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Newbie hat Fragen...

Nadine

New member
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12. Feb. 2005
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Hallo! :)

Ich bin noch neu und spiele mit den Gedanken auch einige
Domains zu verkaufen...allerdings hätte ich noch ein paar Fragen.

Klar ist, dass man keine Domains verkaufen und registrieren darf, die sich
gegen Wörter, die Markenrecht haben und Firmen/bekannte Personennamen richtet.

Wenn ich jetzt eine Domain verkaufe (wo ich denke da ist meiner Meinung nach
kein Markenschutz) und nach einiger Zeit bekommt der Käufer
eine Abmahnung, kann das dann auch auf mich noch rechtliche Auswirkungen haben?

Kann ich generell nach Verkauf noch irgendwas auf mich zukommen so rein
rechtlich gesehen?

Habe hier von den Dispute-Eintrag gelesen, was ist, wenn man unwissend so
einen Eintrag hat und das erst nach dem Kauf bemerkt? Was kann da auf mich
zukommen?

Ich würde wirklich gern in den Domainverkauf einsteigen...allerdings möchte
ich nicht unbedingt nachher in zig rechtsstreits verwickelt sein oder
Pleite auf Lebenszeit werden (aufgrund von Kosten und Strafen). :Shy:

Vielleicht kann mir ja einer mit den Antworten meiner Fragen helfen.
Wäre suuuper nett! :)

Nadine
 
Hi Süße, :D

selbstverständlich kannst Du auch noch nach einiger Zeit
in Regress gezogen werden, d.h. der Ärger kann sehr gut auf
Dich zurückkommen! Also aufgepasst!

Wenn Du unter dpinfo.dpma.de (kostenlose Anmeldung) immer
schön die Domains prüfst, kann eigentlich nichts passieren.

Bei allgemeinen Begriffen wie "auto", "internet", "katze" etc.. etc..
kann Dir generell nichts passieren, aber ich denke das weißt Du.

Eher dann bei Fantasiebegriffen, aber diese verkaufen sich sowieso
eher schlecht ;)

Gruß!
 
kommen jetzt Deine Fans, Geblendeter?


:)

Hi Nadine,

Du machst das schon :Wink:

Wichtig ist, dass Du Dich auch vor dem Registrieren versicherst, dass auch keine Rechte Dritter an Deiner Domain bestehen.

nette Grüße
sizzle
 
Es ist eher genau umgedreht.Schau nicht nur bei dpma rein denn die wenigsten Rechte bestehen aus Markenrecht.Das macht nicht einmal 5% aus.
Lese Dich am besten hier im Forum ein und google den Begriff immer bei Unsicherheiten ob vielleicht doch es nicht deine Wortschöpfng ist sondern es schon ein Namen für ein Unternehmen ist.

Registriere also nichts was auf dem Ruf oder Namen von Dritte aufbaut.
Allgemeine Begriffe die etwas beschreiben kannst Du gerne kaufen.Frei sind solche Sachen ja eher weniger.
 

Hi Sunblind! :rolleyes: Unbekannterweise begrüßt Du mich mit Süße?!
Na wie nett wie nett....

kommen jetzt Deine Fans, Geblendeter?

Ob ich ein Fan von jemanden bin, der mich Süße nennt?
Da darf sich jetzt jeder seinen Teil denken :Wink:

Nun denn... noch einmal Hallo Sunblind, Hallo jungfer, Hallo sizzle,
zuerst einmal Danke für Eure Antworten und Infos!
Hätte dazu noch einige Fragen:

selbstverständlich kannst Du auch noch nach einiger Zeit
Wie lange ist denn diese "einige Zeit"? Können die auch noch
nach mehreren Jahren kommen?

in Regress gezogen werden, d.h. der Ärger kann sehr gut auf
Dich zurückkommen! Also aufgepasst!
Ja, das sowieso. Immer alles schön legal und korrekt. Aber kann
ja dennoch mal was sein - unwissentlich. Was ist dann, wenn auf
einmal eine Abmahnung oder was weiß ich ins Haus flattert mit
einer hohen Geldstrafe, da kann man ja arm fürs ganze Leben
werden? :Confused:
Wichtig ist, dass Du Dich auch vor dem Registrieren versicherst, dass auch kein
e Rechte Dritter an Deiner Domain bestehen.
Und was ist, wenn ich mich versichert habe, meiner Meinung nach alles
OK ist, die Domain verkauft habe und dann nach kurzer Zeit meldet jemand
eine Marke an. Kann mich dann der Käufer auch noch irgendwie "belasten"?

