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Markenschutz??

Regie

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Registriert
17. Mai 2005
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Hi Leute bin neu hier und hab gleich mal ne Frage.
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen....

Hab schon meine Domain gekauft will den Namen aber vorerst nicht preisgeben.
Nun meine Frage...

Bei der Domain handelt es sich um eine TV-Serie wobei aber keine Markeneinträge vorliegen, kann der Sender trotzdem die Rechte am Domain Namen haben??(Es handelt sich nicht um eine so große Serie so wie GZSZ sondern eher um etwas kleineres)

Bestehen Markenrechtliche bedenken??

Vielen Dank im Voraus

Regie
 
Hallo Regie,

ja, es liegt Titelschutz auch dann vor,
wenn keine Marke ins Register einge-
tragen wurde. Dazu braucht die Serie
auch nicht bekannt sein (außer zu
schwache Unterscheidungskraft, aller-
dings keine hohen Voraussetzungen).
Gleiches gilt in Bezug auf Schutz vor
unbefugter Verwendung als Domain
auch für den Namen bürgerlicher Per-
sonen, den Namen eines Unternehmens
(Firma), ein Pseudonym mit Verkehrs-
geltung, einen Stadtnamen, eine Pro-
duktkennzeichnung ohne Registerein-
tragung mit Verkehrsgeltung (nicht ein-
getragene Marke), für die Bezeichnung
von staatlichen und zwischen- bzw.
überstaatliche Organisationen, Vereine,
Zeitschriften, Filme, Software, Home-
pages mit einer gewissen Schöpfungs-
höhe usw., sofern sie unterscheidungs-
kräftig sind.

Gruß
Sebastian
 
Wie ist das mit Domains der Form [...]gesetz.TDL?

Dass Gesetzestexte nicht urheberrechtsfähig sind und deshalb der bloße Text keinen Titelschutz genießt, weiß ich.
Aber wo ist der dogmatische Unterschied zu beispielsweise Zivildien*st.de?

Danke! Manuel
 
Zivildienst kennzeichnet bloß namensartig eine bestimmte Behörde, die mit dieser Bezeichnung im deutschen Raum verbunden wird (der Domain-Name stellt in so weit eine Namensanmaßung dar), während ein Gesetz keine Kennzeichnung darstellt, die einer bestimmten Person oder Behörde zugeordnet wird. Die Bezeichnung eines Gesetzes als Domain-Name wird auch regelmäßig nicht als kennzeichnend empfunden.

Gruß
Sebastian
 
Sebastian schrieb:
Zivildienst kennzeichnet bloß namensartig eine bestimmte Behörde, die mit dieser Bezeichnung im deutschen Raum verbunden wird (der Domain-Name stellt in so weit eine Namensanmaßung dar), während ein Gesetz keine Kennzeichnung darstellt, die einer bestimmten Person oder Behörde zugeordnet wird. Die Bezeichnung eines Gesetzes als Domain-Name wird auch regelmäßig nicht als kennzeichnend empfunden.

Gruß
Sebastian
Danke :)

Grüße Manuel
 
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