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Mobilix, Obelix, GMX ?

Ruediger

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08. Nov. 2001
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650
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0
Der Info Newsletter 12 von GMX enthält ein tolles Intro, welches ich Euch nicht vorenthalten möchte:

Zitat aus GMX Info 12 Newsletter:
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

[...]
Aber nicht immer sind es offenbar völlig frustrierte Kleinbürger, die mit
Hilfe der Justiz etwas Abwechslung in ihr ereignisloses Leben bringen
wollen. Auch im Bereich des Markenrechts ergeben sich immer wieder
Streitfälle, die in Kuriosität und unfreiwilliger Komik leicht mit
jeder "Musikantenstadl"-Folge mithalten können. So auch der vorliegende
Fall, in dem der französische Verlag "Les Éditions Albert René" und der
deutsche Webseitenbetreiber Werner Heuser darum streiten, ob bei der
von Heuser registrierten Marke "MobiliX" (einer Webseite, die sich dem
Thema mobile Unixsysteme verschrieben hat) eine Verwechslungsgefahr
mit der ebenfalls markenrechtlich geschützten Comicfigur "Obelix" (dem
Gallier mit einer ausgeprägten Vorliebe für Wildschweinbraten und
gestreifte Hosen) besteht.

Dreh- und Angelpunkt der Markenrechtsklage, bei der es immerhin um
einen Streitwert von 250.000 Euro (ersatzweise 6 Monate Ordnungshaft)
geht, scheint die (im übrigen keineswegs nur von Heuser) verwendete
Wortendung "-ix" zu sein. Panik, Panik! Allein dem eingehenden Studium
der 22- seitigen Klageerwiderung der von Heuser beauftragten Anwaltskanzlei,
die in unseren Augen eine echte Perle deutschsprachiger Juristen-Prosa
darstellt und unter http://mobilix.org/de/mobilix_asterix.htmlnachgelesen werden kann, verdanken wir den Entschluss, von einer
Umbennung unseres Dienstes abzusehen.

Delirant, isti juristi!

Ihr GMicks Team


- - - - - - - - - - -
Quelle: GMX Info 12, vom 23.03.2002


Jaja, irgendwo ist schluss mit lustig ... ;D
 
;D

Ich finde gerade den Anfang sehr schön und auch zutreffend.

-Bastian
 
Den Teil, den ich rausgeschnitten habe, stimmts? ;D

Das jeder Irre gegen Gott und die Welt klagt, nur weil seine Versicherung die Kosten trägt ...

Nuja, so läuft's halt ...
 
Nur zwei Sachen dazu:

1. Dass der Streitwert tatsächlich € 250.000 ist, halte ich eher für unwahrscheinlich (vermutlich € 50.000 oder 100.000); der Autor des Artikels hat jedenfalls den Streitwert mit der Höhe des für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die angestrebte Unterlassungsverpflichtung angedrohten Ordnungsgeldes verwechselt.

2. Rechtsschutzversicherungen bezahlen dergleichen nicht.
 
> 2. Rechtsschutzversicherungen bezahlen dergleichen nicht.
>

Hallo Stefan,

schön mal wieder was von Dir zu lesen!  :D

Das mit der Versicherung bezog sich auf den ersten Teil des Textes, den ich nicht zitiert habe.

Dort ging es um die vielen Klagen von Leuten, die Spass haben, ihre Umwelt für jeden
Sch... zu verklagen. War sehr witzig formuliert ... ;D Nuja ...

Aber da Du das Thema gerade ansprichst, tut sich was auf dem Versicherungsmarkt?

So langsam sollten doch ein paar der möglichen Risiken kalkulierbar und damit
als Beitrag zu beziffern sein, oder?

Nicht die 'plumpe' Markenverletzung durch den Regger einer markenschutzrechtlich
geschützten Domain, aber Urheberrechtsverletzungen, Streit um Content, etc.

Dort könnte es doch so langsam Angebote geben, oder ?

Gruss,

Ruediger

P.S.: Wenn jemand fragt ... viele meiner Seiten sind deshalb offline, weil ich die markenrechtlichen Bedenken gegenüber einigen Website Komponenten noch nicht geklärt habe:

Ein Auszug:

- Magentafarbener Scan eines Drucker-Printouts ;D
- moegl. Domainname: rotorblatt-online.de ;D
- aufpoppende Windows im eXplorer-Stil. ;D
- [...]
 
;D ;D ;D

Zum Thema Versicherungsmarkt:

Wenn alles klappt, wie ich es mir so vorstelle und erhoffe, kann ich Euch ab 01.06.2002 was Schönes anbieten. Mehr darf ich aber jetzt noch nicht sagen  ;)
 
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