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Rechtslage bei Domainpfändung

j.b.

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Registriert
06. Dez. 2010
Beiträge
3
Hallo,

ich bin unerfahren in Internet und Domainfragen und habe dieses Forum durch Eingabe der Domain domainforum.de gefunden.

Da mir bisher niemand eine aussagekräftige Antwort geben konnte, auch nicht mein Rechtsanwalt, da anscheinend die Ansicht der Rechtslage dafür (noch?) sehr viel widersprüchlich sind.

Nun zu meinem Anliegen: Ich habe einen langjährigen Kunden, der mir mehrere Tausend Euro schuldet, bis auf die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung konnte ich nichts erreichen, er betreibt jedoch ein Gewerbe und mehrere Onlineshops. Ein Geschäftspartner von mir gab mir den Tipp, über eine Domainpfändung (nennt man das so?) an mein Geld zu kommen bzw. zumindest dadurch etwas von meinem Geld wiederzubekommen?

Ich suche keine Rechtsberatung, da hier aber dem Anschein nach sehr viele Experten zu dem Thema Domains zu finden sind, hatte ich die Hoffnung den ein oder anderen Tipp (möglicherweise aus eigener Erfahrung) erhalten zu können. Leider habe ich mit der Forensuche nichts aussagekräftiges gefunden.

Ich wäre für jede Meinung und Empfehlung dankbar.
 
Vom Grundsatz her kann eine Domain ein Wirtschaftsgut darstellen und wäre somit pfändbar. Es gab, soviel ich weiß, sogar eine BGH Bestätigung dazu, finde ich jetzt aber nicht.

Wenn Du einen Titel hast, kannst Du Dich mal mit einem Gerichtsvollzieher unterhalten.
 
ich bin unerfahren in Internet und Domainfragen

Wie willst Du dann beurteilen, ob seine Domain etwas wert ist?
Viele Domains stehen mit Inhalt im Web und es ist Werbung oder ein Shop darauf aber sie bringen dennoch kaum die jährlichen Kosten ein.

Wenn Du nur die Domain pfändest, pfändest Du noch lange nicht das darauf betriebene Projekt oder dessen Einnahmen. Die Domain allein bringt Dir dann nur etwas, wenn sie jemand kauft. Ob das einen nennenswerten Betrag einbringt, hängt von der Domain ab.

Da Du Dich nicht auskennst: Hast Du mal festgestellt ob die Domain tatsächlich auf den Namen ds Schuldners läuft? Oder steht dieser möglicherweise lediglich im Impressum der Webseite und die Domain selber gehört ihm gar nicht? (könnte gemietet sein)

Ich bin kein Jurist aber ich könnte mir vorstellen, dass die Pfändung einer Domain auch Schadenersatzansprüche auslösen könnte. Beispielsweise dann wenn durch die Domainpfändung die damit betriebene Webseite nicht mehr erreichbar ist und somit Einnahmen plötzlich wegbrechen.
 
Warum willst du zwangläufig die Domain pfänden lassen?

Ist bei dem Kunden nichts anderes pfändbar, Geld zum Beispiel?

Du kannst natürlich den Gerichtsvollzieher anrufen und ihn drauf hinweisen, dass da evtl. Werte vorhanden sind, die er möglicherweise hätte übersehen können.
 
Hallo,

danke für die bisherigen Meinungen.

Er hat mehrere Domains mit Internetseiten darauf. Die meisten Domains bestehen aus Nischenbegriffen oder zusammengesetzte Wörter sowie Fantasiebezeichnungen. Ich weiß nicht, wie ich einen Wert für die Domain/s herausfinden soll. Mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher habe ich mehrfach gesprochen und dieser meinte immer, er sehe in der Domainpfändung keinen Sinn, weil er auch nicht weiss, wie es diese überhaupt zu Geld machen kann und ob wenn überhaupt, die Kosten im Vergleich zum erzielten Erlös realistisch sind. Mir scheint es so, als wenn Gerichte und Rechtsanwälte meist mit solchen Pfändungen überfordert / überfragt sind.

Zu der Frage, warum ich eine Domain pfänden will:

Es ist leider so, dass der Herr verheiratet ist und 3 Kinder hat und somit eine recht hohe Pfändungsfreigrenze beanspruchen kann, auch liegen seine Einnahmen immer (knapp - max. +/- 20,- Euro) unter der Pfändungsgrenze. Auch bringen keine anderweitigen Sachpfändungen etwas, entweder nicht pfändbar oder relativ wertlos (die Kosten würden den Erlös übersteigen).

Versuche mich mal die Tage nochmals näher zu erkundigen. Vielen Dank für die bisherigen Antworten.
 
Ergänzung

Bei (seinen) Kunden kann nichts gepfändet werden, wurde bereits versucht, er verkauft jedoch nur Waren ohne Lagerhaltung. Taschenpfändung lohnte sich nicht, hatte immer nur paar 10 Euro.
Laut Aussage ggü. GV und anhand von Unterlagen läuft es so, dass der Kunde bestellt, im Voraus bezahlt und die bestellte Ware wird von Hersteller oder Großhändler direkt an den Kunden ausgeliefert.
Also ist es zu dem Zeitpunkt, an dem einer seiner Gläubiger per Gericht nachschaut, alles schon gelaufen und nichts mehr zu holen.
Ich kann aber ja auch schlecht, beim Kunden längst bezahlte und dann erhaltene Ware zu meinen Gunsten pfänden lassen.
 

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