Muller2345
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- 12. Mai 2010
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Wenn ich mir die Argumente „pro“ Freiberufler im Erst-Beitrag dieses Threads nochmal ansehen, da bleibt eigentlich wenig an „pro“ übrig:
- „Umsatzsteuer erst bei Geldeingang abführen“ … nennt sich auch Ist-Besteuerung und wird auf Antrag auch einer GmbH/UG/GbR/EU etc. gewährt!
- „keine doppelte Buchführung betreiben“ … die meisten Freiberufler erfüllen freiwillig eine doppelte Buchführung. Mag sein das der Steuerberater nicht ganz aufklärt, aber davon abgesehen, ergibt es aus meiner Sicht „Sinn“ eine professionelle Buchführung zu erstellen. Da mag jeder gerne anderer Meinung sein.
- „sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen“ … nun ja, gewisse Unterschiede gibt es eben, ob dieser nun Schlachtentscheidend ist? Man könnte hier noch die Zwangsmitgliedschaft in der DRV für gewisse Berufsgruppen ansprechen, wobei die Freiberufler regelmäßig Pflichmitglied im jeweiligen Versorgungswerk sind.
- „kein IHK-Pflichtmitglied werden“ … sind nun mal alle GmbH/UG’s in Deutschland. Aber diese sind ja bereits kraft Rechtsform Gewerbebetrieb. Sollte aber auch nicht der entscheidende Punkt darstellen.
- „keine Gewerbesteuer“ … da musste man mal einen Steuerbelastungsvergleich durchführen, da zu bedenken ist, dass die gezahlte Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer „angerechnet“ bzw. die Einkommensteuer teilweise mindert. Da gab es seinerzeit auch mal Überlegungen in der Freiberufler-GbR die gewerbliche Infizierung zwecks Steuerminimierung zu provozieren. Habe das aber nie weiter verfolgt bzw. vertieft. Und gewisse Steuervorteile (Ertragsbesteuerung) in einer GmbH/UG fangen geschätzt erst bei 60.000 EUR Gewinn an, ohne dass ich mich auf diese Aussage festlegen lassen möchte, da wiederum nicht explizit geprüft (Steuerbelastungsvergleich ist immer individuell).
- „Umsatzsteuer erst bei Geldeingang abführen“ … nennt sich auch Ist-Besteuerung und wird auf Antrag auch einer GmbH/UG/GbR/EU etc. gewährt!
- „keine doppelte Buchführung betreiben“ … die meisten Freiberufler erfüllen freiwillig eine doppelte Buchführung. Mag sein das der Steuerberater nicht ganz aufklärt, aber davon abgesehen, ergibt es aus meiner Sicht „Sinn“ eine professionelle Buchführung zu erstellen. Da mag jeder gerne anderer Meinung sein.
- „sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen“ … nun ja, gewisse Unterschiede gibt es eben, ob dieser nun Schlachtentscheidend ist? Man könnte hier noch die Zwangsmitgliedschaft in der DRV für gewisse Berufsgruppen ansprechen, wobei die Freiberufler regelmäßig Pflichmitglied im jeweiligen Versorgungswerk sind.
- „kein IHK-Pflichtmitglied werden“ … sind nun mal alle GmbH/UG’s in Deutschland. Aber diese sind ja bereits kraft Rechtsform Gewerbebetrieb. Sollte aber auch nicht der entscheidende Punkt darstellen.
- „keine Gewerbesteuer“ … da musste man mal einen Steuerbelastungsvergleich durchführen, da zu bedenken ist, dass die gezahlte Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer „angerechnet“ bzw. die Einkommensteuer teilweise mindert. Da gab es seinerzeit auch mal Überlegungen in der Freiberufler-GbR die gewerbliche Infizierung zwecks Steuerminimierung zu provozieren. Habe das aber nie weiter verfolgt bzw. vertieft. Und gewisse Steuervorteile (Ertragsbesteuerung) in einer GmbH/UG fangen geschätzt erst bei 60.000 EUR Gewinn an, ohne dass ich mich auf diese Aussage festlegen lassen möchte, da wiederum nicht explizit geprüft (Steuerbelastungsvergleich ist immer individuell).