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Partnerprogramme - Willkür, Nachvollziehbarkeit, gesetzliche Regelungen?

domainklub

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05. Feb. 2006
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Hallo Kollegen,

bezug nehmend auf das aktuelle Problem von Manori (http://consultdomain.de/forum/monetarisierung/50278-reise-pp.html) würde ich gerne diesen Thread starten um herauszufinden welche Möglichkeiten wir als Webmaster bezüglich der Nachvollziehbarkeit, Einforderbarkeit und Transparenz von Partnerprogramm-Abrechnungen haben und ob es dafür irgendwelche rechtlichen Rahmenbedingungen / gesetzlichen Regelungen gibt.

Ich betreibe ja nun auch seit 4 Jahren einen Haufen kleiner und mittlerer Projekte und setzte dort auch oft passende PP´s ein (auch wenn’s mich nach wie vor „anstinkt“ oft nur mit billigem PPS oder PPL abgespeist zu werden und trotzdem für Sichtbarkeit/Traffic zu sorgen) und hab bei den verschiedensten Partnerprogrammen in der Vergangenheit schon Zweifel am richtigen Tracking oder der korrekten Vergütung von Leads oder Sales gehabt (z.B. http://consultdomain.de/forum/monetarisierung/34983-toptarif-stromwechsel-conversation.html).

Ich fühle mich sicher nicht als einziger mehr oder weniger der „Willkür“ der PP-Betreiber bezüglich einer korrekten Vergütung / Glaubhaftigkeit der Abrechnung ausgeliefert und würde gerne erörtern, welche Mittel uns Webmastern zur Einforderung von Statistiken etc. zur Verfügung stehen bzw. welche Auflagen (sofern es die überhaupt gibt) PP-Betreiber seitens des Gesetzgebers erfüllen müssen um eine korrekte und nachvollziehbare Partnerabrechnung zu gewährleisten.

Danke vorab für eure Antworten, das Thema liegt mir schon lange auf dem Herzen von daher würde ich mich über rege Diskussion freuen!

Gruß Stephan
 
Ungefähr das war meine Intention beim anderen Thread.

Erfahrungen
Amazon: sehr zufrieden und scheinbar alles nachvollziehbar.

PP-Plattformen (affili.net und co): miese Klickrate, durch zwischengeschalteten Drittanbieter dennoch etwas Vertrauen, auch wenn ich etwas zweifel, da andere PP auf gleichem Portal bessere Daten liefern. Bisher kein PP über Drittanbieter gehabt, das gut lief.

Andere PP direkt beim Anbieter: bisher Zweifel und schlechte Ergebnisse. Neckermann hatte ich mal vor Jahren als themenfremde Werbung auf einer Seite, das lief nicht gut, aber es lief kontinuierlich.

Reise-PP: s. anderen Thread.

Dirtektes Brettspiele-PP: eigentlich gute Erfahrungen. Im Vergleich zu Amazon ein Vielfaches an Stornos bei ähnlichen Umsätzen.


Fazit: Ich setze eben Adsense auf Amazon und vereinzelte Direktangebote. Die großen Plattformen lasse ich aus und im Reisebereich suche ich noch die Lösung für alles. Hier ist eine Kooperation mit spezialsierten kleinen Reiseveranstaltern eine gute Alternative, wenne s sie für den jeweiligen Bereich gibt. Transparenz gibt es durch Kopien der Anfragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Interessanter Thread.

Bevor jett alle hier Ihre Erfahrungen mit PP schreiben heb ich mal den wichtigen Part dieses Threads hervor:

welche Mittel uns Webmastern zur Einforderung von Statistiken etc. zur Verfügung stehen bzw. welche Auflagen (sofern es die überhaupt gibt) PP-Betreiber seitens des Gesetzgebers erfüllen müssen um eine korrekte und nachvollziehbare Partnerabrechnung zu gewährleisten.

Im Grunde hat man ja einen Vertrag mit dem PP-Anbieter. Aber selbst wenn irgendwo in den AGB etwas geregelt ist, wie willst Du einen "echten" Einblick in die tatsächlichen Zahlen bekommen. Selbst nach einer Klage können die Dir theoretisch betrachtet irgendein Papier vorlegen und Du wirst niemals wissen, ob die Zahlen tatsächlich stimmen.

