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Mietwohnzentrale.de BGH Entscheidung ist 10 Jahre alt !

Adomino

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Ein kleines Jubiläum für die Domainbranche. Heute vor genau 10 Jahren gab es das "entscheidende" BGH Urteil bezüglich beschreibender Domains.

Die Verwendung von Gattungsbegriffen (z. B. Sauna, Reisen usw.) als Domain ist zulässig. Dies entschied nach einem langwierigen, sich über drei Instanzen hinziehenden Rechtsstreit am 17.05.2001 der BGH als oberstes zivilrechtliches Gericht der Bundesrepublik.

domain-recht.de - News: BGH-Entscheidung zu "Mitwohnzentrale.de" Gattungsbezeichnungen als Domain-Namen

http://www.jurpc.de/rechtspr/20010219.htm

Harry
 
lol harry!

Also in meinem Kalender stehen die Geburtstage meiner Freude und nicht irgendwelche Gerichtsurteile. Aber jeder wie er meint...
 
lol harry!

Also in meinem Kalender stehen die Geburtstage meiner Freude und nicht irgendwelche Gerichtsurteile. Aber jeder wie er meint...

Hier handelt es sich ja nicht um irgendwelches Gerichtsurteil sondern das vermutlich wichtigste Urteil für die Domainbranche und den Domainhandel . :love:

Hätte das BGH damals anders entschieden, würde es den Domainhandel so wie es diesen derzeit seit 10 Jahren gibt, wohl nicht so geben. Man kann eigentlich sagen das heute vor genau 10 Jahren der Domainhandel mit beschreibenden Domainnamen rechtlich legitimiert wurde.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Auszug aus dem Link:

So wurde etwa in verschiedenen Urteilen von den Gerichten moniert, dass das Internetunternehmen, dass sich einen Gattungsbegriff als Domain sichere, wettbewerbswidrig Kundenströme kanalisierte. Denn, so wurde gemutmaßt, wenn nach Eingabe des Gattungsbegriffes die Internetseite des konkreten Unternehmens gezeigt würde, würde sich * eventuell aus Bequemlichkeit * der Internetnutzer nicht mehr nach anderen Angeboten umsehen.

LOL. Hätten Sie das nicht entkräftet, müssten ja dann auch alle Tankstellen in Toplagen, und alle Läden in allen Fussgängerpassagen schliessen, denn sie "kanalsieren" ja den Kundestrom und benachteiligen den Wettbewerb.

Die Deutsche Post müsste natürlich ebenso schliessen, sie kanalisiert auch ,-)

Und die Fernsehwerbung erst.....

Hauptauslöser des Rechtsstreits war aber eigentlich der Umstand, dass die Domain mitwohnzentrale.de so aufgemacht war, dass es so aussah als wären hier alle Mitwohnzentralen (ein Service der damals noch recht unbekannt war, daher fehlte den Verbrauchern die Übersichtserfahrung) vertreten. Stand 2011 würde das gleiche Gerichtsverfahren vermutlich nicht einmal zugelassen.

Aber gut ist das Urteil allemal, nur schade dass wegen SO WAS Gerichte bemüht werden, und diese sogar tätig werden. Kindergarten. Deutschland geht es einfach viel zu gut, viel zu gut.


AlexS
 
abhauen und meckern gilt nicht

Deutschland geht es einfach viel zu gut, viel zu gut.

hör doch mal auf von deinen seltsamen inseln und wohnorten steine zu werfen. bleib in berlin, zahl deine steuern in deutschland, dann ist meckern erlaubt. abhauen dorthin wo es für dich am besten ist, ist asozial, asozial im sinne von nicht sozial, also nicht in der beleidigungsform gemeint:)
 
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