Die Mitgliedschaft ist KOSTENLOS und bietet allen registrierten Nutzern unbegrenzten Zugriff auf alle Funktionen, Ressourcen und Tools von ConsultDomain.de! Optionale Mitgliedschaftsupgrades schalten exklusive Vorteile frei, wie Profil-Signaturen mit Links, Bannerplatzierungen, Erwähnungen im wöchentlichen Newsletter und vieles mehr – individuell angepasst an Ihr Mitgliedschaftslevel!

Willkommen!

Durch Ihre Registrierung bei uns können Sie mit anderen Mitgliedern unserer Community diskutieren, teilen und private Nachrichten austauschen.

Jetzt anmelden!

Politikportal.de bitte um schnelle Bewertung wegen Angebot

Menze

New member
Registriert
23. Sep. 2004
Beiträge
593
Hi,

Hab aktuell ein Angebot über 1750,- EUR netto auf die Domain Politikportal.de. Ist der Preis fair? Würdet Ihr verkaufen? Evt jemand Interesse etwas draufzulegen?

google: Ergebnisse 1 - 10 von ungefähr 691.000 für politikportal
overture und typeins is wohl nicht erwähnenswert... aber halt eine interessante Projektdomain.

Wäre nett wenn schnell mal paar feedback kommen würden da ich morgen eine Zusage machen müsste....
 
hi,

die domain an sich ist sehr einprägsam, als miniprojekt zum selbermachen aber eher weniger geeignet da vom thema und der bandbreite wohl sehr zeitintensiv. wenn du keine zeit/lust hast zu projektieren, dann würde ich verkaufen bzw. erst mal ein gegenangebot machen (2600 oder was meinen die alten hasen???).

weisst du vielleicht, wer der bieter ist (partei, pressure groups, wissenschaft ...), so dass du dessen potential abschätzen kannst?

toitoitoi beim verkauf,


brian
 
Ich finde den Preis ok und würde verkaufen, kannst ja versuchen ob noch Luft drin ist.
 
Nee ist kein sedoangebot... der Interessent ist bereits Eigentümer der Politikportal.com / Politikportal.eu

er hat mir gesagt das er ne Marke angemeldet hat und ich die Domain dann nicht mehr nutzen kann wenn ich nicht verkaufe.... kann man da wohl ne Marke drauf anmelden? Ist Politikportal nicht ein generischer Begriff den man nicht so leicht schützen kann?

Er fragt ob er kaufen kann und wenn ich sage nein.... meldet er ne Marke an und droht mir... ist das statthaft?
 
Nee ist kein sedoangebot... der Interessent ist bereits Eigentümer der Politikportal.com / Politikportal.eu
aha. also müsste er sehr interessiert sein an deiner domain...

kann man da wohl ne Marke drauf anmelden?
JA.
Ist Politikportal nicht ein generischer Begriff den man nicht so leicht schützen kann?
NEIN

Er fragt ob er kaufen kann und wenn ich sage nein.... meldet er ne Marke an und droht mir... ist das statthaft?
Seine Firma heisst so, seine (professionellen) portalseiten laufen unter der domain, da scheint er die besseren karten zu haben, egal ob er da ne marke angemeldet hat oder nicht. nur zur sicherheit: vielleicht solltest du dir mal das aktenzeichen oder die markennummer schicken lassen.

ansonsten: verkaufen.

brian
 
er hat mir gesagt das er ne Marke angemeldet hat und ich die Domain dann nicht mehr nutzen kann wenn ich nicht verkaufe.... kann man da wohl ne Marke drauf anmelden? Ist Politikportal nicht ein generischer Begriff den man nicht so leicht schützen kann?

Er fragt ob er kaufen kann und wenn ich sage nein.... meldet er ne Marke an und droht mir... ist das statthaft?

Dummes Zeug und für diese Ansage steigt der Preis schon mal leicht um 25%. Wenn nicht verkaufen willst zeige Ihn gleich mal an wegen Nötigung oder versuchter Erpressung. Mit so was würd ich doch keine Geschäfte mehr machen.
 
