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OT - Anwälte werben bis zum BVerfG ...

Ruediger

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Registriert
08. Nov. 2001
Beiträge
650
OT - da es ja keinen Domtreff-Keller gibt ... ;D
Aber dafür ist diese Forum ja da ... ;)

Aus dem heise newsticker:

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Anwälte dürfen mit Sprachwitz werben

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit seiner jüngsten Entscheidung zum Anwaltsrecht Humor bewiesen: Der Bayrische Anwaltsgerichtshof hatte eine Kanzlei zu Geldbußen von 6000 Mark pro Anwalt verurteilt, weil sie eine Anfahrtsskizze auf ihrer Homepage mit "So kommen Sie zu Ihrem Recht" betitelt hatten. Die Kammer sah darin eine "reklamehafte Anpreisung" und somit einen Verstoß gegen § 43 b der Bundesrechtsanwaltsordnung.

Mit der Begründung, die Richterkollegen hätten unter anderem "den Aussagegehalt und den Sprachwitz einer solchen Internetwerbung" verkannt, hob das Bundesverfassungsgericht pünktlich zum 50jährigen Jubiläum seines Bestehens die Entscheidung der Bayern auf. (tig/c't)

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Auf in eine neue, arbeitsintensive Woche ... mit Feiertag ...

Gruss,

Ruediger
 
Grias Aich God oisam,

mia Bayern san hoid oafach wos sponders.

Pfiad Aich God

Aia didi   ;)



translate:


Grüß Euch Gott alle zusammen,

wir Bayern sind halt einfach etwas besonderes.

Gott behüte Euch ( oder so ähnlich )

Euer didi

Wünsche Euch allen eine schöne Woche inklusive Feiertag !   :D
 

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