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Markenschutz - plural

kirschrother_lump

New member
Registriert
24. Apr. 2001
Beiträge
103
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0
Hallo,

ich habe mir eine bestimmte Domain gereggt.

Normalerweise schaue ich immer beim DMPA nach bevor ich eine Domain registriere - in diesem Fall leider nicht.

Für den Singular-Begriff gibt es einen Markeneintrag - seit diesem Jahr!

Die .com / .net / .info ist auch bereits im Singular - Registriert aber nicht von der gleichen Firma!

Ich habe jetzt den Plural an der Backe mit der Endung .de!

Die Domain habe ich jetzt auf ein Reise-PP umgleitet - hier steht nämlich nichts vom "Verkauf der Domain".

Jetzt habe ich mir mal überlegt der Firma ein Email bzw. Brief zu schreiben. Damit will ich die Firma daraufhinweisen, daß ich mir "versehentlich" die Domain "XYZ.de" gesichert habe und nun gemerkt habe, daß sie einen Markenschutz auf den Singular-Begriff eingetragen haben. Daher will ich von der Firma bestätigt bekommen, daß diese keinen Anspruch geltend machen!

Meint Ihr das könnte funktionieren?!

Vielen Dank für Eure Informartionen.

Gruß

kirschrother_lump
 
ahoi,

das nennt man dann schlafende hunde wecken !!!

entweder du wirst das ding schnell los oder löschen.

in dem moment wenn du den markeninhaber fragst, ob du mit seiner marke ein bisschen geld verdienen darfst, muss er entweder nein sagen oder dir ne lizenzvereinbarung ans bein binden. wenn ein markeninhaber zustimmt dass sein recht verwässert wird, schädigt er seine marke.
erstes problem der wert der marke sinkt.
zweites problem, wenn er seine marke in zukunft aktiv verteidigen muss spricht die genehmigung deiner nutzung ohne lizenz gegen ihn.

p.s. neben dpma auch immer eu-marken und bei der wipo die internationalen registrierungen checken.

take care
domainster
 
Klar ist: In derartigen Fällen sollte man sich auf keinen Fall an den Markenanmelder/-inhaber wenden.

Unklar ist: Führt die Markenanmeldung bzw. Eintragung überhaupt zum Vorliegen einer Kollision bzw. zu einer Wettbewerbsverletzung. Selbst die Registrierung einer ähnlichen Wortmarke führt nicht zwingend zu einer solchen Situation.

Also: Wenn Du Klarheit haben willst, nenne das Kind beim Namen. Hier gibt es zwischenzeitlich eine ganze Reihe von Mitgliedern mit einem ausgezeichneten Judiz.
 
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