Ich finde das Angebot eigentlich ok. Wenn Du aber siehst, von wem der Anbieter gefoerdert wird, weisst du, dass da Geld hinter steckt. Ich wuerde mir erst mal den Markennachweis schicken lassen.
Konnte in OAMI, BENELUX und DE keine Marke mit gleichem Wortlaut finden. Wer weiss was er sich da hat schuetzen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
menze
du musst abwägen: hat er denn nun einen marke oder hat er sie nicht (du widersprichst dir selbst in deinen aussagen).

du hast mE drei alternativen:

1. wenn er eine eingetragene marke hat, die mit dem domainnamen übereinstimmt, dann lass dir den markeneintrag zuschicken und nimm dann das angebot schnell an, ansonsten hast du wirklich eine abmahnung am hals. ich habe auf die schnelle keinen solchen eintrag gefunden, was nicht heisst, dass er die marke nicht beantragt hat.

2. hat er keine marke, so kannst du pokern und ggf. den preis noch weiter steigen lassen. ist ja auch keine schlechte diskussionsgrundlage, ein angebot von 1750 Euronen. denn die mühe, die der sich mit seiner site gemacht hat, lässt ihn bestimmt noch ein paar euros mehr aus der tasche holen.

3. vielleicht fragst du mal hier in die runde, ob aus dem bekanntheitsgrad einer domain irgendwelche rechte am domainnamen abgeleitet werden können, ohne dass ein markeneintrag vorhanden ist; dafür versteh ich zuwenig vom markenrecht. allerdings: die domain politikportal*com ist seit 2001 gereggt, aber laut archive.org noch bis feb 2005 geparkt!

brian
 
Ich würde meine Preisvorstellung nach dieser Aussage deutlich über sein Angebot platzieren und mich nicht beeindrucken lassen von dieser haltlosen Drohung.
Er kann nicht plötzlich eine Marke anmelden und dann die Domain einfordern wollen. Speichere seine Emails gut ab.

Gruß
Florian
 
Hallo Menze,

gratuliere zum Angebot :) An Deiner Stelle würde ich noch etwas pokern, die "Drohkulisse", die da aufgebaut wird, erscheint mir doch ziemlich dreist.
Zum einen kann ich keine Markeneinträge finden und selbst wenn eine Anmeldung ansteht, würde ich das ziemlich gelassen sehen.

Siehe MarkenG. §8 Absolute Schutzhindernisse:
"(...) (2) Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken,
1. denen für die Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt,
2. die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, (...) oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können,
3. die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind,(...)"
http://bundesrecht.juris.de/markeng/__8.html

Ein Beispiel:
Eine Tageszeitung kann sich zwar "Tageszeitung" nennen und auch unter diesem Namen firmieren/auftreten, aber sie kann anderen Tageszeitungen nicht aus irgendeinem Namens-/Markenrecht heraus verbieten, sich ebenfalls als Tageszeitung zu bezeichnen. Alles andere wäre imho auch schlimm.
Beim Begriff "Politikportal" sollte es sich, meiner Laienmeinung nach, ähnlich verhalten ...

Schöne Grüsse

bambam
 
Auch ohne Marke hat der andere bereits einen Werktitelschutz !

Bei "politikportal" laesst sich sogar noch streiten, ob der Begiff ueberhaupt generisch ist oder eine Wortneuschoepfung.
 
Zuletzt bearbeitet:
wie immer in solchen Fällen: Frage den Anwalt Deines Vertrauens. Drohungen kämen auch bei mir nicht gut an. Andererseits ist es nette Kohle für eine Domain, die wohl von alleine kein Geld einspielt. Da der Typ offiziell in Brüssel sitzt, zieht seine Droherei wohl sowieso nicht ohne Eu-Marke.

Aloa,

Rainer

Rechtsanwaltsuche.com - Streiten.com
 
Auch ohne Marke hat der andere bereits einen Werktitelschutz !
Andi

Aber nur für die .com. Und wenn dann nur in Belgien!
Wäre ja noch schöner wenn es so einfach wäre, dann nehme ich mir eine Domainname.cc, mache blablabla drauf (mit Redaktion etc.) und Klage dann gegen Domainname.de bzw. könnte dann mit dem "Werktitelschutz" verhindern dass jemand unter Domainname.de etwas publiziert...ne ne ne, so nicht!


