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Online Marketing als freiberufliche Tätigkeit

plopp

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23. Jan. 2004
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Hey,

mal ein Thema fernab von Domains und Seo, wobei es dennoch jeden "Größeren" betreffen sollte.
Die meisten von uns haben ja Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften und betreiben somit ein Gewerbe. Somit unterliegen wir natürlich auch der Gewerbesteuer. Die Frage die ich mir dabei stelle ist, warum ? Warum ist unsere Tätigkeit keine freiberufliche Tätigkeit? Liegt es einfach nur daran, weil es noch niemand versucht hat "durchzudrücken"?

Freiberufler haben gegenüber Gewerbebetrieben immense Vorteile
:


  • keine Gewerbesteuer, weil kein Gewerbe ( ca. 13 % des Gewinns, je nach Hebesatz, sind futsch und können aktuell nicht mal als BA angesetzt werden )
  • kein IHK-Pflichtmitglied werden
  • sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen
  • Umsatzsteuer erst bei Geldeingang abführen
  • keine doppelte Buchführung betreiben

Um Freiberufler ( § 18 EStG: Ärzte, Masseure, Ingeneure, Diplom-Psychologen, Designer, Lotsen usw.) zu werden, muss man wie die hier genannten Katalogberufe explizit im EStG stehen oder die Anforderungen eines "ähnlichen Berufes" oder "Tätigkeitsberufes" erfüllen. Diese wären wie folgt und treffen imho 100% auf zumindest meine Tätigkeit zu.


  • erfordert eine höhere Bildung, eine schöpferische Begabung oder eine starke Eigenbeteiligung an der Tätigkeit
  • liegt nicht vor, wenn Handel oder Massenproduktion betrieben werden
  • lässt die eigene Arbeitsleistung (oft Dienstleistung) im Vordergrund stehen, während bei Gewerbetätigkeit häufig der Kapitaleinsatz (z.B. im Handel sowie hohe Anfangsinvestitionen für Aufbau eines Geschäftes) dominiert

Wie seht ihr das, stehe ich da gerade etwas auf dem Schlauch oder sollten wir nicht langsam mal was unternehmen, um gem. §18 Abs. 1 Nr. 1 als ähnlicher Beruf oder Tätigkeitsberuf in diese Liste aufgenommen zu werden ?
 
das problem ist einfach .. keine behörde kann etwas mit dem internet anfangen -> sei es das finanzamt, ihk, arbeitsamt, .. etc .. überall sind wir für die eine geldquelle .. wieso sollten die nen goldenen esel schlachten .. das internet ist ja teilweise für uns selbst einer
 
das problem ist einfach .. keine behörde kann etwas mit dem internet anfangen -> sei es das finanzamt, ihk, arbeitsamt, .. etc .. überall sind wir für die eine geldquelle .. wieso sollten die nen goldenen esel schlachten .. das internet ist ja teilweise für uns selbst einer

Weil wir immer noch in einem Rechtsstaat leben und auch wir unsere Rechte haben! Nur weil etwas "neu" ist, kann es ja nicht benachteiligt werden.
 
Habe mich mit der Abgrenzung nie so intensiv auseinandergesetzt, da es in meinem Business i.d.R. immer klar war wer freiberuflich bzw. gewerblich tätig ist.

Hatte mal den Fall eines Webdesigners der sagte, ich bin Künstler und irgendwo in dem Regelwerk der Künstlersozialkasse steht wohl auch etwas von Webdesigner bzw. irgendetwas mit Website. Der Ausgang war der, das der Künstler-Webdesigner kein Gewerbe angelmeldet hatte und dem Finanzamt seine FREIBERUFLICHE Tätigkeit kommuniziert hat. Da der Gewinn bislang unterhalb des GEWST-Freibetrages von 24.500 EUR lag, hat das Finanzamt dem künstlerischen Treiben bislang kein Einhalt geboten, da materiell keine Auswirkung.

Habe das jetzt nicht weitere eruiert, aber das Problem wird ggf. da liegen, dass beim Webdesigner bzw. Online Marketing mehrere Tätigkeiten zusammenfallen können, wobei das reine webdesignen bzw. Teilbereiche des Online marketings u.U. freiberuflich sein könnten, aber u.U. auch andere Dienstleistungen anfallen können die als gewerblich einzustufen wären.
 
