Ein jahrelanger Rechtsstreit um die Mitstörerhaftung eines Merchants für seinen Affiliate ist zu Ende - Ergebnis: der Merchant hat eine Mitverantwortlichkeit, es sei denn, die Rechtsverletzung wird auf einem Web-Portal begangen, das gar nicht beim Merchant angemeldet war.
Mehr dazu bei Dr. Bahr: OLG Köln: Keine Mitstörerhaftung des Merchants für seinen Affiliate - Kanzlei Dr. Bahr
Gruß
Udo
Mehr dazu bei Dr. Bahr: OLG Köln: Keine Mitstörerhaftung des Merchants für seinen Affiliate - Kanzlei Dr. Bahr
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Udo
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