Kein Partner wird Dich an seinen Rechner lassen und die Zahlen im Original vorlegen.
 
Man nimmt als Webmaster das PP, welches am Besten konvertiert. Die Mühe herauszufinden, ob es getürkt ist, oder nicht, ist es mir kaum wert.

Falls man ein spezielles Thema bewirbt und das einzig passende PP bescheißt, hat man ohnehin die A....karte gezogen, denn sich auf einen Streit mit diesem Anbieter einzulassen, bedeutet vermutlich das Ende der Zusammenarbeit.

Trotzdem kann man dort ja immer mal höflich anklopfen und eventuell die Möglichkeit eines Testkaufes erfragen.
 
Zum einen beruht es natürlich auf Vertrauen, zu den technischen Möglichkeiten kann ich nichts sagen aber ich gehe immer hin und überprüfe selbst einmal ob er zumindest die klicks auf das Angebot wahrnimmt.

Ob dann natürlich die Abschlüsse stimmen kann ich nicht Beurteilen und es wird auch keine wirklich verlässliche Möglichkeit geben das jemals 100 % nachzuvollziehen, weil die PP Betreiber einen sicherlich keinen direkten Zugang auf ihre Daten geben werden.

Also hier zählt wohl auch mal wieder wieso oft das Vertrauen zu einem Anbieter.
 
Kein Partner wird Dich an seinen Rechner lassen und die Zahlen im Original vorlegen.

stimmt so nicht.... hier ein auszug aus einem vertrag den ich mit einem partner habe.....

Der Partner besitzt das Recht, die jeweiligen Berichtsangaben von XXYYZZ durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwalt während der üblichen Bürozeiten von XXYYZZ überprüfen zu lassen. Sollte es bei dieser Überprüfung zu einer Abweichung von mehr als 10 % gegenüber der tatsächlichen Abrechnung zu Lasten des Partners kommen, trägt XXYYZZ die Kosten der Buchprüfung. Anderenfalls trägt der Partner die Kosten der Prüfung. Jede Buchprüfung bedarf einer vorherigen schriftlichen Ankündigung und einer Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen. Der Partner ist verpflichtet, dieses Buchprüfungsrecht spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt des Abrechnungsberichts schriftlich gegenüber XXYYZZ geltend zu machen. Nach Ablauf von sechs Wochen, gerechnet ab Erhalt des Berichts, gilt der jeweilige Bericht als genehmigt und anerkannt.

ric
 
stimmt so nicht.... hier ein auszug aus einem vertrag den ich mit einem partner habe.....

Der Partner besitzt das Recht, die jeweiligen Berichtsangaben von XXYYZZ durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwalt während der üblichen Bürozeiten von XXYYZZ überprüfen zu lassen. Sollte es bei dieser Überprüfung zu einer Abweichung von mehr als 10 % gegenüber der tatsächlichen Abrechnung zu Lasten des Partners kommen, trägt XXYYZZ die Kosten der Buchprüfung. Anderenfalls trägt der Partner die Kosten der Prüfung. Jede Buchprüfung bedarf einer vorherigen schriftlichen Ankündigung und einer Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen. Der Partner ist verpflichtet, dieses Buchprüfungsrecht spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt des Abrechnungsberichts schriftlich gegenüber XXYYZZ geltend zu machen. Nach Ablauf von sechs Wochen, gerechnet ab Erhalt des Berichts, gilt der jeweilige Bericht als genehmigt und anerkannt.

