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Offtopic: Girokonto

TCB

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Registriert
23. Okt. 2001
Beiträge
245
Hallo,

ich frage mich schon seit einiger Zeit, wie es möglich ist, dass einige "Firmen" oder besser gesagt Agenturen, die nicht im Handelsregister relistet sind, also keine eingetragene Firma sind, ein Bankkonto auf dem Namen "Firma XY" einrichten können.

Mir ist jenes bereits vor langer Zeit bei einem Unternehmen aufgefallen. Leider ist mir der Name des Unternehmens entfallen.

Es geht auch im Prinzip nur darum, dass ich nebenbei für verschiedene Firmen Webhosting und einen Copyrightprotection Service anbiete.

Vor einiger Zeit war ich bei einer Bank, und habe dort erfragt ob es möglich sei, ein Konto auf einem Firmennamen zu registrieren, der NICHT im Handelsregister eingetragen ist. Dieses wurde verneint.

Meine Frage nun: ist es grundsaetzlich möglich, ein Konto bei irgendeiner Bank, unter einem "nicht-im-Handelsregister" eingetragenen Namen, einzurichten?

Es macht sich naemlich nicht so gut wenn man die Kunden Überweisungen an "Max Mustermann, Kt. 123456, BLZ: 200.00.00" tätigen. Besser wäre doch "Mustermann Media,..." als Beispiel.

Vielen Dank,

TCB
 
Dazu kann ich nur sagen, FALSCHE BANK!  ;D ;D ;D! Ich hab ein entsprechendes Bankkonto!

Gruß
Falke
 
Das ist möglich??? Verdammt nochmal LOL

Um welche Bank handelt es sich denn bei Deiner?

Deutsche Bank, Hamburger Sparkasse sowie ein paar Internet-Only Banken haben mir zu verstehen gegeben, dass es nicht möglich sei.

Oder handelt es sich um ein Konto in der Schweiz oder Luxemburg? ;-)
 
Das ist imho rechtlich nicht möglich.

a) Du hast eine Firma
b) Du bist ein Verein

Alles andere ist irreführend und daher im Geschäftsverkehr nicht erlaubt.

Da kann ja jeder kommen! Selbst mit einem Gewerbeschein darfst Du
nicht TCB Media als Briefkopf benutzen, sondern musst mit Deinem
vollen Namen auftreten. (sofern Du nicht als FIRMA eingetragen bist z.B. als eKfm. mit der Firmenbezeichnung TCB Media)

Ist wohl auch eher was für's Rechtsforum ...

Gruss,

Ruediger
 
im grunde kannst du auch eine firma einfach angeben.geld kommt an und abbuchungen gehen auch.ansonsten ist es bei vielen banken ZB vereinsbank  nen zusatz möglich also name und ..... ,kannst ja dann nen firmennamen eintragen.liegt aber auch am verhältnis zu deiner bank
 
Hey Jungens,

ich bin Bankkaufmann und kann vielleicht die Dinge klären. Es ist nach § 165 Abgabenordnung zwingend erforderlich das das Konto den Namen einer natürlichen oder juristischen Person trägt. Also demnach entweder Privatperson oder eingetragener Kaufmann oder Firma, also nur mit aktuellem Handelsregisterauszug.
Alles andere kann nicht sein und die Banken würden sich in so einem Fall strafbar machen, auch wegen Geldwäsche.....
Kontenzusätze sind natürlich erlaubt auch wenn es rein rechtlich nicht geht, dass ein Betrag der an XY Firma überwiesen worden ist an das Konto Max Mustermann geht. Da machen die Banken jedoch bei kleineren Geldbeträgen < 10.000,-- keine Probleme..

Liebe Grüße aus Hamburg....

Chris
 
nen gwerbe kostet auch nicht zuviel und hast ja noch andere vorteile.vielleicht lohnt es sich ja für dich.und wenn es nur für die metrokarte ist ;)
bissel was mußt aber schon abrechnen.
 
> nen gwerbe kostet auch nicht zuviel und hast ja noch andere vorteile.
> vielleicht lohnt es sich ja für dich.und wenn es nur für die metrokarte ist

Das wird nicht reichen. Wie gesagt, mit einem Gewerbeschein
hast Du noch keine _Firma_ , nur wenn Du als eingetragener
Kaufmann verzeichnet bist (oder 1 Mann GmbH), gibt's auch einen Firmennamen ...

Gruss,

Ruediger
 
Ruediger hat schon recht, er muss es schließlich wissen. Da die meisten Bank bei der Kontobezeichnung genügend Platz haben, ist es durchaus möglich, sein Konto " -Vorname Nachname, Firmenname- " zu nennen.

Bei mir war es jedenfalls kein Problem! Und Überweisungen ohne Familiennamen kamen genauso an, wie "Normale". Ich nehme an, die Kooperationsbereitschaft und vor allem die Flexibiliät der Bank spielt hier auch eine große Rolle. Habe auch mein Konto meinem "Berater" vor die Füße geschmissen und hab gewechselt. Sein Spruch: "Könnten Sie uns nicht noch eine zweite Chance geben" war da allerdings zu spät!

Mehr geht leider für Personengesellschaften nicht!

Gruß
Falke!  ;D
 

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