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Namensschutz erwirken ohne Markeneintrag

Kybernator

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Registriert
22. Apr. 2002
Beiträge
29
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Hallo,

ich habe eine m.E. unterscheidungskräftige, dreistellige Buchstaben-Ziffernkombination als Domainnamen. Ein Markeneintrag besteht nach meinen Recherchen nicht.
Wie geh ich am besten vor, um Namensschutz ohne einen relativ teuren Markeneintrag zu erreichen?
Greift 12 BGB, wenn ich beispielsweise irgendwelche Waren und/oder Dienstleistungen auf den Domains anbiete?
Wenn jemand später die Marke registriert, habe ich dann trotzdem ältere und durchsetzungsfähige Rechte?

Danke für jeden Hinweis

Bernd
 
Du musst einfach nur Inhalt haben und die Seite betreiben. Mit dem Nutzen deines Angebotes machst Du dich ja bekannt und geniesst damit einen Schutz der besser als evt. spätere Marken sein wird.Du musst Dir also einen Namen machen und nicht anmelden.
 
Hallo!

Schutz nach § 12 BGB kannst du sowieso nur erlangen, wenn die dreistellige Buchstaben-Ziffernkombination dein Name oder der Name deiner Firma ist, wovon ich jetzt mal nicht ausgehe.

Ansonsten kannst du Schutz über § 4 Nr. 4 MarkG erlangen, wenn das Zeichen durch Benutzung im geschäftlichen Verkehr innerhalb der beteiligten Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, wie junfer es schon beschrieben hat.

Oder die Domain ist eine geschäftliche Bezeichnung = Unternehmenskennzeichen, dann entsteht Schutz nach § 5 MarkG auch ohne Eintragung.

Gegenüber Wettbewerbern bleibt zuletzt der ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz.

Fazit: Du bist also nicht ungeschützt.

Gruß, Ursula
 
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