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Online Marketing als freiberufliche Tätigkeit

Wenn ich mir die Argumente „pro“ Freiberufler im Erst-Beitrag dieses Threads nochmal ansehen, da bleibt eigentlich wenig an „pro“ übrig:

- „Umsatzsteuer erst bei Geldeingang abführen“ … nennt sich auch Ist-Besteuerung und wird auf Antrag auch einer GmbH/UG/GbR/EU etc. gewährt!

- „keine doppelte Buchführung betreiben“ … die meisten Freiberufler erfüllen freiwillig eine doppelte Buchführung. Mag sein das der Steuerberater nicht ganz aufklärt, aber davon abgesehen, ergibt es aus meiner Sicht „Sinn“ eine professionelle Buchführung zu erstellen. Da mag jeder gerne anderer Meinung sein.

- „sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen“ … nun ja, gewisse Unterschiede gibt es eben, ob dieser nun Schlachtentscheidend ist? Man könnte hier noch die Zwangsmitgliedschaft in der DRV für gewisse Berufsgruppen ansprechen, wobei die Freiberufler regelmäßig Pflichmitglied im jeweiligen Versorgungswerk sind.

- „kein IHK-Pflichtmitglied werden“ … sind nun mal alle GmbH/UG’s in Deutschland. Aber diese sind ja bereits kraft Rechtsform Gewerbebetrieb. Sollte aber auch nicht der entscheidende Punkt darstellen.

- „keine Gewerbesteuer“ … da musste man mal einen Steuerbelastungsvergleich durchführen, da zu bedenken ist, dass die gezahlte Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer „angerechnet“ bzw. die Einkommensteuer teilweise mindert. Da gab es seinerzeit auch mal Überlegungen in der Freiberufler-GbR die gewerbliche Infizierung zwecks Steuerminimierung zu provozieren. Habe das aber nie weiter verfolgt bzw. vertieft. Und gewisse Steuervorteile (Ertragsbesteuerung) in einer GmbH/UG fangen geschätzt erst bei 60.000 EUR Gewinn an, ohne dass ich mich auf diese Aussage festlegen lassen möchte, da wiederum nicht explizit geprüft (Steuerbelastungsvergleich ist immer individuell).
 
Zumindest mir als EU ist es scheissegal, ob ich 5.000 € Gewerbesteuer zahlen muss, oder 5.000 € mehr an Einkommensteuer..
Beides kotzt mich gleichermaßen an.

Verstehe es also nicht so richtig, unbedingt als "Freiberufler" zählen zu wollen.
 
Wenn ich mir die Argumente „pro“ Freiberufler im Erst-Beitrag dieses Threads nochmal ansehen, da bleibt eigentlich wenig an „pro“ übrig:

- „Umsatzsteuer erst bei Geldeingang abführen“ … nennt sich auch Ist-Besteuerung und wird auf Antrag auch einer GmbH/UG/GbR/EU etc. gewährt!

- „keine doppelte Buchführung betreiben“ … die meisten Freiberufler erfüllen freiwillig eine doppelte Buchführung. Mag sein das der Steuerberater nicht ganz aufklärt, aber davon abgesehen, ergibt es aus meiner Sicht „Sinn“ eine professionelle Buchführung zu erstellen. Da mag jeder gerne anderer Meinung sein.

- „sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen“ … nun ja, gewisse Unterschiede gibt es eben, ob dieser nun Schlachtentscheidend ist? Man könnte hier noch die Zwangsmitgliedschaft in der DRV für gewisse Berufsgruppen ansprechen, wobei die Freiberufler regelmäßig Pflichmitglied im jeweiligen Versorgungswerk sind.

- „kein IHK-Pflichtmitglied werden“ … sind nun mal alle GmbH/UG’s in Deutschland. Aber diese sind ja bereits kraft Rechtsform Gewerbebetrieb. Sollte aber auch nicht der entscheidende Punkt darstellen.

- „keine Gewerbesteuer“ … da musste man mal einen Steuerbelastungsvergleich durchführen, da zu bedenken ist, dass die gezahlte Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer „angerechnet“ bzw. die Einkommensteuer teilweise mindert. Da gab es seinerzeit auch mal Überlegungen in der Freiberufler-GbR die gewerbliche Infizierung zwecks Steuerminimierung zu provozieren. Habe das aber nie weiter verfolgt bzw. vertieft. Und gewisse Steuervorteile (Ertragsbesteuerung) in einer GmbH/UG fangen geschätzt erst bei 60.000 EUR Gewinn an, ohne dass ich mich auf diese Aussage festlegen lassen möchte, da wiederum nicht explizit geprüft (Steuerbelastungsvergleich ist immer individuell).

