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(S) Vertragsanwalt AGB

king51

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07. Nov. 2005
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Hallo,

bin auf der Suche Nach einem Anwalt der im Bereich AGB fit ist.
Es geht um die Erstellung für AGB für ein neues Projekt mit sehr viel Userinteraktion,
da will ich rechtlich auf der sicheren Seite sein.

Kann mir jemand eine Empfehlung aussprechen?

Danke, Gruß
 
Leier Leier Leier ;-) www.advo24.de . Einige hier im Forum haben von RA Strewe die AGB´s schreiben lassen.Grüsse von Jungfer und es gibt einen "vom Nachbar empfohlen Preis" .
 
Ich würde nicht Streve und Partner nehmen, habe meine AGB auch extra dort schreiben lassen, und gleich eine Abmahnung bekommen. :Shocked:

Das war dann laut Streve alles kein Problem und er ist hundertprozent sicher, dass die anderen unrecht haben. :Clown:

Das Ende vom Lied, er hat verloren und ich die Kosten. :Depressed

Und deswegen kann ich nur sagen, das war eine Glatte 6. :mad:

Gruß Andreas
 
Ähemmm.... hört sich ja nicht toll an...
Andere Vorschläge?

Danke!
 
Ich glaube das Metzing ein Anwalt ist, fragen kostet nichts.

Gruß Andreas
 
Aber mal am Rande. Wenn dir ein Anwalt AGBs erstellt, diese selbst nicht vor Gericht vertreten kann weil er verliert, dann ist er doch etwas verkauft was nicht funktioniert, bzw. ok. Hier müsste er doch schon im eigenen Interesse a) nachbessern und b) für den Schlamassel den er ja irgendwie mit angerichtet hat, mitbaden ???
 
Ich würde nicht Streve und Partner nehmen, habe meine AGB auch extra dort schreiben lassen, und gleich eine Abmahnung bekommen. :Shocked:

Das war dann laut Streve alles kein Problem und er ist hundertprozent sicher, dass die anderen unrecht haben. :Clown:

Das Ende vom Lied, er hat verloren und ich die Kosten. :Depressed

Und deswegen kann ich nur sagen, das war eine Glatte 6. :mad:

Gruß Andreas

Hallo Andreas,

hierzu würde mich der Zeitraum und das Themengebiet interessieren wofür die AGB erstellt wurden. (?)


Schöne Grüße
Steve

PS: Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
 
@Norge

kannst Du dazu bitte genauere Infos/den genauen Sachverhalt posten?
Wir (auch ich) empfehlen den Stefan regelmäßig.
Ich habe noch nichts Ähnliches gehört/erlebt, bzw. kenne nur positive Rückmeldungen.
*Solche Sachen* sollten nicht passieren bzw. (auf)geklärt werden.

grüsse,
engel
ps: natürlich werden wir auch den Stefan dazu hören...
 
Ich würde nicht Streve und Partner nehmen, habe meine AGB auch extra dort schreiben lassen, und gleich eine Abmahnung bekommen. :Shocked:

Das war dann laut Streve alles kein Problem und er ist hundertprozent sicher, dass die anderen unrecht haben. :Clown:

Das Ende vom Lied, er hat verloren und ich die Kosten. :Depressed

Und deswegen kann ich nur sagen, das war eine Glatte 6. :mad:

Gruß Andreas

Wette ich das so garantiert nicht war! Das würde kein Anwalt machen können/wollen, erst recht nicht Strewe.
AGB´s schreiben und wenn ne Abmahnung kommt und er verliert das Du irgendwelche Kosten hast. Also das kann ich nicht glauben weil es 1. ne rechtsverbindliche AGB ist wo dann generell der Anwalt haftet und nicht der Mandant und 2. Strewe das Dir nicht in Rechnung stellen würde und die Gerichtskosten ebenfalls von Ihm zu tragen wär.

Nähere Infos wären also sehr Nett.
 
Ich habe mir im Sommer 2006 AGB für mein kleines Reiseunternehmen schreiben lassen. Ca. 2 Monate später habe ich dann auch eine neue Abmahnung bekommen, weil ein kleiner Satz zweideutig war. Wir haben den Satz entfernt und nichts bezahlt,( ausser die Kosten an Streve ) weil Herr Streve sagte, das ist alles 100 % in Ordnung und nach den neuesten Gesetzen. Die Wettbewerbszentrale hat dann eine Klage eingereicht, die dann 2007 vor dem Landgericht Hamburg verhandelt wurde. Leider hatte der Richter eine andere Auffassung von der Sache, und wir haben dann den Prozess verloren.

Ich habe mir dann erst mal nach einem Gespräch mit Herrn Streve das Geld was ich vorher bezahlt hatte für den Schriftverker mit der Zentrale zurückgeholt. Dafür durfte ich dann dann aber die 189 Euro für die Abmahnung und das Geld für den Rechsanwalt der Zentrale bezahlen.

Wenn ich nicht ordentlich arbeite, muß ich dafür gerade stehen, bei Anwälten ist es wohl anders.

Für mich ist der Fall erledigt, mehr werde ich nicht dazu schreiben.

Gruß Andreas
 
Hallo Andreas,

danke für die Info. Ich möchte damit weniger dich noch den Anwalt angreifen, ganz im Gegenteil. Ich versuche es nur zu verstehen.
Wenn ich mir einen CD Player kaufe und der nicht funktioniert, gebe ich ihn auch zurück. Natürlich ist hier eine Garantie vereibart etc. aber eben solches finde ich ist ebenso für anwältliche Dienstleistungen sinnvoll wie es eben viele Anwält für Shops und Artikel fordern.
 