Habe das jetzt nicht weitere eruiert, aber das Problem wird ggf. da liegen, dass beim Webdesigner bzw. Online Marketing mehrere Tätigkeiten zusammenfallen können, wobei das reine webdesignen bzw. Teilbereiche des Online marketings u.U. freiberuflich sein könnten, aber u.U. auch andere Dienstleistungen anfallen können die als gewerblich einzustufen wären.

Japp, das nennt sich Abfärbetheorie und kann verhindert werden, indem mal bestimmte Tätigkeiten Mithilfe einzelner Unternehmen klar voneinander trennt.

Mein Verständnis:
Domainhandel = Gewerbetätigkeit (Gewerbesteuer etc.)
Online Marketing = Freiberufliche Tätigkeit (keine Gewerbesteuer etc.)

Ab einer bestimmten Größe lohnt sich solch ein strikte Differenzierung enorm.
 
Mein Verständnis:
Domainhandel = Gewerbetätigkeit (Gewerbesteuer etc.)
Online Marketing = Freiberufliche Tätigkeit (keine Gewerbesteuer etc.)

Schön wär's ja! Das mit der Aufteilung in einen freiberuflichen und einen gewerblichen Unternehmensbereich habe ich bei meiner Existenzgründung anno 1999 auch gedanklich durchgespielt. Auch bei mir hat das Finanzamt mitgeteilt, sie würden erst dann eine verbindliche Entscheidung für oder gegen den Freiberuf treffen, wenn das Thema relevant wird (d.h. wenn die Einnahmen die Gewerbesteuergrenze erreicht haben). Zwischenzeitlich habe ich aber erkennen müssen, dass die Praxis in Sachen "Anerkennung als Freiberufler" sehr ernüchternd aussieht.

Wenn Du nicht zu den Katalogberufen oder "ähnlichen Berufen" gehörst, ist es enorm schwer bis unmöglich, als Freiberufler anerkannt zu werden. Notwendige Bedingungen wären u.a., dass Dein Beruf eine mehrjährige Ausbildung erfordert hat und dass die Tätigkeit ganz auf die persönliche Expertise des Freiberuflers zugeschnitten ist, also nicht z.B. auch von angestellten Arbeitnehmern ausgeübt werden könnte. Beides trifft für das Online-Marketing - wie generell für das Marketing - nicht zu. Nur wenn Du z.B. ein wirtschaftswissenschaftliches Studium vorweisen kannst UND Dir als Unternehmensberater und Vortragsredner mit Schwerpunkt Online-Marketing einen Namen gemacht hat, sehe ich Chancen, dass das Finanzamt eine mögliche Freiberuflichkeit überhaupt prüft.

Schöne Grüße
Björn
 
@ manori

Das hat damit nix zu tun. Auch ein Freiberufler macht seinen Job nicht aus Güten zur Menschheit.
Eingewerblicher Zweck steht sowohl bei Freiberuflern als auch bei Gewerbetreibenden immer im Vordergrund.
Die Kernfrage ist einfach nur, ob die Tätitgkeit die man ausübt steuerrechtlich vom FA freiberuflich angesehen werden kann oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Deshalb frage ich ja. Mir ist schon klar, dass es in dem gemeinten Sinn einen Unterschied von Gewerbe und gewerblich im engeren Sinne gibt. Mir ist nur nicht klar, wo du die Freiberuflichkeit in Abgrenzung zu einem Gewerbe siehst. Daher die Frage.
 
Hey Björn,

Ein Studium ist nicht zwingend erforderlich. Es ist individuell recht schwer zu beurteilen und wird mit Sicherheit von FA zu FA unterschiedlich gesehen werden.

Wobei bereits Berufe wie Designer und EDVberater explizit akzeptiert werden.

Die Anfangsfrage war wohl auch etwas zu pauschal von mir gestellt. Letztendlich wird es wohl auf eine Einzelfallbetrachtung hinauslaufen. Ich für meinen Teil werde das Domainbusiness von meinen anderen Tätigkeiten im Online Marketing trennen und versuchen, diese freiberuflich anerkannt zu bekommen. Ob es klappt, werde ich euch berichten. Juristisch und logisch betrachtet sehe ich da wenig Probleme.
 
