Hallo,
mich würde mal interessieren, was ihr davon haltet?
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres verpflichtet sich jeder deutsche Bundesbürger und alle Bürger, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, zum Ablegen der Prüfung zur Erlangung der Volljährigkeit.
Inhalte der Prüfung sind die wichtigsten Teile des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere das Vertrags- und Schuldrecht, sowie Teile aus dem Strafgesetzbuch (StGB).
Die Prüfung kann bei Nichtbestehen beliebig oft wiederholt werden, jedoch höchstens einmal pro Monat.
Mit dem Bestehen der Prüfung erhält man den Titel "voll geschäftsfähig" verliehen, der auch im Personalausweis eingetragen wird.
Weiterhin ist jeder, der die Prüfung mit Erfolg abgelegt hat berechtigt, sich "voll geschäftsfähig" bezeichnen zu dürfen.
Um rechtswirksame Geschäfte außerhalb des Internets abschliessen zu können, genügt die Vorlage des Personalausweises mit dem Eintrag "voll geschäftsfähig" beim jeweiligen Vertragspartner.
Damit rechtswirksame Geschäfte im Internet abgeschlossen werden können, erhält jede voll geschäftsfähige Person einen mobilen Fingerabdruckscanner, der an einem PC mit Internetanschluss installiert werden kann.
Alle Internetseitenbetreiber, die Angebote für volljährige Personen anbieten, haben sich zusammengeschlossen und in einem Verhaltenskodex vereinbart, dass Sie alle Angebote für volljährige Personen nur mit einem biometrischen Schutz zugänglich machen werden.
Stand der Technik ist derzeit das Verfahren zur Erkennung des Fingerabdrucks.
Um dieses Verfahren nutzen zu können, es es erforderlich, dass von jeder volljährigen Person ein Fingerabdruck gespeichert wird.
Eine Verpflichtung, seinen Fingerabdruck beim Bundesamt für Volljährigkeit zu hinterlegen, besteht nicht.
Möchte jemand ein Angebot wahrnehmen, dass sich an volljährige Personen richtet, so muss diese Person seinen Finger auf einen Fingerabdruckscanner legen, der den Finger abscannt und das Ergebnis der Prüfung mit den Fingerabdrücken des Bundesamts für Volljährigkeit vergleicht.
Fällt das Ergebnis positiv aus, so kann der Vertrag rechtswirksam geschlossen werden.
Ist das Ergebnis negativ, so wird ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro fällig.
Alle Personen, die beim Einführen dieser Regel noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet und einen Vertrag geschlossen haben, den man erst ab 18 Jahren hätte schliessen dürfen, werden dazu verurteilt 20 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten.
Weitere Informationen können beim Bundesamt für Volljährigkeit angefordert werden.
Gruß
Norbert
mich würde mal interessieren, was ihr davon haltet?
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres verpflichtet sich jeder deutsche Bundesbürger und alle Bürger, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, zum Ablegen der Prüfung zur Erlangung der Volljährigkeit.
Inhalte der Prüfung sind die wichtigsten Teile des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere das Vertrags- und Schuldrecht, sowie Teile aus dem Strafgesetzbuch (StGB).
Die Prüfung kann bei Nichtbestehen beliebig oft wiederholt werden, jedoch höchstens einmal pro Monat.
Mit dem Bestehen der Prüfung erhält man den Titel "voll geschäftsfähig" verliehen, der auch im Personalausweis eingetragen wird.
Weiterhin ist jeder, der die Prüfung mit Erfolg abgelegt hat berechtigt, sich "voll geschäftsfähig" bezeichnen zu dürfen.
Um rechtswirksame Geschäfte außerhalb des Internets abschliessen zu können, genügt die Vorlage des Personalausweises mit dem Eintrag "voll geschäftsfähig" beim jeweiligen Vertragspartner.
Damit rechtswirksame Geschäfte im Internet abgeschlossen werden können, erhält jede voll geschäftsfähige Person einen mobilen Fingerabdruckscanner, der an einem PC mit Internetanschluss installiert werden kann.
Alle Internetseitenbetreiber, die Angebote für volljährige Personen anbieten, haben sich zusammengeschlossen und in einem Verhaltenskodex vereinbart, dass Sie alle Angebote für volljährige Personen nur mit einem biometrischen Schutz zugänglich machen werden.
Stand der Technik ist derzeit das Verfahren zur Erkennung des Fingerabdrucks.
Um dieses Verfahren nutzen zu können, es es erforderlich, dass von jeder volljährigen Person ein Fingerabdruck gespeichert wird.
Eine Verpflichtung, seinen Fingerabdruck beim Bundesamt für Volljährigkeit zu hinterlegen, besteht nicht.
Möchte jemand ein Angebot wahrnehmen, dass sich an volljährige Personen richtet, so muss diese Person seinen Finger auf einen Fingerabdruckscanner legen, der den Finger abscannt und das Ergebnis der Prüfung mit den Fingerabdrücken des Bundesamts für Volljährigkeit vergleicht.
Fällt das Ergebnis positiv aus, so kann der Vertrag rechtswirksam geschlossen werden.
Ist das Ergebnis negativ, so wird ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro fällig.
Alle Personen, die beim Einführen dieser Regel noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet und einen Vertrag geschlossen haben, den man erst ab 18 Jahren hätte schliessen dürfen, werden dazu verurteilt 20 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten.
Weitere Informationen können beim Bundesamt für Volljährigkeit angefordert werden.
Gruß
Norbert