Daaaaanke für Eure Hilfe :)
Nadine
 
Hallo Nadine,

Ob ich ein Fan von jemanden bin, der mich Süße nennt?
Da darf sich jetzt jeder seinen Teil denken

Manchem seine Masche ist das wohl ;)

Und was ist, wenn ich mich versichert habe, meiner Meinung nach alles
OK ist, die Domain verkauft habe und dann nach kurzer Zeit meldet jemand
eine Marke an. Kann mich dann der Käufer auch noch irgendwie "belasten"?

Es kann sein, dass Du Dir bei den Recherchen nicht genügend Mühe gegeben hast.

Aber wenn jemand nachdem Du die Domain registriert hast eine Marke auf dieselbige anmeldest, dann musst Du Dir meines Wissens keine Sorgen machen.

Dazu wird hoffentlich nochmal Jungfer oder Sebastian Stellung nehmen, oder Du suchst ein wenig ( mit Hilfe der Suchfunktion ).

nette Grüße
sizzle
 
Marken,Kennzeichnungsrechte usw. ...also alles was nach Zeitpunkt deiner Domainregistrierung passiert betrifft Dich nicht.
 
Hallo Nadine,

meine Vorredner haben im Prinzip schon alles wichtige angesprochen. Zu beachten ist natürlich auch, dass es nicht darauf ankommt, ob Du denkst, dass die Domain rechtlich unbedenklich ist. Unwissenheit schützt vor Strafe (Kennzeichenmißbrauch) oder vor Abmahnung nicht. Vielmehr solltest Du überprüfen, ob tatsächlich fremde Rechte an dem Domainnamen bestehen. Hierzu bietet sich Google, etc. und die Datenbank des DPMA an. Wie schon Jungfer gesagt hat, sind die Markeneinträge um die Du Dich sorgen musst eher in der Minderzahl. Namensrechte von Firmen, etc. spielen eine größere Rolle (vor allem bei Fantasienamen beachten!). Allgemeine Begriffe wie Auto, Bäume, etc. sind nicht als Marke eintragbar (im Einzelfall natürlich klassenabhängig) und können ruhig registriert werden (sind wohl aber nicht mehr frei ;)).

Viel Erfolg und halte uns auf dem Laufenden! :)

Ciao
Forsaken

Nadine schrieb:
Wenn ich jetzt eine Domain verkaufe (wo ich denke da ist meiner Meinung nach
kein Markenschutz) und nach einiger Zeit bekommt der Käufer
eine Abmahnung, kann das dann auch auf mich noch rechtliche Auswirkungen haben?
 
Hallo Nadine,

Nadine schrieb:
Wie lange ist denn diese "einige Zeit"? Können die auch noch
nach mehreren Jahren kommen?

Das hängt von der Anspruchsgrundlage ab. Die regelmäßige Verjährung beträgt 3 Jahre.

Ciao
Forsaken
 
jungfer schrieb:
Marken,Kennzeichnungsrechte usw. ...also alles was nach Zeitpunkt deiner Domainregistrierung passiert betrifft Dich nicht.

Da muss ich ausnahmsweise widersprechen, obwohl ich sonst regelmäßiger jungfers Meinung teile.

