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Mehrwertsteuerfrage Auslandsverkauf

Es wird vermutlich nur jemand eine "UID" eines Dritten verwenden, wenn er selbst keine hat. Und es hat in der Regel nur derjenige keine, der Privatmann ist oder Kleinstunternehmer aber die MwSt vermeiden möchte.

Wir sind vor einigen Jahren beinahe auf einen professionellen Betrügerring aus Spanien reingefallen. Es ging um sehr große Summen bei Waren, bei denen man ca. 3% verdient.

Die haben Ihre Ware vor Ort deutlich billiger verkaufen können, weil sie bei uns in Deutschland die 19% gespart haben - mit der UID eines anderen Unternehmens aus dem Haus. (In Spanien ist die MwSt glaube ich 16% - das war also die Erspaniss für die.)
 
Zuletzt bearbeitet:
[...] Findet Google die UID und sie gehört jemandem anderen, dann ALARM! Findet man die UID nur auf der Website des Geschäftspartners: Entwarnung.

Würde ich so nicht stehen lassen. Jede GmbH, also auch Bäcker, Fleischer, Discounter, Bauunternehmen, Friseure etc., bekommen eine UStId. und sind vielleicht nicht im Internet vertreten, sodass Google die UStId. nicht kennen kann. Einfach mal mit offenen Augen die Belege begutachten, und schon hat man gültige USt.Ids. bis zum Umfallen ;-)

In MIAS sollte folgende Funktion enthalten sein: Der Inhaber einer UID kann im Zweifel einen Einmal-AuthCode erzeugen lassen, und sendet den an seinen Geschäftspartner. Wenn dieser die UID überprüft, und den zuständigen AuthCode mit angibt, listet das System den Namen des UID Inhabers. Der Code verfällt nach 7 Tagen. So bleibt die Anonymität des UID Inhabers im Generellen gewahrt, es sei denn er authorisiert die Offenlegung bei MIAS im Einzelfall (Einmal-AuthCode).

Netter Ansatz, aber irgendwie wirklich ziemlich kompliziert. Warum überhaupt soein Geheimnis drum machen, wer hinter einer UStId. steckt? Die meisten Firmen sind ohnehin im Handelsregister (KG, OHG, GmbH, AG, eG etc.) öffentlich einsehbar. Auch als Einzelunternehmen und Personengesellschaft bürgerlichen Rechts hat man eine gewisse Transparenz zu wahren, sei es nun Vor- und Zuname im Unternehmensnamen oder die Angabe der vollständigen Anschrift auf allen möglichen Briefpapieren und das Impressum auf der eigenen Website. Ich bin beispielsweise als Einzelunternehmen auch als Telekommunikationsanbieter (Web- und E-Mailhosting) öffentlich im Verzeichnis der Bundesnetzagentur zu finden. Das ist ja auch gut so, da können sich potenzielle, aber kritische Kunden gleich über die Rechtmäßigkeit meiner angebotenen Leistungen informieren.

So transparent könnte meinetwegen auch die Abfrage der UStId. sein. Der Betrugsprävention würde es sicherlich helfen, und Adressen kann man so leicht auch nicht ausspähen. Man könnte zwar alle Varianten automatisiert abfragen und die Ergebnisse abgreifen, aber mit Captchas und Co. würde man das erschweren. Zumal das - meiner Meinung nach - nicht so attraktiv wäre, denn bei Creditreform und Co. kommt man viel schneller an eine beachtliche Zahl Firmenadressen.
 
Ich würde den Thread gerne nochmal hochholen, weil ich ein konkretes Problem hierzu habe:

Ich bin Umsatzsteuerpflichtig und aus Österreich.
Habe nun über Sedo eine Domain nach Deutschland verkauft (500 Euro).

Wäre der Käufer ebenfalls Umsatzsteuerpflichtig würde ich nun eine Rechnung ohne Mwst ausstellen,
da dies jedoch nicht der Fall ist, frage ich mich, wie ich das ganze nun Verbuchen soll.

416,67 Euro Verkaufspreis + 83,33 Euro Mwst (= 20%)?
 
Neben UStID des Käufers sollte auch noch ein entsprechender Hinweis mit auf die Rechnung, etwa so:

Steuerfreie sonstige Leistung gemäß § 13b UStG: Gemäß Artikel 196 der EU-Richtlinie 2006/112/EC sind Sie als Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer auf grenzüberschreitende sonstige Leistungen im innergemeinschaftlichen Raum.
 

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