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Rechte bei Bundesland-Domains

Xtreme

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Registriert
11. Okt. 2004
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1.013
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1
Hallo,

weiß jemand wie es bei den Rechten der Bundesländer-Domains aussieht? Ich habe mir fast alle Bundesländer als .eu vergemerkt (z.B. Hessen.eu) und möchte mich lieber vorher absichern.
Die Chance ist zwar gering da was abzubekommen, aber ich möchte nachher kein Brief bekommen, falls doch was abfällt.

Vielen Dank.
 
Ist wie bei Städten, namens-
rechtliche Ansprüche der Länder
sind nach § 12 BGB durchsetzbar,
im Übrigen kommt ihnen ein
bevorzugtes Registrierungsver-
fahren zu Gute. Aber auch wenn
sie das nicht wahr nehmen
sollten ändert das nichts an der
Rechtslage.

Gruß
Sebastian
 
Danke Sebastian,

das habe ich mir fast schon gedacht, also wieder weg damit.
Sicher ist sicher...
Weißt Du zufällig auch wie es bei Landkreisen aussieht? Sicherlich genauso, oder?

Viele Grüße
 
Ja, aber wenn Du Inhalt schaffen willst frag mal nach. Die sind nicht so Bockig bei Genemigungen wenn was gescheites darunter machst.
 
Bei Gebietskörperschaften als SDL mit nicht passender TDL ist die Rechtslage meines Wissens bisher nicht eindeutig.

Dürfte im Falle von .eu aber kaum helfen.

Manuel
 
Danke für eure Tipps bisher.

Also wenn sollen natürlich Inhalte darunter geschaffen werden.
Halt über die Region mit Sehenswürdigkeiten und hauptsächlich Tourismus.

Mal sehen.
 
Hallo Alexander,

der Aufrufer erwartet aber keine private
Touristik-Seite über Sehenswürdigkeiten
oder sonstige Details über die dort ange-
siedelten Firmen unter der stadt/landkreis/
bundesland.tld sondern die jeweils offizielle
Webseite des staatlichen Trägers (so die
ziemlich einhellige Rechtssprechung), Aus-
nahmen könnten nur dann gelten, wenn
aufgrund der TLD ein kommerzielles Angebot
erwartet würde, dies ist aber zumindest
derzeit auch nur eine absolute Mindermeinung.

Gruß
Sebastian
 
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