Was nach der Domainregistrierung passiert, kann sehr wohl Auswirkungen haben. Auch nach der Registrierung können Marken, Kennzeichnungsrechte, geschäftliche Bezeichnungen erworben werden, die dem jeweiligen Inhaber der Domain entgegen gehalten werden können. Das gilt vor allem dann, wenn die Domain nicht genutzt wird. Zwar hat das LG München I in der Entscheidung "fnet.de" festgestellt, dass der Inhaber einer älteren Domain gegenüber der jüngeren Marke einen Löschungsanspruch hat. Das kann aber natürlich nur dann gelten, wenn die Domain auch tatsächlich genutzt wird, so dass sie vom Verkehr auch als Herkunftshinweis aufgefasst wird. Wenn Du Domain dagegen über einen längeren Zeitraum bis zu ihrem Verkauf "auf Halde liegt", dann fehlt es an einer solchen rechtsbegründenden Benutzung.

Es ist daher dringend zu empfehlen nicht nur vor dem Registrieren sondern auch vor dem Verkauf zu prüfen, ob Rechte Dritter durch die Marke verletzt werden. Das sollte zum einen durch eine Recherche bei DPINFO (www.dpinfo.dpma.de), beim HABM (www.oami.eu.int) und bei der WIPO (www.wipo.int/ipdl/en/search/madrid/search-struct.jsp) geschehen. Daneben solltest Du googeln, darüber nachdenken, ob Dir die Bezeichnung in letzter Zeit im Zusammenhang mit Künstlern, Promis oder irgendwelchen Produkten aufgefallen ist und alle weiteren Informationsquellen anzapfen, die Dir bekannt sind.

@forsaken: Kurze Ergänzung zur Verjährung. Wichtig ist der Zeitpunkt, wann die Verjährungsfrist beginnt. Sonst kann Deine Angabe missverständlich sein. Die maßgebliche Vorschrift lautet:

BGB § 199 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Höchstfristen
(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem
1. der Anspruch entstanden ist und
2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
(2) Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.
(3) Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren
1. ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung an und
2. ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.
Maßgeblich ist die früher endende Frist.
(4) Andere Ansprüche als Schadensersatzansprüche verjähren ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung an.
(5) Geht der Anspruch auf ein Unterlassen, so tritt an die Stelle der Entstehung die Zuwiderhandlung.​


Lass Dich aber nicht von den möglichen Haftungsrisiken verunsichern. Wenn Du Dich sorgfältig verhältst und nicht nachts Domains registrierst, an die Du Dich nur noch dunkel erinnern kannst, sondern Deine blendenden Ideen manchmal einfach überschläfst, dann wirst Du das schon hinkriegen.

Viel Erfolg

Daniel
 
Hallo,

ich Danke Euch allen für Eure Antworten!

RA_Klein schrieb:
Was nach der Domainregistrierung passiert, kann sehr wohl Auswirkungen haben. Auch nach der Registrierung können Marken, Kennzeichnungsrechte, geschäftliche Bezeichnungen erworben werden, die dem jeweiligen Inhaber der Domain entgegen gehalten werden können. Das gilt vor allem dann, wenn die Domain nicht genutzt wird. Zwar hat das LG München I in der Entscheidung "fnet.de" festgestellt, dass der Inhaber einer älteren Domain gegenüber der jüngeren Marke einen Löschungsanspruch hat. Das kann aber natürlich nur dann gelten, wenn die Domain auch tatsächlich genutzt wird, so dass sie vom Verkehr auch als Herkunftshinweis aufgefasst wird. Wenn Du Domain dagegen über einen längeren Zeitraum bis zu ihrem Verkauf "auf Halde liegt", dann fehlt es an einer solchen rechtsbegründenden Benutzung.

Und was ist, wenn man die Domain verkauft, der Käufer allerdings erstmal auch nichts weiter
damit macht, nun jemand eine Marke anmeldet. Kann dann der Käufer in so einem Fall auch
noch auf mich zurück kommen? Eher nicht oder?

RA_Klein schrieb:
Lass Dich aber nicht von den möglichen Haftungsrisiken verunsichern. Wenn Du Dich sorgfältig verhältst und nicht nachts Domains registrierst, an die Du Dich nur noch dunkel erinnern kannst, sondern Deine blendenden Ideen manchmal einfach überschläfst, dann wirst Du das schon hinkriegen.

