahnung vorbei geschrammt...

Ich habe mir eine verzichts Erklärung auf eine Abmahnung geben lassen
und immerhin 100 Euro Aufwandsentschädigung haben sie auch noch gezahlt..

Mann hat sich wirklich gütig geeinigt........

Das ist mir noch nie passiert ..
 
kurzes Update:
Der Markeninhaber hat mir leider noch nicht geantwortet,
allerdings habe ich bei der Wipo recherchiert und gesehen, dass der Wortlaut auch in der Schweiz unter ca. 10 Nizza-Klassen geschützt ist.
Vermutlich könnte ich unter einer anderen Klasse ein Projekt starten, aber da ich mit meiner Kontaktanfrage quasi schlafende Hunde geweckt habe, werde ich die Domain lieber löschen.
Danke für eure Tipps!

Viele Grüsse
Marcel
 
...aber da ich mit meiner Kontaktanfrage quasi schlafende Hunde geweckt habe, werde ich die Domain lieber löschen.
Danke für eure Tipps!

Ja würde ich dann auch machen wenn tatsächlich Markeneinträge in der Schweiz da sind ich hatte ja auch mal so einen Fall mit einer .tv Domain, die ich durch ein WIPO Panel an einen deutschen "Fußballverein" verloren habe. Der Hauptgrund war wohl auch das ich dummerchen die Domain dem Verein selber aktiv angeboten habe, wobei ich dort noch mehr Fehler gemacht habe ;)

Letztendlich hab ich die Domain dann nach verlorem WIPO Panel übertragen, der Verein wollte zwar auch noch Geld, ich hab aber nichts unterschrieben und auch nichts bezahlt, WIPO und Ihren Rechtsfifi haben Sie dann wohl selber bezahlt, was wohl letztendlich teurer war als sich gütlich zu einigen.
 
Zunächst mal: schweizer Recht != deutsches Recht, daher ist alles Folgende mit Vorsicht zu genießen, was den Ausgangsfall betrifft. Allerdings ist Markenrecht international sehr, sehr ähnlich, es kann also gut sein, dass schweizer Recht das ganz ähnlich sähe.

Im deutschen Recht gilt ganz klar, dass die reine Domainregistrierung, noch ohne Inhalt auf der Page (meint auch: der reine "Baustellenhinweis" oder die reine Park-Anzeige ist auch noch in Ordnung), keine Verletzung einer Marke sein kann. Also mit reiner markenrechtlicher Argumentation lässt sich keine leere Domain freizwingen.

Allerdings kann es andere Gründe geben, hauptsächlich namensrechtliche. Dafür müsste die Firma (oder wer immer sie haben will) die Zeichenfolge auch tatsächlich als Name benutzt haben (nicht: Produktname; das ist nur eine Marke oder markenähnliche Bezeichnung...).

Also nicht so schnell ins Bockshorn jagen lassen, auch wenn "better safe than sorry" natürlich auch eine kluge Verhaltensweise ist.
 
Im deutschen Recht gilt ganz klar, dass die reine Domainregistrierung, noch ohne Inhalt auf der Page (meint auch: der reine "Baustellenhinweis" oder die reine Park-Anzeige ist auch noch in Ordnung), keine Verletzung einer Marke sein kann. Also mit reiner markenrechtlicher Argumentation lässt sich keine leere Domain freizwingen.
Vermutlich ausser bei Parkingseiten, wenn Anzeigen der Konkurrenz angezeigt werden, richtig?

Allerdings kann es andere Gründe geben, hauptsächlich namensrechtliche. Dafür müsste die Firma (oder wer immer sie haben will) die Zeichenfolge auch tatsächlich als Name benutzt haben (nicht: Produktname; das ist nur eine Marke oder markenähnliche Bezeichnung...).

Das ist hier der Fall, Die Domain heisst "Beispiel.ch", die Firma heisst "Beispiel".
 
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