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Rücktrittsrecht Haustürgeschäft

heliR

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27. Apr. 2007
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Hallo,

Passt nicht zu Domains, aber da hier einige recht fit sind in dem Thema stell ich das mal hier rein.
Folgendes ist mir in Österreich passiert: Ein Außendienstmitarbeiter klopft an die Haustür und bietet mir ein Produkt seiner Firma an. Ich (Privatperson) entscheide mich für ein Produkt und unterschreibe einen Vertrag über eine zukünftige Lieferung per Nachnahme. Vertragsdurchschlag bleibt bei mir. Am nächsten Tag denk ich darüber nach und entscheide mich vom Vertrag zurückzutreten. Am Auftrag selbst steht "der Konsument kann binnen 1 Woche schriftlich auf dem Postweg vom Vertrag zurücktreten". Also kopiere ich den Vertrag, und setze ein normales Rücktrittsschreiben unter Bekanntgabe der Vertragsnummer auf. Beides, die Vertragskopie und den Rücktritt, schicke ich per Einschreiben an den Firmensitz. Gleichzeitig rufe ich auch bei der Firma an und erreiche den Chef. Sage ihm das ich vom Vertrag zurücktreten möchte, er fragt nach meinem Namen notiert ihn sich, will mich noch ein wenig umstimmen usw., aber ich bleibe bei meinem Entschluss und er sagt dann wenn ich es schriftlich kündige ist es in Ordnung. 3 Tage später ist im Post Track & Trace Service auch schon vermerkt der Brief ist übergeben worden.

So, jetzt 4 Wochen später finde ich eine Benachrichtigung der Post vor, das ein Paket per Nachnahme von eben dieser Firma abzuholen ist.
Hab daraufhin nochmal die Firma angerufen, der Chef meinte ich solle am Montag nochmal im Büro anrufen, er ist gerade unterwegs.
Mir kommt das ganze irgendwie komisch vor und ich glaube die wollen mich übers Ohr hauen. Könnten ja theoretisch sagen im Brief von mir war kein Rücktrittsschreiben oder so.... Gibt es irgendeinen Weg für mich um auf der sicheren Seite zu sein das ganze nicht zahlen zu müssen? Betrag ist zwar "nur" 150€, aber dennoch als Lehrgeld möchte ich das auch nicht bezeichnen, da ich ja versucht habe alles richtig zu machen ;-)

lg
 
ich kenne mich in der abteilung überhaupt nicht aus, aber ich könnte mir vorstellen dass du bei annahme und bezahlung des pakets erneut einen vertrag eingehst. (die kündigung wäre dann meiner meinung nach ungültig, da bereits leistungen von dir bezogen wurden)
aber das ist nur meine vermutung.
 
ich kenne mich in der abteilung überhaupt nicht aus, aber ich könnte mir vorstellen dass du bei annahme und bezahlung des pakets erneut einen vertrag eingehst. (die kündigung wäre dann meiner meinung nach ungültig, da bereits leistungen von dir bezogen wurden)
aber das ist nur meine vermutung.

Ja, die Annahme des Pakets möchte ich vermeiden, allerdings will ich am Ende auch nicht auf noch höheren Kosten sitzen bleiben ;-) Deshalb ja die Ungewissheit ob die Firma theoretisch damit durchkäme zu sagen die hätten von mir kein Rücktrittsschreiben bekommen, oder der Rücktritt wäre unwirksam, warum auch immer.

mfg
 
Nur so als genereller Tip: Ich lasse wirklich wichtige Schreiben immer von einem Dritten kopieren und sie sehen, wie ich es aufgebe, dann habe ich sie ggfs. als Zeugen für den Inhalt und die Aufgabe des Schreibens. Hat mir schon mehrfach (im Geschäftsleben) geholfen.
 
So, hab heute bei dieser Firma angerufen, und die meinten schlicht und einfach sie hätten etwas durcheinander gebracht;-) Naja, als sie dann wieder damit anfingen mir das ganze für viel billiger anzubieten war es wohl offensichtlich das sie den von mir bereits gekündigten Auftrag trotzdem ausführten, in der Hoffnung ich würde das Paket annehmen und bezahlen. Naja, jedenfalls gut rausgekommen bei dieser Sache.

Generell ist es schon von Vorteil wenn man vor Allem im Geschäftsverkehr also Unternehmer an Unternehmer, einen Zeugen oder ähnliches dabei hat der wichtigen Schriftverkehr der pünktlich ankommen soll bezeugen kann. Aber bei Unternehmer an Verbraucher Geschäften, wo man selbst der Verbraucher ist, sehe ich da nicht allzu große Gefahr, da der ganze Konsumentenschutz doch recht gut organisiert udn durchgeführt wird.

mfg und vielen lieben Dank!
 
Wenn ich mich richtig erinnere, sollte speziell bei solchen Haustürgeschäften, dem dazugehörigen Widerruf etc. doch die Beweislast sowieso beim Gegner liegen? Dass ein Einschreiben angekommen und angenommen wurde ist ja unstrittig. Sollte sowas im schlimmsten Fall wirklich vors Gericht kommen, dann wird es dem Gegner wohl ganz schön schwer fallen nachzuweisen, dass eben kein Widerruf in dem Einschreiben war. Beweisen könnte er das ja nur wirklich, indem er das empfangene Originaldokument vorlegt.
 
nachzuweisen, dass eben kein Widerruf in dem Einschreiben war. Beweisen könnte er das ja nur wirklich, indem er das empfangene Originaldokument vorlegt.

Wenn das Originaldokument aber nur ein weißes Blatt Papier war...?
Da hilft nur ein Zeuge beim ersten Öffnen des Umschlags. Und das soll mal einer glaubhaft machen, dass er immer zu zweit seine Briefe öffnet :-D
 
Solange der Brief fristgemäß als Einschreiben eingegangen ist, würde ich mir keine Gedanken machen. Der Nachweis der Kündigung und eines Widerrufs ist damit erbracht.

Gruß,


Anna
 
Sehe ich genauso, zudem in einem Fall, wo Post noch per Nachnahme zu bezahlen ist, würde ich eine Annahme verweigern. Wie Anna auch geschrieben hat hast Du das Einschreiben und wenn Du dann auf Nr. Sicher gehen willst - ab zum Anwalt, jedoch wirst Du vermutlich keinen bei 150 Euro Streitwert erwischen, der das gerne übernehmen würde ;-).


Viele Grüße
HP


Solange der Brief fristgemäß als Einschreiben eingegangen ist, würde ich mir keine Gedanken machen. Der Nachweis der Kündigung und eines Widerrufs ist damit erbracht.

Gruß,


Anna
 
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