Danke, werde auf jeden Fall genau prüfen - vor der Registrierung und vor dem Verkauf.
Also erst denken dann handeln/registrieren :)..Danke für Eure Links!

forsaken schrieb:
Allgemeine Begriffe wie Auto, Bäume, etc. sind nicht als Marke eintragbar (im Einzelfall natürlich klassenabhängig) und können ruhig registriert werden (sind wohl aber nicht mehr frei ;)).

Viel Erfolg und halte uns auf dem Laufenden! :)

Gehören eigentlich Krankheiten und Sportbegriffe / Sportarten usw auch zu den sicheren
Namen, die man registrieren kann?

DANKE nochmals...werde Euch auf dem Laufenden halten :)

Viele Grüße!
Nadine
 
RA_Klein schrieb:
Da muss ich ausnahmsweise widersprechen, obwohl ich sonst regelmäßiger jungfers Meinung teile.

Ja Herrschaftszeiten..so eine Unverschämtheit ;-)

Daran dachte ich beim Posting auch aber da mir bisher nur ein Fall bekannt ist war es für mich wie "zuviel Informationen für einen Newbie" und schätzte als nicht erwähnenswert ein.

Wieviel Fälle gib es eigentlich zu dem Bereich?
Ich habe da auch ne Fall mal gehabt der aber nicht so ablief.

Domain begriff-a.de wurde registriert 2001 und Domain begriff-a.com im Jahre 2002.2003 registrierte begriff-a.com die marke begriff-a .

2004 versuchte nun Begriff-a.com de begriff-a.de u bekommen aber keine Chance.Auf begriff-a.de kein Inhalt aber trotzdem ausichtslos.
 
jungfer schrieb:
Ja Herrschaftszeiten..so eine Unverschämtheit ;-)

Daran dachte ich beim Posting auch aber da mir bisher nur ein Fall bekannt ist war es für mich wie "zuviel Informationen für einen Newbie" und schätzte als nicht erwähnenswert ein.

Wieviel Fälle gib es eigentlich zu dem Bereich?
Ich habe da auch ne Fall mal gehabt der aber nicht so ablief.

Domain begriff-a.de wurde registriert 2001 und Domain begriff-a.com im Jahre 2002.2003 registrierte begriff-a.com die marke begriff-a .

2004 versuchte nun Begriff-a.com de begriff-a.de u bekommen aber keine Chance.Auf begriff-a.de kein Inhalt aber trotzdem ausichtslos.

Kommt nicht mehr vor :-)

Ich hoffe doch nicht, dass Nadine vor der Reizüberflutung kapituliert. Ich denke, sie sollte sich von vorneherein eine gewisse Sorgfalt aneignen und wissen, was sie beachten muss. Später kann ein Lerneffekt teuer und schmerzhaft sein.

In der Praxis kommt es ab und zu schon vor, dass jemand einfach probiert, einen schnellen Euro zu machen. Die Fälle erledigen sich oftmals, nach einer ersten Beratung, wenn der Domaininhaber erst einmal selbst ein Schreiben verfasst. Ansonsten kommt es auch vor, dass viele Domaininhaber freiwillig auf die Domain verzichten und ohne rechtliche Auseinandersetzung eine höhere Lebensqualität für sich erkennen.

Daniel
 
Hallo,

RA_Klein schrieb:
Ich hoffe doch nicht, dass Nadine vor der Reizüberflutung kapituliert. Ich denke, sie sollte sich von vorneherein eine gewisse Sorgfalt aneignen und wissen, was sie beachten muss. Später kann ein Lerneffekt teuer und schmerzhaft sein.

Kapituliert habe ich noch nicht...aber so wirklich sicher auch noch nicht. :Confused:
Sorgfältig will ich auf jeden Fall sein, doch wie weit man rechtlich auf der sicheren Seite ist
und was alles exakt beachtet werden muß, das ist mir noch nicht 100% klar. Nach eingetragenen
Marken, Firmennamen, Namensrechte usw recherchieren wie oben beschrieben das habe
ich verstanden, das ist klar, und dass allgemeine Begriffe wie Auto usw. unter dem
rechtlichen Aspekt sicher sind. Gehören denn auch Sportarten, Krankheiten, usw dazu?