ric

Hi Ric!
Also _das_ klingt sehr nach einer individuellen Vertragsregelung oder zumindest nach einer für die Top 10 Affiliates im >100k Umsatzbereich. Wäre ja auch lustig, wenn statt 1,- Euro nur 89 Cent als Provision gezahlt worden wären und der Merchant dennoch die Prüfungskosten trägt :eeek:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Ric!
Also _das_ klingt sehr nach einer individuellen Vertragsregelung oder zumindest nach einer für die Top 10 Affiliates im >100k Umsatzbereich. Wäre ja auch lustig, wenn statt 1,- Euro nur 89 Cent als Provision gezahlt worden wären und der Merchant dennoch die Prüfungskosten trägt :eeek:

ja stimmt, die machen das erst ab 500'000 Euro / Monat... vorher musste ich es ihnen auch einfach glauben ;-)

ne, hast recht, ist eine individuelle vertragsregelung. könnte zu zwei grossen netzwerken schon aus dem nähkästchen plaudern, darf ich aber nicht. im grossen und ganzen kann ich aber sagen das die netzwerke bemüht sind betrug, nichtauszahlung etc. tunlichst zu vermeiden. die sind bestrebt das keiner betrogen wird.

ric
 
Ich haupte einfach mal:
1.) obige Regelung von ric kommt niemals zu praktischen Anwendung
2.) es gibt Leute die bescheissen und man hat keine praktische Möglichkeit dies nachzuweisen

Das Spielchen funktioniert also so lange, wie Merchant und Publisher mit dem Endergenibs zufrieden sind.

Der ehrliche Merchant trägt die Kosten bescheissender Publisher und der ehrliche Publisher trägt die Kosten der bescheissenden Merchants.

Unterm Strich ist es eine Mischkalkulation.
 
im grossen und ganzen kann ich aber sagen das die netzwerke bemüht sind betrug, nichtauszahlung etc. tunlichst zu vermeiden. die sind bestrebt das keiner betrogen wird.

Das will man doch auch hoffen. Wobei die Prüfung ja sicherlich auch in die andere Richtung geht (z.B. bezüglich Cookie-Dropping u.ä.)

Ich für meinen Teil habe alle Netzwerke rausgeschmissen - aber hauptsächlich aus administrativen Gründen.
Bei Amazon gibt es so viele Produkte und fast jeder ist dort Kunde, sodass jeder Affiliate sehr leicht prüfen kann, ob da korrekt verprovisioniert wird. Und daher wird dort auch korrekt gearbeitet. Anderes ist mir jedenfalls noch nicht zu Ohren gekommen.
 
Kann eventuell jemand versuchen die ganze Problematik auf den "rechtlichen Bereich" runterzubrechen?

Hier geht es ja stellenweise schon um relevante Geldbeträge die eine Nachvollziehbarkeit bzw. Handhabe bei "Betrugsverdacht" auch durch gesetzliche Regeln sinnvoll erscheinen lassen .. egal was dann in den einzelnen AGB geschrieben steht.

Ich glaub zwar nicht wirklich dass da (jetzt bereits) irgendwas im Fernabsatzgesetz oder bezüglich Vorratsdatenspeicherung oder ähnlichem rechtlich fixiert ist, prinzipiell würde mich die Thematik aber schon interessieren ob ein Merchant (mit oder ohne Agentur als Dienstleister) schalten und walten kann wie er will .. es gibt ja scheinbar doch einige PP-Anbieter (v.a. bei den Inhouse-PP´s) die sich ne goldene Nase an unvergüteten Leads/Sales verdienen .. und keiner bekommts mit bzw. hat Paragrafen an der Hand die "Ehrlichkeit" des PP-Anbieters zu prüfen.
 
deutschland hat schon die meisten gesetze und du willst noch mehr? :sheep:

ric
 
Es gibt ein Ehrenkodex dem sich viele grosse Netzwerke unterworfen haben. Dieser Regelt viele solche Dinge. Kenne die Details aber nicht im Kopf und hab auch keine Zeit zum suchen. Werde aber den Link jemandem eines Netzwerkes schicken, der sich hoffentlich die Mühe nimtt da Aufklärung zu betreiben.

Gruss Ric
 
yes super!

Problem sehe ich allerdings weniger bei den großen der Branche als vielmehr bei den unzähligen kleineren Inhouse-PP´s. In dem Bereich wird meiner Vermutung nach oft "gewürfelt" was beim Publishern hängenbleibt, ... kann ja eh keiner (ohne eventuelle rechtliche Regelungen / Zwangsvorschriften) nachvollziehen was da konkret rauskommt.

Gruß Stephan

edel-hure.de
 
Hat noch jemand eine sinnvolle, weiterführende Anmerkung?