Zuletzt bearbeitet:
Deshalb frage ich ja. Mir ist schon klar, dass es in dem gemeinten Sinn einen Unterschied von Gewerbe und gewerblich im engeren Sinne gibt. Mir ist nur nicht klar, wo du die Freiberuflichkeit in Abgrenzung zu einem Gewerbe siehst. Daher die Frage.
Hatte ich im ersten Posting geschildert.
 
Ein Studium ist nicht zwingend erforderlich.
Das ist richtig. Bei bestimmten Berufen reicht auch eine normale (mehrjährige) Ausbildung.

Ich für meinen Teil werde das Domainbusiness von meinen anderen Tätigkeiten im Online Marketing trennen und versuchen, diese freiberuflich anerkannt zu bekommen. Ob es klappt, werde ich euch berichten. Juristisch und logisch betrachtet sehe ich da wenig Probleme.

Dann viel Glück dabei!!
 
Nachdem es heute Nacht einen Whitescreeen gab ...

Kurz: Die schöpferische Leistung und Eigenbeteiligung dürfte in Abgrenzung zum Ressourceneinsatz beim Online-Marketing äußerst grenzwertig sein.

Ich schließe mich Björn an: Ich wünsche viel Glück, vielleicht klappt es ja.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nachdem es heute Nacht einen Whitescreeen gab ...

Kurz: Die schöpferische Leistung und Eigenbeteiligung dürfte in Abgrenzung zum Ressourceneinsatz beim Online-Marketing äußerst grenzwertig sein.

Ich schließe mich Björn an: Ich wünsche viel Glück, vielleicht klappt es ja.

Hey,

du hängst dich an den falschen Schen auf. Eine Hebamme oder ein Lotse sind auch nicht schöpferisch tätig und dennoch sogar explizit im EStG genannte Katalogberufe! Mir geht es aber nicht um diese Berufe, sondern um "Freie Berufe: atalog ähnliche Berufe". In dieser Liste siehst du, dass z.B. selbst Fleischbeschauer und Aushilfsmusiker in die Liste aufgenommen wurden. Von Grafikern und EDV-Beratern ganz zu schweigem.

Und wenn man nun zB. primär sein Geld mit SEO-Consulting verdient und nur einen Bruchteil mit Domainhandel, sollte es meiner Meinung nach möglich und sinnvoll sein, beide Tätigkeit strikt voneinander (Gewerbe und freiberufliche Tätigkeit) steuerrechtlich zu trennen.
 
Hey,

du hängst dich an den falschen Schen auf.

Da bin ich nicht sicher. Denn die eigenständige schöpfrische (im Sinne von erbringende) Leistung im deutlichen Vorrang zum Ressourceneinsatz wäre im Zweifelsfall zu belegen. Und da wird es eng.

Dein Beispiel Seo-Consultung: In dem Moment, wo du ausschließlich Consulting betreibst, also beratend tätig bist, bin ich deiner Auffassung. Wenn du aber selbst (über Dritte) Links besorgst, Bannerplacement betreibst, Texter beauftragts usw. und diese dabei erkauften Leistungen mit Auftraggebern abrechnest, dann dürfte das nach meiner Auffassung (und ich bin ja freiberuflich und gewerblich tätig, aber eben auch kein Steuerrechtsexperte) klar zu einem Gewerbe gehören.

Beispiel bei mir: Wenn ich Texte verfasse, ist das freiberuflich, wenn ich Texte ein- und weiterverkaufen würde, wäre das gewerblich, selbst dann, wenn darauf nur 7 % Mehrwertsteuer liegen. Daher sehe ich dann übertragen für SEO-Consulting eine ähnliche Problematik, bei der ein wesentlicher Teil der Einnahmen in diesem Bereich als gewerblich bzw. als Gewerbe einzustufen wären. Wenn du nicht nur Beratungsleistungen abrechnest, ist die Grauzone dabei groß und je nach Finazamt (und möglicherweise auch Gewerbeamt) lässt sich da vielleicht etwas machen. Aber im Großen und Ganzen dürfte das doch sehr schwer werden.
 
Hey Kai!

Nur kurz zur Verdeutlichung: Du willst nicht nur Seo und Domainhandel trennen, sondern quasi ein Modell, in dem Du Deine eigene operative Seo GmbH strategisch als Freiberufler berätst und die Seo GmbH mit Dir als einzigem Mitarbeiter setzt das dann um?

