Gericht: Personalausweisnummer reicht als Alterssicherungssystem nicht
Am Montag verurteilte das Amtsgericht Neuss den ehemaligen Geschäftsführer der Düsseldorfer Firma Telecall wegen Verbreitung pornographischer Schriften zu 50 Tagessätzen à 70 Euro. Die Firma hatte auf einer Webseite pornographisches Material angeboten und als Altersverifizierung die Personalausweisnummer seiner Kunden abgefragt. Dies war nach Ansicht des Gerichts unzureichend, da sich Jugendliche einfach fremde Personalausweisnummern besorgen können -- sei es aus dem Internet oder aus der Brieftasche der Eltern. Zur Beweisführung wurde im Gerichtssaal eine Erotik-Webseite abgerufen.
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Den ganzen Beitrag gibt es unter: Heise News
Am Montag verurteilte das Amtsgericht Neuss den ehemaligen Geschäftsführer der Düsseldorfer Firma Telecall wegen Verbreitung pornographischer Schriften zu 50 Tagessätzen à 70 Euro. Die Firma hatte auf einer Webseite pornographisches Material angeboten und als Altersverifizierung die Personalausweisnummer seiner Kunden abgefragt. Dies war nach Ansicht des Gerichts unzureichend, da sich Jugendliche einfach fremde Personalausweisnummern besorgen können -- sei es aus dem Internet oder aus der Brieftasche der Eltern. Zur Beweisführung wurde im Gerichtssaal eine Erotik-Webseite abgerufen.
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