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Rechnung

Olympia

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Registriert
08. Sep. 2001
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Was muss ich bei einer Rechnung alles angeben ,ausser den preis MwSt..ect gibt es da irgendetwas, was mann seitens des gesetzes beachten muss?

Und was muss ich davon uin die AGB schreiben?


Ich habe des öfteren gelesen im netzt, das manche vorauskasse verlangen, andere wiederum schreiben eine rechnung.Der eine ist am selben tag mit seiner rechnung anwesend über e-mail, der andere lässt dir 10-14 tage zeit.

Sicher ist es jedem selbstüberlassen wie er seine rechnung
schreibt. Aber wie kann mann seinen kunden, das geld aus der tasche ziehen  ::) ohne jetzt ihn zu erschrecken.Also die vorauskasse ist nicht so mein fall, da muss der kunde sein geld als beweiss seinr zuverlässigkeit im vorrauszahlen.
(ist sicher bei manchen angeboten auch gerechtfertigt)
Wobei sicher auch es die kunden gibt,die mann hinterher jagen muss wie die hasen damit mann sein geld erhält.

Kennt jemandein program womit mann rechnungen schreiben kann, bzw gibt es irgenwo vorlagen.
 

Danke
:Dlympia
 
Gemäß ihres Auftrags vom xx.xx.xx erlauben wir uns, Ihnen folgenden Betrag in Rechnung zu stellen:

1x Artikel XXX                  100,00 Euro
1x Artikel YYY                   80,00 Euro
2x Artikel ZZZ                  110,00 Euro
Rechnungsbetrag netto   290,00 Euro
zzgl. Mwst.                        46,40 Euro
Rechnungsbetrag brutto     336,40 Euro
             
Der Rechnungsbetrag ist sofort rein netto zahlbar.

Ein Programm für eine Rechnung brauchst du wohl wirklich nicht. Nimm doch am besten deine Telefonrechnung und orientier dich an dieser (oder jeder anderern Rechnung).

Gruß
Falke
 
als Zusdatz:Möchtest Du die Rechnung als Privatperson stellen? Dann nur netto...
 
@Falke
Also braucht mann nichts besonderes (extra) in die AGB hinsichtlich der rechnug zu schreiben. Einfach abgucken und sein eigene Rechnug erstellen, layout ect und ab die post,
oder sonnstiges ok.

@Jungfer
genau, das ist auch so ein punkt , also als privat person nur netto.zb die rechnung ist 180 euro, der kunde zahlt auch nur diese summe netto.Was müste ich dann davon zahlen an steuern?, oder ist es das 325 euro gesetz wo mann kein steuern zahlen muss.
Ab welcher summe würde es nicht mehr netto sein, das heisst ich hätte jetzt monatlich 2-3 rechnungen "als privat person" Regelmässige einnahmen, oder über 325 euro
dann müste ich ein gewerbe anmelden nebenberuflich oder eben haubtberuflich.Gibt es aber auch bei einmalzahlungen eine grenze?



Danke
:Dlympia
 
AGBs haben mit der Rechnung eingentlich nichts am Hut. Du kannst dort evtl. Punkte fixieren, die für alle Vertragsparter identisch sind, wie z.B. Zahlungsziel, Verzugszinsen...

Ansonsten such dir eine Schöne aus und kupfere sie ab! ;)

Mwst. darfst du natürlich nur ansetzten, wenn du diese dann auch an das Finanzamt abführst. Wenn nicht, dann nur netto. Dies hat aber nichts mit der EkSt. zu tun, die du auf Einkünfte zahlen musst.

Gruß
Falke
 
jepp...Einkünfte musst Du generelll dem Finanzamt melden .Was Du versteuern musst und was nicht kommt ja auf Deine Erklärung an bzw. sagen die Dir das schon ;).Gewerbe muss man anmelden wenn es eine regelmässigkeit hat. Also wenn Du mal ne Domain verkaufst ist das s9icher nicht tragisch aber ab nen Punkt wird man sicher vermuten das es gewerblich ist.

MwSt darfst Du aul Privatperson generell nicht verlangen,egal wieviele Rechnungen Du erstellst.
 
Wenn Du gewerblich Rechnungen schreibst und Mehrwertsteuerpflichtig bist,

dann ist es seit 1.7. Pflicht, die Steuernummer mit auf die Rechnungen zu drucken.