Dein letzter Post hört sich irgendwie so an. Den Ersten hatte ich das nicht so entnommen. Deshalb nur interessenshalb, damit ich es richtig verstehe :)

Viele Grüße

August
 
Hey Kai!

Nur kurz zur Verdeutlichung: Du willst nicht nur Seo und Domainhandel trennen, sondern quasi ein Modell, in dem Du Deine eigene operative Seo GmbH strategisch als Freiberufler berätst und die Seo GmbH mit Dir als einzigem Mitarbeiter setzt das dann um?

Dein letzter Post hört sich irgendwie so an. Den Ersten hatte ich das nicht so entnommen. Deshalb nur interessenshalb, damit ich es richtig verstehe :)

Viele Grüße

August

Hey,
ich habe den Punkt bereits mit meinem SB besprochen und er meinte auch, dass dies machbar wäre. Ja genau, ich würde die Tätigkeiten Domainhandel und SEO-Consulting durch zwei seperate Firmen trennen. Dabei darf es natürlich keine Seo GmbH sein, denn eine GmbH ist per Gesetz immer ein Gewerbe und somit gewerbesteuerpflichtig.

Domainhandel = Meine GmbH
Seo-Consulting = Freiberuflich

Das muss man strikt im Geschäftbetrieb (Rechnungen, Briefköpfe etc) voneinander trennen.

Mich wundert aktuell nur, dass auch die großen reinen Seo Agenturen noch nicht auf den Trichter kamen es freiberuflich zu versuchen. Wobei ich denke, dass denen die Außenreputation einer GmbH und die Haftungsbeschränkung wichtige Punkte sind.
 
Da bin ich nicht sicher. Denn die eigenständige schöpfrische (im Sinne von erbringende) Leistung im deutlichen Vorrang zum Ressourceneinsatz wäre im Zweifelsfall zu belegen. Und da wird es eng.

Dein Beispiel Seo-Consultung: In dem Moment, wo du ausschließlich Consulting betreibst, also beratend tätig bist, bin ich deiner Auffassung. Wenn du aber selbst (über Dritte) Links besorgst, Bannerplacement betreibst, Texter beauftragts usw. und diese dabei erkauften Leistungen mit Auftraggebern abrechnest, dann dürfte das nach meiner Auffassung (und ich bin ja freiberuflich und gewerblich tätig, aber eben auch kein Steuerrechtsexperte) klar zu einem Gewerbe gehören.

Beispiel bei mir: Wenn ich Texte verfasse, ist das freiberuflich, wenn ich Texte ein- und weiterverkaufen würde, wäre das gewerblich, selbst dann, wenn darauf nur 7 % Mehrwertsteuer liegen. Daher sehe ich dann übertragen für SEO-Consulting eine ähnliche Problematik, bei der ein wesentlicher Teil der Einnahmen in diesem Bereich als gewerblich bzw. als Gewerbe einzustufen wären. Wenn du nicht nur Beratungsleistungen abrechnest, ist die Grauzone dabei groß und je nach Finazamt (und möglicherweise auch Gewerbeamt) lässt sich da vielleicht etwas machen. Aber im Großen und Ganzen dürfte das doch sehr schwer werden.

Da triffst imho hier genau den Kern des Problems. Und genau das werde ich prüfen lassen und mit dem FA besprechen.
 
Domainhandel = Meine GmbH
Seo-Consulting = Freiberuflich

Hey Kai,

mit Gewerbe, GmbH usw. ist alles klar. Ich hatte gedacht, Du wolltest es so machen:

Domainhandel = Meine GmbH
Seo-Consulting = Freiberuflich
Seo-Umsetzung = Meine zweite oder erste GmbH

"Meine zweite oder erste GmbH" setzt dann das um, was Du freiberuflich strategisch berätst. Damit würdest Du quasi Teile des Gewinns steuerlich günstiger auslagern und hättest die wahrscheinlich nicht gerade geringen Kapitalaufwände für Links in der GmbH, was Deine Tätigkeit als freiberuflicher Berater "stärken" würde. (In Anführungszeichen, weil ich nicht weiß, ob es die Position rechtlich stärkt. Nur so gefühlt - dann bist Du wie jeder andere Berater ohne große Kosten unterwegs).

Viele Grüße

August
 
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