Re: Wie ist die Rechtslage bei beschreibenden Doms
Angenommen, dass Rechtsanwaelte.de als sittenwidrig ( behindernder ) Name erklaert wird.
( Ist das nicht schon spezifisch, waere nicht Anwaelte.de die allgemeinberschreibende Form / )
Was ist dann mit
Steueranwaelte.de ?
Hamburgersteueranwaelte.de ?
Hamburgersteueranwaeltebueros.de ?
Hamburgersteueranwaltebueroputzfrauen.de ?
Hamburgersteueranwaeltebueroputzfrauenhelfer.de ?
oops, mir geht der Platz aus.
Wie sieht es aus mit web, auto, rezepte, Baecker,
haushaelter ( habe ich ), ....lawyers.de...
Diese Rechtslage schafft eine grosse Unsicherheit fuer den Kauefer, und damit auch fuer den Verkaeufer. Kann ich jemand, der Haushaelter.de kauft versichern, dass er das nicht spaeter wieder abgeben muss ? Bin ich rechtlich dafuer verantwortlich ?
An dem Tag, wo Emma, auch bekannt im Internet als dirne.de und ihr Freund Manni, aka Zuhaelter.de vor dem Bundesgerichtshof stehen, da wird der Domainmarkt offiziell geschlossen.
Es ist schon erstaunlich, zu welchen Mittel neidische Konkurrenten greifen, um ihre eigene Versaeumnisse im registrieren wettzumachen.
Abgesehen davon, dass Rechtsanwaelte.com oder Rechtsanwaelte.tv, usw. als Domain Namen diesem Urteil ja eh nicht unterliegen wuerden.
Bitte, meine Damen und Herren, das Internet ist groesser als das.
Suchmaschinen werden ja nicht automatisch Rechtsanwaelte.de an die erste Stelle stellen.
Gut, typeins wird Rechtsanwaelte.de bekommen, aber ich glaube nicht, dass die Herren und Damen Richter mit dem Begriff typeins vertraut sind, und dieses in ihrem urteil beruecksichtigt haben.
Ich nehme mal an, dass jemand der ein Auto sucht, eher auf autoscout geht, als auf Autoverkaeufer.de, obwohl das dann ja auch beinahe ein sittenwidrig (wettbewerbsbehindernder) Name waere, oder waere das nur der Begriff, Verkaeufer.de ?
Lang lebe das Internet, vor zehn Jahren kraehte noch kein Hahne dafuer, in zehn Jahren wird kein Hahn nach Domain Namen kraehen, wie wir sie heute kennen.
Andy S.