Muß ich bis auf den rechtlichen Aspekt des Domain-Names noch etwas beachten?
Möchte nämlich nicht diesen besagten teuren Lerneffekt haben und nur noch
Rechtsstreitigkeiten austragen... :o

In der Praxis kommt es ab und zu schon vor, dass jemand einfach probiert, einen schnellen Euro zu machen. Die Fälle erledigen sich oftmals, nach einer ersten Beratung, wenn der Domaininhaber erst einmal selbst ein Schreiben verfasst. Ansonsten kommt es auch vor, dass viele Domaininhaber freiwillig auf die Domain verzichten und ohne rechtliche Auseinandersetzung eine höhere Lebensqualität für sich erkennen.

Verstehe das jetzt nicht so ganz....was Du damit meintest?

Gruß,
Nadine
 
Naja Nadine :-)

Langsam erinnerst Du mich ein bisschen an eine
ehemalige Freundin, die nicht mal mit mir
im Dorfteich schwimmen wollte, weil sie den
Film "Jaws" gesehen hatte. :-)

Nadine schrieb:
Kapituliert habe ich noch nicht...aber so
wirklich sicher auch noch nicht. :Confused:
Sorgfältig will ich auf jeden Fall sein, doch wie weit man rechtlich
auf der sicheren Seite ist und was alles exakt beachtet werden muß,
das ist mir noch nicht 100% klar. Nach eingetragenen
Marken, Firmennamen, Namensrechte usw recherchieren wie
oben beschrieben das habe ich verstanden, das ist klar, und dass
allgemeine Begriffe wie Auto usw. unter dem rechtlichen Aspekt
sicher sind. Gehören denn auch Sportarten, Krankheiten,
usw dazu?

Vorab: _Keine Domain_ ist "100% für immer und ewig rechtlich
unbedenklich". Allgemeinbegriffe sind grundsätzlich "heilig" =>
sie gehören niemandem und jedem. Fährst Du zusätzlich also mit den
von den Vorrednern bereits sehr detailiert beschriebenen
Prüfungsmethoden, dann kannst Du getrost in der Reggerteich hüpfen
und brauchst Dich nicht unnötig um rechtliche Haifische zu sorgen.
Vorsicht ist zwar nie Fehl am Platz, aber mann/frau kann es auch
übertreiben. ;-)

Für die Sportarten gilt grundsätzlich das Selbe wie für
"Bäume und Autos". Kram Deinen Duden oder Langenscheidt
heraus und guck ob sie drinstehen. "Fussball". Aha! Steht drin.
Registrar prüfen. Com noch frei? Ja => nix warten, überschlafen,
zögern, prüfen, RA anrufen, aufs Klo gehen, bei der Oma oder im Forum fragen, sondern sofort reggen! Ich schätze, daß Du bei 99% der
aufgeführten Sportarten auf der sicheren Seite mit Deiner
Registration liegen wirst - aber nie 100%! Z.B. steht die
unbedenkliche "Rennsport" in Deinem Langenscheidt drin,
jedoch auch die höchst bedenkliche "Formel-1".
Aber egal! Meine Meinung: Regge Deine "Langenscheidt-Domains"
_sofort_ und kümmere Dich vorerst nicht um den "1%"!
Am nächsten Tag stehst Du im Whois. Nun stellst Du
Deine Perlen in Deinem liebsten Domainforum
(natürlich Consultdomain) erst mal zur Bewertung vor
(also nix "gleich in Sado-Börse eintragen").
Was kommt absehbar:

"Hallo Nadine,
*Fussball.com ein problemloser Fünfsteller. Gratulation!
*Rennsport.com problemlos vier bis fünfstellig anzusiedeln!
*Formel-1.com? Hör mal Nadine! Hast Du sie noch
alle?"

