Domainrighteous
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- Registriert
- 18. Nov. 2008
- Beiträge
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Ich mache gerade meine ersten Gehversuche im Direkt Marketing von (individuellen) Domains per Briefpost. Hierzu gibt es ja auch schon einen interessanten thread aus dem letzten Jahr. Meine Frage ist allerdings rechtlicher Natur:
Sollte ich bei Angeboten mit Preisangabe den Zusatz "Das Angebot ist freibleibend" verwenden? Ansonsten ist es doch ein bindendes Angebot und wenn zwei der potentiellen Kunden das Angebot annehmen habe ich ein Problem. Wie formuliert ihr das in euren Angebotsschreiben?
Noch etwas zu Preisangaben generell. Ich habe schon oft gelesen, dass man in Angebotsschreiben keine Preisangaben machen soll. Was spricht denn dagegen? Wenn ich ein Auto zum Kauf anbiete dann gebe ich doch auch zumindest eine VHB an?
In meinem konkreten Fall geht es um das Angebot zu einer Domain Pacht an eine Handvoll ausgewaehlter potentieller Kunden. Ich kann also nicht einfach auf eine Sedo Auktion verweisen.
Cheers,
Robert
Sollte ich bei Angeboten mit Preisangabe den Zusatz "Das Angebot ist freibleibend" verwenden? Ansonsten ist es doch ein bindendes Angebot und wenn zwei der potentiellen Kunden das Angebot annehmen habe ich ein Problem. Wie formuliert ihr das in euren Angebotsschreiben?
Noch etwas zu Preisangaben generell. Ich habe schon oft gelesen, dass man in Angebotsschreiben keine Preisangaben machen soll. Was spricht denn dagegen? Wenn ich ein Auto zum Kauf anbiete dann gebe ich doch auch zumindest eine VHB an?
In meinem konkreten Fall geht es um das Angebot zu einer Domain Pacht an eine Handvoll ausgewaehlter potentieller Kunden. Ich kann also nicht einfach auf eine Sedo Auktion verweisen.
Cheers,
Robert