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Neues bei Namen von Stadtteilen?

Wettermann

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24. Mai 2008
Beiträge
3.721
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In den letzten Tagen wurden hier im Forum und an anderer Stelle neu gereggte oder gar teurer gesnappte Domains vorgestellt, welche den Namen von Stadtteilen darstellen. Begriffe wie Ra#hlste#dt, Po#ppenbütt#el, Sc#hwabing#en usw. tauchen da auf.
Die Inhaber sind im whois ordentlich mit deutschem Sitz eingetragen.

Mich wundert das. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass das juristische Probleme bringen kann und ggf. teuer werden könnte.

Gibt es dazu juristisch was Neues, bin ich auf dem Holzweg oder ist das schlicht und einfach ein Risiko was man kalkulieren muss wenn man sowas anschafft?
 
In den letzten Tagen wurden hier im Forum und an anderer Stelle neu gereggte oder gar teurer gesnappte Domains vorgestellt, welche den Namen von Stadtteilen darstellen. Begriffe wie Ra#hlste#dt, Po#ppenbütt#el, Sc#hwabing#en usw. tauchen da auf.
Die Inhaber sind im whois ordentlich mit deutschem Sitz eingetragen.

Mich wundert das. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass das juristische Probleme bringen kann und ggf. teuer werden könnte.

Gibt es dazu juristisch was Neues, bin ich auf dem Holzweg oder ist das schlicht und einfach ein Risiko was man kalkulieren muss wenn man sowas anschafft?
Ich kenne kein Risiko, welches ich diesbezüglich kalkulieren müsste. Ich zitiere mal:

Eine Gebietskörperschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Gebietshoheit auf einem räumlich abgegrenzten Teil des Staatsgebietes besitzt....
Keine Gebietskörperschaften sind
die übrigen Regionalverbände,
die Regierungsbezirke,
die Landschaftsverbände,
die Ämter,
die Bezirke Hamburgs oder Berlins, allgemein Stadtbezirke, Stadtteile oder Ortsteile,

Und wo kein Gebieter, da kein Problem.

Ahoi!
 
Interessant, bisher hatte ich hier nach vielen Jahren auch noch nie ein Problem.

Gruß Jens
eimsbüttel.de
 
Keine Gebietskörperschaften sind
........
die Bezirke Hamburgs oder Berlins, allgemein Stadtbezirke, Stadtteile oder Ortsteile,


Ein durchschnittlicher Berliner Bezirk ist immerhin eine 250.000 Einwohner Stadt, und der Bezirk Tempelhof-Schöneberg schafft locker den Spung in die Top 20 grössten Städte der Republik (wäre er eine eigene Stadt, hätte er noch vor Bonn oder Mannheim den Platz 18 inne).

Wäre es eine eigenständige Nation so würde sie bevölkerungsmäßig immerhin größer sein als Island oder die Bahamas, glatte 31 Staaten sind weltweit kleiner!

Die Bezirke haben eigene Finanzämter, Amtsgerichte und ein eigenes Rathhaus mit einem Bezirksbürgermeister.

Warum so eine riesige Geo-Politische Einheit keine Rechte am eigenen Namen haben sollten erschließt sich mir nicht so ganz. Wäre in meinen Augen eine klare Rechtslücke.

AlexS
 
Ich sehe das Recht am Namen bei einer hier im Thread vorgestellten eimsbüttel.de nicht geringer als bei einer hamburg.de.

Mir wäre das viel zu heiß sowas zu besitzen bei gleichermaßen geringer Absatzmöglichkeit (eben weil es juristisch gefährlich ist).

Und solche großen Stadtteile sind anders als bei dem bekannten Welle-Urteil sehr bekannt und zudem noch kaum generisch.

Für mich war das bisher nie in Frage zu stellen ob erlaubt oder nicht. Die Antwort ist für mich ganz klar nein.
Daher ja dieser Thread mit der Frage ob sich da was Neues ergeben hat. Denn ich wunderte mich, dass sowas jemand mit deutschem Sitz und ordentlichem whois im Portfolio hat.

In der Regel gilt ja, wo kein Kläger da kein Richter. Und das Interesse einer Großstadt an einer Domain welche den Namen eines Stadtteils trägt ist vermutlich auch nicht so groß. Aber wenn doch, dann vermute ich da Ärger und Kosten in einer Größe die m.E. nicht zu einem möglichen Ertrag solcher Domains stehen.
 
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