Aha. Die "Formel-1.com" ist offenbar aus gutem
Grund bedenklich. Sofort löschst Du das
Teil dann bei Deinem Registrar. So schnell schiessen
"die Preußen" auch nur sehr selten bei der
"zuständigen Rechtsabteilung".
Schnellstens weg damit. Danach wandelst Du dann mit
Deinen verbleibenden zwei Top-Langenscheidt-Domains
überglückt wie auf Wolken. :-)

Vorsicht wäre eher mit ausländischen Sportarten angesagt, die
vielleicht im "Ami-Webster" stehen, aber im deutschen
Sprachgebrauch eher fremd sind. Da würde ich an Deiner Stelle
nicht sofort "reggen", weil z.B. irgendein Schlauberger sich
bei einem DPMA-Beamten (der sowieso nur Bajuwarisch spricht)
die Marke u.U. bereits unter den Nagel gerissen haben könnte.

Viel Erfolg

John
Disclaimer: Rechtliche L aienmeinung, keine Rechtsberatung
blabla blubblub und aufgeführte Domains sind fiktive Beispiele. :-)
 
Hallo John,

Domaingame schrieb:
Allgemeinbegriffe sind grundsätzlich "heilig" =>
sie gehören niemandem und jedem.
........
Für die Sportarten gilt grundsätzlich das Selbe wie für
"Bäume und Autos". Kram Deinen Duden oder Langenscheidt
heraus und guck ob sie drinstehen. "Fussball". Aha! Steht drin.

So einfach scheint das nicht immer zu sein. Zumindest habe ich schon einige Wortmarken und Wort-/Bildmarken mit Allgemeinbegriffen beim DPMA gefunden. Z.B. "allgemeinbegriff", "allgemeinbegriff.de", "allgemeinbegriff.tk", die auch im Langenscheidt stehen werden (hab nicht nachgehsehen, aber die Begriffe sind sehr allgemein).
Bevor ich solche Eintragungen gehsehen habe, dachte ich immer, dass solche Markenanmeldungen nicht möglich sind. Diese Anmeldungen auf Allgemeinbegriffe sind dann unter Umständen nicht markenrechtsfähig. Aber juristische Angriffe muss man dann wohl teilweise abwehren.

"Kurioses vom Markenschlachtfeld":
http://www.google.de/search?q=cache...4/++"eintragung+von+allgemeinbegriffen"&hl=de

"Die Eintragung von Gattungsbegriffen und beschreibenden Angaben":
http://www.rechtsprobleme.at/doks/diss--8.html

"eMule: Ein weiteres Stück aus dem Markengrabbing-Tollhaus":
http://www.emule-mods.de/?news=8

Schönen Gruss
Desverger
 
Hallo Desverger,

Desverger schrieb:
So einfach scheint das nicht immer
zu sein.