Floes Meinung bringt es ja eigentlich auf den Punkt:

es gibt Leute die bescheissen (Anmerkung von mir: sowohl auf Publisher- wie auch Merchant-Ebene) und man hat keine praktische Möglichkeit dies nachzuweisen

Das Spielchen funktioniert also so lange, wie Merchant und Publisher mit dem Endergenibs zufrieden sind.

Der ehrliche Merchant trägt die Kosten bescheissender Publisher und der ehrliche Publisher trägt die Kosten der bescheissenden Merchants.

Unterm Strich ist es eine Mischkalkulation.

.. nur befriedigt mich als ehrlicher Publisher eine "Mischkalkulation" hinten und vorne nicht und zumindest bei begründetem Verdacht auf Nichtvergütung von Leads/Sales müsste es doch Möglichkeiten (wenn nicht sogar gesetzliche Regelungen) geben, die die Nachvollziehbarkeit von Transaktionen zwischen PP-Betreibern und Webmastern gewährleisten.

Finde das Thema eigentlich "zu schade" um es in der Versenkung untergehen zu lassen ..
 
Als Nichtjurist vermute ich mal, dass es einfach individuell zu sehen ist.
Wenn Du über Vermittler wie Affilinet gehst, kommt es darauf an was im Vertrag zwischen denen und Dir sowie im Vertrag zwischen denen und dem Werbenden steht.

Bei direkten Verträgen ist es wohl ebenso.

Die Frage ist ob man theoretisch auf Offenlegung der Abrechnungsrelevanten Daten klagen kann.

Aber selbst wenn das gehen sollte und selbst wenn die Verurteilt werden sollten, Dir die Daten offenzulegen, wer will denn wie kontrollieren, ob das Vorgelegte tatsächlich das unmanipulierte Original ist?

Mir anderen Worten: Selbst wenn es gesetzliche Regelungen oder Rechtsprechungen geben sollte kann man Dir falsche Daten vorlegen.
 
Hast ja recht Wettermann, das ist sicher eine Sache die irgendwo in den AGB/Teilnahmebestimmungen der PP-Netzwerke oder Direktanbieter "geregelt" steht (auch wenn du zurecht sagst dass man da auch nicht weiß ob das was man dann im Fall des Falles vorgelegt bekommt nicht eine "angepasste" Statistik ist) .. nur wundert mich es ein wenig dass kaum einer was konkretes zu dem Thema sagen bzw. das auf rechtliche Ebene runterbrechen kann.

Es ist ja nun doch zahlenmäßig ein nicht kleiner Anteil am rießigen Onlinegeschäft der über PP´s / PP-Netzwerke läuft und manch anderer als ich kleines Publisher-Licht verdient damit einen großen Teil ihrer Einnahmen .. und alle tappen im Dunklen ob alles mit rechten Dingen zugeht .. und wissen im "Verdachtsfall" nicht welche rechtliche Basis bzw. Möglichkeiten zur "Kontrolle" bestehen??

:sheep: :sheep:
 
Ich kam noch nie in die Verlegenheit, aber ich denke es steht dir frei, Strafanzeige gegen den PP-Betreiber zu stellen.

Bei begründetem Anfangsverdacht müsste die Staatsanwaltschaft eigentlich zur Ermittlung verpflichtet sein.

Ich denke, das ist nichts PP-spezifisches, sondern ein ganz "normaler" Betrugsverdacht.
 
So wirds wohl aussehen, scheinbar gibts bis dato (trotz der ja doch recht großen monetären Relevanz) keinerlei Auflagen/Regelungen für PP-Betreiber.

Aber das mag ja (hoffentlich) noch kommen, Zeit wird es imho dafür eigentlich, ich fühl mich seit Beginn meiner Publisherzeit irgendwie wie ne billige Hure der nichts anderes übrig bleibt dem zu glauben was mir die PP-Leuts erzählen.

.. da sind ganz andere Dinge in Dtl. per Gesetz o.ä. geregelt, ganz so einseitig pro PP-Betreiber dürfte das Thema (auch weil damit ja nicht gerade wenig Geld umgesetzt wird) m.E. nicht "abgehandelt werden".
 
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