Es gibt sehr wohl wichtige Pro Faktoren ein Freiberufler zu sein. Eben die von mir genannten Punkte. Wenn du eine GmbH mit z.B. 1 Mio Gewinn hast, dann ist es dir nicht mehr egal, ob du 150.000 € Gewerbesteuer (die du seit 2008 nicht mal mehr als BA angeben darfst) bezahlst oder nicht. Man fragt sich dann sicher: Warum zahle ich als Seo-Consultent diese Steuer, während mein Nachbar als Steuerberater oder Softwaretrainer, diese Steuer nicht zahlt.
Die Begründung für die Gewerbesteuer ist, dass die Gemeinde mit den Einnahmen durch diese Steuer, ihre Ausgaben decken soll... Sorry, aber das ist der größte Schwachsinn, den ich jemals gehört habe. Landwirte ballern mit ihren dicken Treckern über die Strasse und verschmutzen sie, zahlen aber keinen Cent und ich/wir als Seo-Consultent belasten die Kasse der Gemeinde so sehr, dass wir Gewerbesteur zahlen müssen ?

Kurz O-Ton zur Steuer (Quelle Stadt Köln):
Die Gewerbesteuer wird in Deutschland seit dem Jahre 1936 einheitlich erhoben. Sie rechtfertigt sich aus der Tatsache, dass der Gemeinde durch das Vorhandensein eines Gewerbebetriebes Lasten entstehen. Es müssen beispielsweise Zufahrtsstraßen gebaut werden, das Verkehrsaufkommen erhöht sich, Luft und Wasser werden verschmutzt oder es entstehen Lärmbelästigungen.

Und das es nunmal so ist, dass man als GmbH IHK Pflichtmitglied ist, ist eine Tatsache, macht es aber dennoch nicht gerechter! Nicht umsonst wird ständig gegen geklagt und petitioniert (heißt das so?).

Die Frage ist doch einfach, warum sind Softwaretrainer, Anwendungsprogrammierer, Grafikdesigner und Informatiker Freiberufler, Online Consultants aber nicht ?

Meine Meinung: Weil es noch keiner versucht hat durchzudrücken.ftwaretrainer
 
Nur zu Klarstellung, es ist schon bekannt, dass selbst eine Freiberufler-GmbH/UG (z.B. aus Anwälten etc.) auch Gewerbesteuer zahlt, da jede GmbH/UG kraft RECHTSFORM Gewerbebetrieb ist???

Somit erübrig sich jeder Vergleich „Freiberufler vs. GmbH/UG“ hinsichtlich der Gewerbesteuer, sondern beschränkt sich eher auf „Freiberufler-GbR/EU vs. Gewerbliche/r GbR/EU“.

Davon abgesehen, ist ein Steuerbelastungsvergleich immer individuell durchzuführen und jeder gewichtet die weiteren Vor-/Nachteile eher unterschiedlich.
 
Nur zu Klarstellung, es ist schon bekannt, dass selbst eine Freiberufler-GmbH/UG (z.B. aus Anwälten etc.) auch Gewerbesteuer zahlt, da jede GmbH/UG kraft RECHTSFORM Gewerbebetrieb ist???

Somit erübrig sich jeder Vergleich „Freiberufler vs. GmbH/UG“ hinsichtlich der Gewerbesteuer, sondern beschränkt sich eher auf „Freiberufler-GbR/EU vs. Gewerbliche/r GbR/EU“.

Davon abgesehen, ist ein Steuerbelastungsvergleich immer individuell durchzuführen und jeder gewichtet die weiteren Vor-/Nachteile eher unterschiedlich.

Ja natürlich ist mir das klar. Habe ich doch aber auch schon mehrfach geschrieben, dass eine GmbH IMMER gewerbesteuerpflichtig ist.
 
pro Freiberufler

Zumindest mir als EU ist es scheissegal, ob ich 5.000 € Gewerbesteuer zahlen muss, oder 5.000 € mehr an Einkommensteuer..
Beides kotzt mich gleichermaßen an.

Unsere Nachbarn in Tschechien nehmen generell nur 15% Steuer, sowohl EK als auch Gewerbe. wenn ich näher an der grenze wohnen würde, hätte ich da schon rübergemacht.

Zum Thema: aus meiner Sicht sind wir selbst im Handel eher schöpferisch tätig, zumindest, wenn die domain frisch geregt wurde.
 

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