Recht hast Du. Ist es auch nicht. Sehr wohl kann ein
Allgemeinbegriff (oder auch eine Nummer) eine Marke
darstellen - manchmal sogar eine sehr mächtige Marke.
Daher gibt es bei der DPMA und ihren Kollegen bei
der USPTO in USA auch Klassen. Rein theoretisch
könnten wir beide ein tolles kleines Auto basteln und
unter der Marke "Baum", "Blume" oder "Apfel" markenrechtlich
geschützt in den Handel bringen.
Holt sich dann die Nadine die Domain "Baum.com",
dann könnten wir natürlich auch klagen. "Klagen" kann
man immer. Aber wie sehen die Erfolgsaussichten aus?
Schlecht sehen sie aus - insbesondere dann, wenn
Nadine unter Baum.com ein Projekt über "Baumschulen"
hochfährt. Die Richter schmeißen uns raus und unser RA
lacht sich heimlich tot, weil er uns das ohnehin schon
im Vorfeld der Klage ans Herz gelegt hat. Sobald jedoch
jeder zehnte Deutsche unseren tollen Baum fährt bzw.
unsere Kiste berühmt wird, dann kann es eng für
die Nadine werden (freundin.de z.B.). Wir haben aber Geld
und Nadine nicht. Erst versuchen wir das Teil zu kaufen
und versprechen ihr sogar einen nagelneuen roten "Baum Turbo".
Nadine ist jedoch einer der grünen "Baumumarmer" und will nicht.
Die faselt uns irgendwas von "Greenpeace, brasilianischen
Holzfällern und Photosynthese" vor.
Fährt zudem lieber Fahrrad. Mist! OK. Nun ist unser
werter RA wieder gefragt. Die Situation ist klar: wir brauchen
diese Domain und keine andere. Unser RA wird gut bezahlt,
so gut sogar, daß es ihm erfreulicherweise einleuchtet, daß
wohl niemand online einen "Baum mit Ästen und Blättern"
sucht oder gar kaufen möchte/kann. Obendrein haben wir
erfreulicherweise "ältere Rechte" (Domain ist jünger als unsere
Marke") und unser "Baum" hat inzwischen einen überragenden
Bekanntheitsgrad => kostenpflichtige Abmahnung! =>
A. Bei Nadine fallen sofort alle Blätter vom Baum beim Gedanken
der Kostennote. Gnädig verzichten wir auf den Kostenanspruch
und akzeptieren die Unterlassung und das Löschen der Domain
(vielleicht möchte Nadine sie uns sogar gleich übertragen. Können
wir zwar nicht fordern, aber doch gerne dankend annehmen *hähää*).
B. Nadine hat eine Oma, die der lieben Nadine mit etwas Geld
in dieser Sache helfen möchte. Blöd für uns, aber auch OK.
Ab geht es zum LG. Unser RA hat sich schon darum gekümmert,
vorsorglich bei jenem Gericht zu klagen, wo der absehbare Richter
"markenfreundlich" ist (und vielleicht auch noch begeisterter
"Baum-Fahrer" ist). =>

A. Wir gewinnen und Nadines RA beruft nicht. Alles klar.
A. Wir gewinnen und Nadines RA beruft die nächste Instanz. Mist!
B. Wir verlieren. => Mist! => Berufung

Inzwischen wird die Sache zunehmend sauteuer für Nadine
und ihre Oma. Zunehmend dürfte ein "schönes Deal" bzw. ein "Vergleich"
nicht mehr ganz so "unrealistisch" wirken. Aber egal. Wir ziehen
das Ding bis zum BGH wenn es sein muß. Da wollen wir zwar
nicht hin (weil wir verlieren werden bzw. der Fall so saublöd ist, daß
der BGH einfach den Fall abwinken dürfte), aber Nadine und Oma
sollen bis dahin richtig schwitzen. Die Nummer der Höhe
unseres Streitwertes passt schon nicht mehr auf das LCD-Feld
eines üblichen Taschenrechners. Geht es "da oben" in die Hose,
dann schreiben wir die Kosten eben steuerlich ab. Pech.

Usw....

Grundsätzlich wissen wir beide natürlich heimlich, daß wir
in dieser Sache eigentlich Drecksäcke sind, aber es
ist ja "legal" was wir mit Nadine und Oma treiben. Erfreulicherweise
können wir uns gegenseitig mit gekonnter subjektiver
Rationalisierung moralisch stärken (z.B. "wir opfern uns für
unsere Angestellten und ihre Familien um ihren Arbeitsplatz
auf Dauer zu schützen....). Ich gieße Dir einen Dom Perignon 96
ein und schlage vor, daß wir vielleicht eine (steuerlich natürlich
vorteilhafte) Spende an meinetwegen "Brot für die Welt" oder
"Tsunami-Opfer" erwägen. Das füttern wir dann unsere PR-Leuten.
Nicht das jemand denkt, daß wir nicht liebe Menschen sind!

Ja lieber Desverger: Dass es kaum immer einfach ist, hat
mich vor Jahren schon z.B. das erschreckende Beispiel
"Monopoly.com" gelehrt. Heute führt sie zu Hasbro. Es war
nicht immer so. Da hat ein kleiner Registrant mit einem
Allgemeinbegriff über viele Jahre hinweg unglaublich bluten
müßen. Ob er letztlich ein Deal machte oder nicht weiß ich nicht,
aber der begehrende Konzern ist nun dort zu finden...
Und wie rücksichtslos und unverschämt manche RAe in De
sein können, hat mir die Webspace/Explorer-Schweinerei
auf die Stirn tätowiert. Gottlob gibt es RAe oder PAe wie
z.B. Reinhard Treudler im Taunus, die "legale" Markengrabber und
ihre "legalen" RA-Blutsauger in ihre Schranken weisen.

