domainhengst
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- Registriert
- 20. Dez. 2004
- Beiträge
- 1.298
Hi,
kann ich irgendwo feststellen ob für einen Namen bereits eine Markenanmeldung gestellt wurde?
Beim DPMA beginnt soweit ich weiss die Schutzfrist ja rueckwirkend zum Anmeldetag auch wenn die Markenameldung bzw. eintragung erst später veröffentlicht wird.
Wie ist das eigentlich, sehe ich das richtig, dass:
1.1.06 Eingang Markenanmeldung durch A
1.2.06 Domainregistrierung durch B
1.3.06 Veröffentlichung des Markeneintrags
=> A kann von B Löschung der Domain verlangen
1.1.06 Domainregistrierung durch B
1.2.06 Eingang Markenanmeldung durch A
1.3.06 Veröffentlichung des Markeneintrags
=> B war zuerst da. Ein Weiterverkauf an C wäre jedoch nicht möglich.
So wie ich das sehe muesste Domainname Teil einer Kapitalgesellschaft werden um dann durch Übertragung der Gesellschaft quasi den Eigentuemer zu wechseln. Bei Personengesellschaften wäre eine Übertragung dann wohl nicht möglich?
danke,
martin
kann ich irgendwo feststellen ob für einen Namen bereits eine Markenanmeldung gestellt wurde?
Beim DPMA beginnt soweit ich weiss die Schutzfrist ja rueckwirkend zum Anmeldetag auch wenn die Markenameldung bzw. eintragung erst später veröffentlicht wird.
Wie ist das eigentlich, sehe ich das richtig, dass:
1.1.06 Eingang Markenanmeldung durch A
1.2.06 Domainregistrierung durch B
1.3.06 Veröffentlichung des Markeneintrags
=> A kann von B Löschung der Domain verlangen
1.1.06 Domainregistrierung durch B
1.2.06 Eingang Markenanmeldung durch A
1.3.06 Veröffentlichung des Markeneintrags
=> B war zuerst da. Ein Weiterverkauf an C wäre jedoch nicht möglich.
So wie ich das sehe muesste Domainname Teil einer Kapitalgesellschaft werden um dann durch Übertragung der Gesellschaft quasi den Eigentuemer zu wechseln. Bei Personengesellschaften wäre eine Übertragung dann wohl nicht möglich?
danke,
martin