Bei "politikportal" laesst sich sogar noch streiten, ob der Begiff ueberhaupt generisch ist oder eine Wortneuschoepfung.
Andi

Nicht Schutzfähig, generisch, siehe Googletreffer und Verwendung.

Firma nicht in Deutschland, kein Anspruch als "firmenname"

Das mit Der Marke kann Menze ganz einfach testen: Selber beim deutschen Patentamt anmelden, am besten heute noch. Wenn die abgelehnt wird, ist das Thema "Marke" auch vom Tisch :BigGrin:

Ich habe mehrere "...Portal" Domains verkauft, durchaus im Bereich 1000 - 2000 Euro

Politikportal würde ich über 2000 einschätzen, sollte also mindestens 2.500 geben, unter diesen Umständen sogar mind. 3000!

Menze, Du kanst es Dir ja auch leisten nicht zu verkaufen...lass den Typ auflaufen, bei jeder Anfrage 100 Euro mehr verlangen.



Grüsse
123meins

PS: Man sollte mal drüber nachdenken einen Rechtsfond auf Gegenseitigkeit bei Streitigkeiten aufzumachen und gemeinsam - wenn man es untereinander für sinnvoll erachetet - bei solchen Fällen den Domainnamen verteidigen. Wir profitieren ja alle von positiven Urteilen - leider muss man oft erst bis zum BGH gehen was nicht immer ein einzelner bezahlen kann.
 
@Menze:

jetzt mal Angebot hin oder her....ob der Preis ok. wäre oder nicht...
Allein die unverschämte Vorgehensweise von dem Kerl würde mich dazu veranlassen, die Domain nicht an ihn zu verkaufen....oder nur für das Fünffache des Angebots.

Im Diskussionszusammenhang würde ich die Kommentare von Andi50 etwas ignorieren, weil sich da m.E. sehr viel Halbwissen/Vermutungen/eigene Ansichten hinter verstecken.

@Andi50: wenn Du generische Domains durch solche "Aktionen" "verloren" hast...machst Du etwas grundlegend!! falsch.
Entweder Deinen Rechtsbeistand wechseln...oder mal einen dazunehmen....

grüsse,
engel
 
(...)
Geloescht. Entspricht wahrscheinlich nicht aktueller Rechtsprechung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Andi,

ich bringe es einfach auf den Punkt:

ich habe noch nie eine beschreibende Domain abgeben müssen, und kenne keinen (und ich kenne sehr viele und sehr lange aus dem Forum), bis nun auf Dich, dem das passiert ist.

Warum soll ich mich nun in Paragraphen, deren Erklärungen und Vermutungen äussern, wenn der Sachverhalt in der Praxis so offensichtlich ist...?!?

Es zählt hier nicht wenn und aber... was wäre wenn...blablub...sondern wie sich die Wirklichkeit seit Jahren für Domainbesitzer generischer Domains darstellt...und wie geschrieben...die Leute, die ich kenne, haben Ihre Domains noch....

grüsse,
engel
 
a) Namensrecht:
Engel, stell Dir vor Du hast eine Doman wie: Kaese.de .
Meinst Du, Du hast bessere Karten als jemand der Kaese mit Nachnamen heisst ?
Oder eine Firma mit namen Kaese GmbH. Ich weiss, normalerweise sollten Handelsregister nicht solche Namen eintragen, aber dies passiert immer wieder.
Beide haben ein Namensrecht. Du gar keins.
Meinst Du, Du hast bessere Karten vor Gericht, wenn Du wie Menze mit Deiner Domain gar nichts gemacht hast ?!?

netz.de, OLG Stuttgart, 7.3.2002 (2 U 184/01)
saeugling.de, LG München I, 8.3.2001 (4 HK O 200/01)

Grundsatz: Eine beschreibende Domain (Gattungsdomain) darf auch dann benutzt werden, wenn dadurch das Namensrecht eines anderen betroffen ist.

