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Provision für Vermittlung

Adomino

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Harry, pass auf, das Du nicht mit einer Firma Provision verlangst, für die Vermittlung von Domains der anderen Firma, da gibts im Immobilienbereich schon einiges an Rechtssprechung dazu, wenn die Entscheider in beiden Firmen die gleichen sind.

Und auch der Trick mit der schwebenen Unwirksamkeit (Vertrag noch nicht gültig, weil ja nur der Vermittler, Day muss noch zustimmen) klappt da nicht so gut.


Danke für die Info. Du meinst vermutlich §2:

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In meinen Fall (Adomino.com) muss der Mieter/Käufer keine Provision der Adomino bezahlen sondern Adomino holt sich die Provision vom Domaininhaber bei einem Verkauf bzw. bekommt der Domaininhaber durch die Vermietung der Domain an Adomino bzw. dem Mieter eine Provision von Adomino. Das verhält sich also quasi ident wie z.B. bei Sedo wo bei einem Verkauf der Domaininhaber die Provision Sedo bezahlen muss bzw. Sedo dem Domaininhaber eine Provision bezahlt wenn er die Domain bei Sedo parkt.

Das wegen der schwebenden Unwirksamkeit: Die Preise und Verträge werden alle automatisch von Adomino generiert. Adomino unterschreibt hier nichts sondern nur der Domaininhaber und der Pächter bzw. Käufer. Die aufschiebende Wirksamkeit bezieht sich beim Pachtvertrag auf den Zeitpunkt wann das Pachtverhältnis beginnt. Beim Domainverkauf bekommt der Domaininhaber einen von Adomino automatisch vorausgefüllten und vom Käufer unterschriebenen Kaufvertrag zugefaxt. Das ist nicht so wie bei Sedo das es eine automatische Sofortkauf-Variante gibt sondern der Domaininhaber muss erst den Vertrag unterschreiben und zurückfaxen. Ohne der Unterschrift vom Domaininhaber ist der Vertrag auch nicht gültig. Du meinst vermutlich das der Verkauf einer Domain trotzdem rechtsgültig ist wenn Adomino mit dem Käufer (z.B. per E-Mails) verhandelt und einen Preis ausmacht das dann der Domaininhaber (DAY) nicht sagen kann das er die Domain nicht verkaufen will weil Adomino und DAY der gleichen Firma gehören. Du kannst es so sehen das die bei Adomino angeführten Preise nur eine Art Mindestpreis sind (so wie bei Sedo wo der Domaininhaber auch einen Mindestpreis angeben kann und wo der Käufer erst den Mindestpreis eingeben muss und der Domaininhaber den Preis vom Käufer bestätigen muss. Erst dann ist der Verkauf auch rechtsgültig)

Das mit der automatischen Preisberechnung verhält sich also quasi ident als wenn man bei Sedo einstellen kann das Sedo einen Mindestpreis automatisch berechnen soll. bzw. gibt es bei Sedo ja sogar so etwas ähnliches wo der Verkäufer den durch Sedo automatisch erstellten Domainwert an den Interessenten übermitteln kann "Domainwert an den Verhandlungspartner senden".

Harry
 
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