Natürlich haftet ein Anwalt auch für Fehler bzw. die daraus entstandenen Schäden. Auch Anwälte machen mal Fehler. Voraussetzung ist ein vorsätzliches oder fahrlässiges Verschulden seitens des Anwalts (z.B. falsche/fehlerhafte Beratung, mangelnde Sorgfalt).
Im Hinblick auf die Erstellung von AGB muss der Fehler aber schon zum Zeitpunkt der Erstellung vorliegen, d.h. ein Anwalt haftet nicht bei nachträglicher Änderung der Gesetzlage / Rechtsprechung sofern die Änderung nicht vorhersehbar war.
 
Naja, nach seiner Beschreibung hat er ja Kontakt aufgenommen und es wurde erneut bestätigt das alles 100% ist und damit greift ein vorhergesehener Zeitpunkt nicht. Mal schaun ob Stefan sich äußert dazu. Ich glaub es immer noch nicht aber .. abwarten..
 
So, nachdem mich Markus (danke Markus, danke auch an die anderen, die mich auf die Diskussion aufmerksam gemacht haben) nach langer, langer Abstinenz vom Forum freigeschaltet hat, hier meine kurze Stellungnahme:

Ich kann verstehen, dass Norgemann enttäuscht ist. Ich wäre es an seiner Stelle auch und ich bin es selbst, denn es gibt nichts schlimmeres, als einen unzufriedenen Mandanten zurückzulassen.

An der Rechtmäßigkeit der für Norgemann entworfenen AGB-Klausel, die in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht, ändert dies allerdings nichts.

Das hat das Landgericht, vor welchem wir über die Abmahngebühren der Wettbewerbszentrale in Höhe von 180 € gestritten haben, aber nicht aus dem Konzept gebracht. Musste es auch nicht, denn: wegen des geringen Streitwerts gab es keine Rechtsmittelinstanz.

Im Fall Norgemann handelt es sich - trotz vieler hundert oder tausend von uns erstellter Online-AGB - um den ersten und einzigen, und noch dazu unbegründeten Abmahnfall. Auch angesichts der vielen Abmahnungen, gegen die wir unsere Mandanten verteidigen und wegen der wir häufig zum Gegenangriff übergehen, wissen wir, was in AGBs gehört und was nicht.

Wenn Norgemann mir hier die Freigabe erteilt (ohne Namensnennung von Norgemann versteht sich) nähere Details zu erläutern, mache ich das gerne.

Stefan Ansgar Strewe
 
Hi,

finde ich klasse das du dich dazu meldest. Nur muss ich gestehen, verstehen tue ich dieses nicht.

Es wurden eine AGB erstellt, welche nach Aussagen dem Stand der Dinge entsprechen. Diese wurden abgemahnt und vor Gericht dem stattgegeben.

Ein Mandant, Kunde zahlt für die Erstellung der AGB damit genau das nicht passiert. Kassiert und zahlt eine Abmahnung und ggf. noch die Gerichtskosten, bzw. vielleicht ein Honorar des Anwaltes und hat eigentlich Recht, bzw. hat einer unbegründeten Abmahnung nachzukommen ?

Das hat irgendwie etwas von, jemand tut etwas damit nichts schlimmes passiert und bekommt es dann dreifach.

Ich möchte wirklich niemanden zu Nahe treten, ich verstehe es nur nicht. Da ich selbst davor stehe eine AGB einpflegen zu wollen, ist das Thema natürlich von Interesse.

LG B!
 
Wenn Norgemann mir ein okay gibt, kann ich mehr dazu sagen, sonst nicht.

Fakt ist:

1. Die AGB waren rechtmäßig, da sie in der beanstandeten und nur der Klarstellung halber aufgenommenen Klausel lediglich den Gesetzeswortlaut wiedergegeben haben.

2. Wir haben dennoch natürlich kostenlos "nachgebessert".

3. Das für seine Klägerfreundlichkeit in Wettbewerbssachen bekannte Landgericht Hamburg hat auf die Klage der Wettbewerbszentrale eine nur in Kurzform begründete Entscheidung getroffen, die nicht nur zu unserer Überzeugung falsch ist, sondern der Rechtsprechung des BGH widerspricht, aber aufgrund des geringen Streitwerts nicht anfechtbar war. Dabei hat das Landgericht Hamburg, da die Begründung der Wettbewerszentrale erkennbar unzutreffend war, sein Urteil auf ein anderes, ebenfalls unzutreffendes Argument gestützt.

4. Auf die Gebühren der außergerichtlichen Verteidigung gegen die Abmahnung und auf die Gebühren der Vertretung vor dem LG Hamburg haben wir aus Kulanzgründen verzichtet.

5. Dass eine rechtmäßige Klausel von einem Instanzgericht erstmals und mit Erfolg angegriffen wird, gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, das wir reduzieren, aber nicht ausschließen können. Prominentes Beispiel: Die Rechtsprechung zur Widerrufsbelehrung im Fernabsatz, bei der einige Gerichte meinen, es besser als der Gesetzgeber zu wissen (übrigens ein klarer Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz der Gewaltenteilung). Eine derartige Rechtsprechung ist nicht vorhersehbar, man kann nur auf sie reagieren, indem man - der eigenen Überzeugung zuwider - dem Mandanten zur Berücksichtigung der Rechtsprechung aus Vorsichtsgründen und der entsprechenden Anpassung der AGB rät.

Im vorliegenden Fall aber gab es keine einzige auch nur halbwegs vergleichbare Entscheidung, welche die verwendete Klausel in Frage gestellt hätte.

Ich hoffe, dass ich damit alles - so gut es mir derzeit aufgrund der bestehenden Schweigepflicht möglich ist - in allgemeinen Worten erläutern konnte.
 
Hallo Stefan,

ja danke. Jetzt komme ich ein wenig mit.

LG B!
 
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