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Wie ist die Rechtslage bei beschreibenden Doms?

Jan

Gesperrt
Registriert
14. Juni 2004
Beiträge
102
Hallo!

Wie ist eigentlich die aktuelle Rechtslage in Sachen beschreibende Domains? So a l immobilien.com oder naturkost.net oder autos.de?

DANKE schonmal für Eure Antworten,
Gruss,
Jan
 
Die Gerichte streiten sich noch

Momentan ist die Rechtslage nicht ganz eindeutig.

z.B. rechtsanwaelte.de wurde bisher erfolgreich von einer RA-Kanzlei einer anderen Kanzlei untersagt. LG München. Allerdings ist die Kanzlei Gräfe in Berufung gegangen.

Bestes Beispiel ist wohl auch die mitwohnzentrale.de, etc.

Meiner Ansicht nach wird die Entscheidung mit dem Urteil des BGH erst kommen. Ansonsten entscheiden momentan einige LG`s gegen allg.beschreibende Domains und einige wenige genau umgekehrt.
 
Re: Wie ist die Rechtslage bei beschreibenden Doms

Antwort auf:

rechtsanwaelte.de wurde bisher erfolgreich von einer RA-Kanzlei einer anderen Kanzlei untersagt. LG München. Allerdings ist die Kanzlei Gräfe in Berufung gegangen.

--------------------------
Wird sie wohl kein Glück haben.
Ich finde so eine beschreibende Domain sollte nicht von einer Kanzlei vermarktet werden.

Artikel aus dem Internet-Mag:

Das LG Hamburg urteilte:
lastminute.com ist nicht mit mitwohnerzentrale.de
vergleichbar.
Kunden hätten eine genaue Vorstellung von dem,was mit "lastminute" beworben werde und seien daher nicht wie bei "mitwohnerzentrale.de" von einem bestimmten Anbieter abgelenkt.
Demnach liege keine sittenwidrige Behinderung des Wettbewerbs vor.

________

Gruß
ediona
 
Re: Wie ist die Rechtslage bei beschreibenden Doms

Angenommen, dass Rechtsanwaelte.de als sittenwidrig ( behindernder ) Name erklaert wird.
( Ist das nicht schon spezifisch, waere nicht Anwaelte.de die allgemeinberschreibende Form / )

Was ist dann mit

Steueranwaelte.de ?

Hamburgersteueranwaelte.de ?

Hamburgersteueranwaeltebueros.de ?

Hamburgersteueranwaltebueroputzfrauen.de ?

Hamburgersteueranwaeltebueroputzfrauenhelfer.de ?


oops, mir geht der Platz aus.

Wie sieht es aus mit web, auto, rezepte, Baecker,
haushaelter ( habe ich ), ....lawyers.de...

Diese Rechtslage schafft eine grosse Unsicherheit fuer den Kauefer, und damit auch fuer den Verkaeufer. Kann ich jemand, der Haushaelter.de kauft versichern, dass er das nicht spaeter wieder abgeben muss ? Bin ich rechtlich dafuer verantwortlich ?

An dem Tag, wo Emma, auch bekannt im Internet als dirne.de und ihr Freund Manni, aka Zuhaelter.de vor dem Bundesgerichtshof stehen, da wird der Domainmarkt offiziell geschlossen.

Es ist schon erstaunlich, zu welchen Mittel neidische Konkurrenten greifen, um ihre eigene Versaeumnisse im registrieren wettzumachen.

Abgesehen davon, dass Rechtsanwaelte.com oder Rechtsanwaelte.tv,  usw. als Domain Namen  diesem Urteil ja eh nicht unterliegen wuerden.

Bitte, meine Damen und Herren, das Internet ist groesser als das.

Suchmaschinen werden ja nicht automatisch Rechtsanwaelte.de an die erste Stelle stellen.
Gut, typeins wird Rechtsanwaelte.de bekommen, aber ich glaube nicht, dass die Herren und Damen Richter mit dem Begriff typeins vertraut sind, und dieses in ihrem urteil beruecksichtigt haben.

Ich nehme mal an, dass jemand der ein Auto sucht, eher auf autoscout geht, als auf Autoverkaeufer.de, obwohl das dann ja auch beinahe ein sittenwidrig (wettbewerbsbehindernder)  Name waere, oder waere das nur der Begriff, Verkaeufer.de ?

Lang lebe das Internet, vor zehn Jahren kraehte noch kein Hahne dafuer, in zehn Jahren wird kein Hahn nach Domain Namen kraehen, wie wir sie heute kennen.

Andy S.
 
Re: Wie ist die Rechtslage bei beschreibenden Doms

Ich hab vor kurzen zufällig im Titelschutzanzeiger (November 00) gelesen das die Jungs von Rechtsanwaelte.de Titelschutz für die Domain beanspruchen. Eigentlich schwachsinng, weil die Seite ja schon online war und man den Titelschutzanzeiger hauptsächlich braucht um Titelschutz vorwegezunehmen, vor der eigntlichen Nutzung.
Dennoch sehe ich in Titelschutz ein großes Stück Hoffnung für beschreibende Domains. Wenn man zusätzlich noch irgnedwelchen nützlichen Content bringt (nicht unbedingt die Homepage der eigenen Firma)müßte es ja eigentlich kein Problem sein ihn aufzunehmen,  es wäre ja quasi ein (Online)-Werk. Ein "www." und ein ".de" könnte man auch hinzufügen. Bei Titel wird das viel enger gesehen als bei Marken und man würde der Allgemeiheit keine Wörter "klauen". Kennt jemand hierzu Rechtssprechung?

Grüße
Michael
 
Re: Wie ist die Rechtslage bei beschreibenden Doms

Sollte die Berufung nicht zum erfolg für Gräfe führen finde ich dies sehr gefährlich für den Markt.

Nimm ein Duden zur Hand und schau mal wieviel beschreibende Domains für Shops oder Eigenwerbung benutzt werden. Ich persönlich habe damit kein Problem. Wenn ich einen Anwalt suche würde ich nicht unter www.rechtsanwaelte.de schauen sondern würde entweder zu den einschlägigen Anwaltslisten vorbei schauen oder aber eine Suchmaschine bemühen.

Das gleich gilt im überigen in Sachen lastminute oder mitwohnzentrale.

Gruss Boris
 

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