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Preis- MwSt.- AGB-Pflicht usw. bei Einbindung von Amazonwerbung

Die Frage ist berechtigt. Bei adsense hat man ja noch weniger Einfluss auf das was gezeigt wird als bei Amazon. Für den Seitenbesucher ergibt sich aber kaum Unterschied.

In dem von forsaken verlinkten Podcast ist zwar die Rede davon, dass es gefährlich wird, sobald ein Preis angezeigt wird. Es ist aber auch die Rede davon, dass keine diesbezüglichen Urteile bekannt sind. Auch wird bei Anzeigen ohne Preis ein Vergleich gezogen zu Werbung in Zeitungen.

Ich sehe das alles als allgemeine Werbung ohne direktes Angebot und ohne ausreichend Informationen, um sofort ein Geschäft abzuschliessen.

Zumindest würde ich so argumentieren. Aber ich bin kein Jurist.
 
Mich hat das Thema auch sehr beschäftigt, darum habe ich meinem Rechtsanwalt (Internetrecht) um eine Aussage gebeten.

-- Zitat:
Die insoweit einschlägige Preisangabenverordnung gilt gemäß § 1 PangV nur für solche Personen, die Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen (zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages) anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt.

Die Verpflichtung zur Angabe des Endpreises besteht nur für den Anbieter, der diesen Preis gegenüber dem Letztverbraucher festsetzt oder von ihm verlangt. Die Auszeichnungspflichten treffen somit nur den Anbieter der Waren, d. h. denjenigen, welcher diese über Amazon verkauft.
--Zitat Ende

Mit dieser Aussage bleiben meine Amazon Banner ohne zusätzliche Bemerkung.

Gruß monte
 
Ich beziehe mich mal auf den Podcast der hier im Thread verlinkt ist.

Bezüglich Deines ersten Absatzes sehen die das genauso.

Dann aber sagen sie, dass der Gesetzgeber eindeutig auch Vermittler als Anbieter betrachtet.

Zwei Juristen - zwei Meinungen.

Du hast jetzt den Vorteil, dass Du unter Umständen Deinen RA in Regress nehmen kannst wegen falscher Beratung - wenn sie denn falsch ist.
 
Ich sehe das nicht ganz so dramatisch, wo gehobelt wird, fällt auch Späne. Wer im Internet aktiv ist muss bei unser Gesetzteslage trotz aller Sorgfalt immer einmal mit einer Abmahnung rechnen. Es trifft natürlich die Leute hart, die im Netz nur ein Taschengeld verdienen.

Bei dem Großteil der "bösen Briefe" kann man sich schadlos halten, wenn man einen professionellen Anwalt hat. Wenn es hart auf hart kommt sorgt der für einen Vergleich und man zahlt einmal ein paar Taler. Das kommt aber sehr selten vor, bei mir zumindest.

Bei einem ähnlichen Fall (redaktioneller Fehler in der Bereichterstattung) ist gerade meine Betriebshaftpflicht eingetreten, nachdem mein Anwalt einen Vergleich ausgehandelt hat. Ich fand das nett :top:

Gruß monte
 
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