Der Info Newsletter 12 von GMX enthält ein tolles Intro, welches ich Euch nicht vorenthalten möchte:
Zitat aus GMX Info 12 Newsletter:
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
[...]
Aber nicht immer sind es offenbar völlig frustrierte Kleinbürger, die mit
Hilfe der Justiz etwas Abwechslung in ihr ereignisloses Leben bringen
wollen. Auch im Bereich des Markenrechts ergeben sich immer wieder
Streitfälle, die in Kuriosität und unfreiwilliger Komik leicht mit
jeder "Musikantenstadl"-Folge mithalten können. So auch der vorliegende
Fall, in dem der französische Verlag "Les Éditions Albert René" und der
deutsche Webseitenbetreiber Werner Heuser darum streiten, ob bei der
von Heuser registrierten Marke "MobiliX" (einer Webseite, die sich dem
Thema mobile Unixsysteme verschrieben hat) eine Verwechslungsgefahr
mit der ebenfalls markenrechtlich geschützten Comicfigur "Obelix" (dem
Gallier mit einer ausgeprägten Vorliebe für Wildschweinbraten und
gestreifte Hosen) besteht.
Dreh- und Angelpunkt der Markenrechtsklage, bei der es immerhin um
einen Streitwert von 250.000 Euro (ersatzweise 6 Monate Ordnungshaft)
geht, scheint die (im übrigen keineswegs nur von Heuser) verwendete
Wortendung "-ix" zu sein. Panik, Panik! Allein dem eingehenden Studium
der 22- seitigen Klageerwiderung der von Heuser beauftragten Anwaltskanzlei,
die in unseren Augen eine echte Perle deutschsprachiger Juristen-Prosa
darstellt und unter http://mobilix.org/de/mobilix_asterix.htmlnachgelesen werden kann, verdanken wir den Entschluss, von einer
Umbennung unseres Dienstes abzusehen.
Delirant, isti juristi!
Ihr GMicks Team
- - - - - - - - - - -
Quelle: GMX Info 12, vom 23.03.2002
Jaja, irgendwo ist schluss mit lustig ... ;D
Zitat aus GMX Info 12 Newsletter:
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
[...]
Aber nicht immer sind es offenbar völlig frustrierte Kleinbürger, die mit
Hilfe der Justiz etwas Abwechslung in ihr ereignisloses Leben bringen
wollen. Auch im Bereich des Markenrechts ergeben sich immer wieder
Streitfälle, die in Kuriosität und unfreiwilliger Komik leicht mit
jeder "Musikantenstadl"-Folge mithalten können. So auch der vorliegende
Fall, in dem der französische Verlag "Les Éditions Albert René" und der
deutsche Webseitenbetreiber Werner Heuser darum streiten, ob bei der
von Heuser registrierten Marke "MobiliX" (einer Webseite, die sich dem
Thema mobile Unixsysteme verschrieben hat) eine Verwechslungsgefahr
mit der ebenfalls markenrechtlich geschützten Comicfigur "Obelix" (dem
Gallier mit einer ausgeprägten Vorliebe für Wildschweinbraten und
gestreifte Hosen) besteht.
Dreh- und Angelpunkt der Markenrechtsklage, bei der es immerhin um
einen Streitwert von 250.000 Euro (ersatzweise 6 Monate Ordnungshaft)
geht, scheint die (im übrigen keineswegs nur von Heuser) verwendete
Wortendung "-ix" zu sein. Panik, Panik! Allein dem eingehenden Studium
der 22- seitigen Klageerwiderung der von Heuser beauftragten Anwaltskanzlei,
die in unseren Augen eine echte Perle deutschsprachiger Juristen-Prosa
darstellt und unter http://mobilix.org/de/mobilix_asterix.htmlnachgelesen werden kann, verdanken wir den Entschluss, von einer
Umbennung unseres Dienstes abzusehen.
Delirant, isti juristi!
Ihr GMicks Team
- - - - - - - - - - -
Quelle: GMX Info 12, vom 23.03.2002
Jaja, irgendwo ist schluss mit lustig ... ;D