b) Werktitel:
Jemand bringt ein Werbeblatt heraus, dass er "Kaese" nennt und schickt das an unzaehlige Haushalte oder erstellt eine Internetpraesenz. Jetzt moechte er Deinen Namen haben. Da Du nichts mit der Domain gemacht hast, hat auch er wieder mit bessere Rechte als Du.
Wenn Du aber mit Deiner Domain etwas gemacht haettest, anders als Menze, haettest Du einen redaktionellen Auftritt im Internet "Kaese.de" und ebenfalls Werktitelschutz.
Leider hast Dus nicht gemacht und musst bis zum Urteil um die Domain bangen.

BGH, 2.12.2004 (I ZR 207/01)

Grundsatz Eine sittenwidrige Schädigung durch die Registrierung eines Gattungsbegriffs als Domainname ist auch dann nicht gegeben, wenn es nahe liegt, dass ein Unternehmen diesen Begriff für seinen Internetauftritt verwenden könnte.

Akzeptierst Du "Die Welt" als Werktitel?

c) Markenrecht
Natuerlich kann man nicht einfach einen Begriff im freihaltebeduerftigen Bereich als Marke anmelden.
Wer dies aber in einem anderen Bereich tut, kann Dich mit Deiner Domain ganz schoen aergern.
Mein Gegner hat einfach einen Begriff im Bereich "Buecher" angemeldet. Habe eine Einstweilige Verfuegung bekommen, weil ich unter der generischen Domain Amazon-Werbung gestellt habe. Tja, Richter und auch mein Rechtsanwalt waren der Meinung, dass es *leider* so ist, dass ich mit der Domain keine Werbung fuer Buecher mehr machen darf, obwohl es dutzende Buecher mit gleichem Namen wie meine generische Domain bei amazon gibt.
"*Leider*" hilft mir nicht weiter. So ist es eben.

OLG München, 22.04.99 (Az.: 29 W 1389/99)

(...) Eine Verwendung der von der Antragstellerin beanstandeten Domain in dieser Weise führt nicht dazu, daß ein maßgeblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise annehmen könnte, das Zeichen diene als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Produkte. Durch ,,buecher" ist allein das Produkt beschrieben, das die Antragsgegnerin unter ihren Adressen ,,amazon.de" oder ,,amazon .com" anbietet. (...) Da, wie bereits dargelegt, ,,buecher" über keine originäre Kennzeichnungskraft verfügt, könnte die Antragstellerin Namensrechte nur bei Vorliegen von Verkehrsgeltung erworben haben. Der für die Verkehrsgeltung erforderliche Bekanntheits- und Zuordnungsgrad ist einzelfallbezogen zu bestimmen und steht mit dem Freihaltebedürfnis der Allgemeinheit in Wechselwirkung. Er hängt also davon ab, ob die verwendete Produktbezeichnung im Verkehr üblich ist und ob gegebenenfalls Ausweichmöglichkeiten bestehen. Im Streitfall ist die Produktbeschreibung allgemein üblich. Ausweichmöglichkeiten, Bücher anders als Bücher zu bezeichnen, sind nicht erkennbar.

Ich wuerde mir wuenschen, Du hast Recht, aber meine Erfahrung - unter anwaltlicher Beratung- hat mir eine andere Rechtslage gezeigt - als Du sie gerne haettest.

Genügt das als Antwort?
Gruss,
Holger
 
Zu Politikforum.eu: Der Werktitelschutz gilt natuerlich fuer Deutschland, da er sich an Kunden in Deutschland richtet, egal ob er in Belgien sitzt oder nicht.
Andi

politikforum.eu ist meine einzige .eu domain, und hat nichts mit politikportal zu tun ;)
 

Who has viewed this thread (Total: 1) Details anzeigen

Neueste Themen

Beliebte Inhalte

Besonderer Dank

Zurzeit aktive Besucher

Keine Mitglieder online.

Statistik des Forums

Themen
68.348
Beiträge
377.386
Mitglieder
6.778
Neuestes Mitglied
Consult Domain
Zurück
Oben