Falls Du Waren verkaufst, für die §§312 BGB (ehemals Fernabsatzgesetz) gilt, solltest Du der Rechnung eine Belehrung über diese Kundenrechte beifügen. Ich mache das auf der Rechnungsrückseite. Das Gesetz fordert einen dauerhaften Datenträger und das ist eine Rechnung zweifelsfrei.

Im Onlineshop muß man natürlich auch schon auf diese Kundenrechte hinweisen und in den AGBs sollte sowas auch drin stehen (wenn man eigene AGBs hat).

Gruß Holger
 
hallo olympia,

so wie du es beschreibst, denke ich mal dass du (in zukunft) oefter rechnungen ausstellen, sprich umsaetze machen wirst.

solange du kein gewerbe angemeldet hast, musst du deine umsaetze nicht besteuern.

hast du ein gewerbe angemeldet solltest du dich auf jeden fall bei dem finanzamt als umsatzsteuerpflichtig fuehren lassen. das geht sofort und ist unabhaengig von der hoehe der umsaetze, die du machst.

warum? wenn du auf der einen seite deine umsaetze versteuern musst, kannst du auf der anderen seite die gezahlte vorsteuer vom finanzamt zurueckbekommen ;)

du kannst es sogar auf die spitze treiben und 1 - 2 jahre ueberhaupt keine umsaetze haben und ausschliesslich die vorsteuerrueckzahlungen kassieren....glaub mir, dass geht! auch ohne steuerberater 8)

ich kann dir leider nicht sagen wo genau pim umsatzsteuergesetz du die entsprechenden  paragraphen findest. ich glaube bzgl rechnungsausstellung findest du etwas im paragraph 15 - bin schon ein paar jahre aus dem beruf ???

wenn du mal zeit hast kannst du dich ja mal google umsehen

http://www.google.de/search?sourceid=navclient&hl=de&querytime=8KNW&q="ustg"

mfg
zorron ;D
 
vergiss nicht die ust-id nummer oder steuernummer anzugeben. ist inzwischen pflicht auch wenn viele steuerberater abwinken.

pexara
 
vergiss nicht die ust-id nummer oder steuernummer anzugeben. ist inzwischen pflicht auch wenn viele steuerberater abwinken.

pexara

Die Ust-Id muss auf der Rechnung nicht angegeben werden, die Steuernummer zwingend. Die Ust-Id kommt in die Fußzeile bei Bestellungen, die in das europäische Ausland gegeben werden.

Viele Grüße
Oliver
 
Danke für die vielen tips,

Jetzt habe ich eine vorstellung davon, was ich wie machen werde. Gewisse sachen wie steuern auf ""die spitze treiben und 1 - 2 jahre ueberhaupt keine umsaetze haben und ausschliesslich die vorsteuerrueckzahlungen kassieren....glaub mir, dass geht! auch ohne steuerberater ""
Weiss nicht, habe nicht die erfahrung und das wissen dafür.

Kann mir das aber auch nicht vorstellen wen ich zB. 200-800 Euro bekomme, der mir das geld überweisst mus doch auch etwas angeben oder? Also meine daten sind bei ihm und bei mir.Naja egal, aber ich will versuchen es legal zu machen und so ein paar euros umsätzen.



""Im Onlineshop muß man natürlich auch schon auf diese Kundenrechte hinweisen und in den AGBs sollte sowas auch drin stehen (wenn man eigene AGBs hat).""

Das werde ich sicher auch ausarbeiten müssen, wegen der zahlungsart, Ich glaube ich werde 2-3 verschiedene zahlungs arten angeben, vorraus, 10 /14 tage und teil betrag  bzw. ratenzahlungs. mal sehen muss es mir ausarbeiten wie genau vor allem nicht so viel verwierung anzetteln.
Weil ich auch verschieden pakete anbieten werde.
Wo der Kunde sich besser zurecht finden kann,also kleiner geldbeutel und grosser geldbeutel.
Und sobald ich soweit bin werde ich auch um auf nummer sicher gehen und alles erst mal auch durch prüfen lassen, Was wohin kommt ...ust-id nummer oder steuernummer ect...
Ein kleiner fehler kann schon eine grosse wirkung haben



Danke
:Dlympia
 
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