Wer einen Gorilla mit einem Allgemeinbegriff an der Backe
hat, hat oft nichts zu lachen. Kein Thema.

Trotzdem sollte sich meiner Meinung nach unsere "Nadine"
(würde mich nicht wundern, wenn ein Mann mit einem
langen Rasputin-Bart hinter dem süßen Login "Nadine"
steckt *ROFL*) jede Langenscheidt-Domain reggen.
If you want to win, you must play! That's the domain game! :-)

Grüße

John
Disclaimer: Who really cares? ;-)
 
Hallo John,

tja, wäre ja schön wenn Du mir die Angst vor
dem Dorfteich nehmen würdest :Wink:
Ansatzweise hast Du es ja gerade schon versucht
und geschafft...und Du hast ja Recht, wer
nicht wagt der nicht gewinnt. Nur habe ich
leider keine reiche Oma, die mit mir jeden
Rechtsstreit mit Baum & Co finanzieren würde.
Vielleicht so etwas verständlicher für
Dich / Euch...als Neuling hier und ständig
kann man über Abmahnungen, Rechtsanwaltkämpfe
usw lesen - da kann man ja nur Angst bekommen :Confused:

Aber ich bedanke mich bei Dir für Deine hilfreichen
Antworten und plastischen Beispiele. (Auch Dir
Desverger danke ich für die Infos und Links).
Also wenn ich mich an DUDEN-Wörter halte und zusätzlich
noch wie oben beschrieben Marke und Google usw
recherchiere, dann bin ich wohl so weit wie es halt
möglich ist auf der rechtssicheren Seite. Aber wie
gesagt, sicher ist halt relativ und abmahnungswillige
RA sowie linke Menschen, die nur darauf aus sind
gibt es ja wohl auch genügend.
Jetzt muß ich für mich überlegen, was ich mache,
ob ich dieses "Restrisiko" OK finde.

Hattet Ihr denn nie Bedenken als Ihr in dieses Business
eingestiegen seid? Oder seid Ihr so "furchtlos"...oder
einfach nur genug Geld? :Wink:

Wie dem auch sei, Danke nochmals und Ihr werdet nun
sicherlich öfter was von mir hier lesen!
Auch wenn ich leicht verwundert bin, dass ich nun schon
zum Mann mutiert sein soll :Shocked: .....muß ich ja sehr
männlich schreiben. :Sad:

Gruß
Nadine
 
Hallo Nadine,

Nadine schrieb:
Hattet Ihr denn nie Bedenken als Ihr in dieses Business
eingestiegen seid? Oder seid Ihr so "furchtlos"...oder
einfach nur genug Geld? :Wink:

Ich für meine Person bin seit über einer Dekade selbständig, habe die Sturm und Drang Zeit im Computerbusiness mitgemacht und kann folgenden Schluss ziehen:
Egal welches Business Du betreibst, unternehmerisch wird ein gewisses Risiko niemals auszuschließen sein. Das gehört zum "Unternehmerdasein". Ich würde nicht sagen, dass das Domainbusiness gefährlicher, risikoreicher ist, als ein anderes Geschäft in den Neuen Medien. Ein gewisses Maß an "rechtlichem Streß" kann man wohl in keiner unternehmerischen Tätigkeit ausblenden. Ich denke jeder von uns hat mit kleinen Brötchen angefangen, im Vergleich zu den Veterans hier backe ich auch heute noch kleine Brötchen. Wenn Du Dir hinsichtlich einer Domain unsicher bist, dann denke ich, wird Dir kein Mod böse sein, wenn Du vorher kurz per PM anfragst.

Viel Erfolg! :)

Ciao
Forsaken
 
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