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Schuldner (Domainkäufer) "unbekannt verzogen": Woher Adresse bekommen?

vampsoftchef

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09. Feb. 2004
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Hallo,

vielleicht hat es den ein oder anderen ja schon einmal getroffen und man musste einem Schuldner "hinterherlaufen"...
Wenn ein Schuldner bzw. Domainkäufer nicht mehr auffindbar ist und an seiner Anschrift nicht mehr ermittelt werden kann (Einwohnermeldeamt hat in den Daten "unbekannt verzogen"), gibt es noch andere Dienste oder Möglichkeiten herauszufinden, wohin derjenige gezogen ist...?

Ist es nicht Pflicht in Deutschland einen Wohnsitz zu besitzen? Wie kann das EMA da (angeblich) "unbekannt verzogen" in den Daten stehen haben...?

MfG Andy
 
Eine Möglichkeit, die "Einwohnermeldeamtskette" zu durchbrechen ist es, sich mit der Angabe, das man ins Ausland zieht, abzumelden und dann wieder aus dem Ausland zurück nach Deutschland zu ziehen.

Dein Fall hört sich aber eher an, als ob sich jemand einfach nicht abgemeldet hat und dann von Amts wegen abgemeldet wurde.
 
Hat er die Domain? Wenn ja, Scheisse! Wenn nicht vergessen und abhaken.

Hallo,

vielleicht hat es den ein oder anderen ja schon einmal getroffen und man musste einem Schuldner "hinterherlaufen"...
Wenn ein Schuldner bzw. Domainkäufer nicht mehr auffindbar ist und an seiner Anschrift nicht mehr ermittelt werden kann (Einwohnermeldeamt hat in den Daten "unbekannt verzogen"), gibt es noch andere Dienste oder Möglichkeiten herauszufinden, wohin derjenige gezogen ist...?

Ist es nicht Pflicht in Deutschland einen Wohnsitz zu besitzen? Wie kann das EMA da (angeblich) "unbekannt verzogen" in den Daten stehen haben...?

MfG Andy
 
Ist es nicht Pflicht in Deutschland einen Wohnsitz zu besitzen? Wie kann das EMA da (angeblich) "unbekannt verzogen" in den Daten stehen haben...?

MfG Andy

Du kannst jederzeit zum Meldeamt gehen, und Dich einfach Abmelden aus DE. Du bist nicht verpflichtet eine Auslandsadresse anzugeben. Du behälst dabei aber Deinen gültigen Personalsausweis, und natürlich Deinen Deutschen Reisepass (bzw wenn Du zwei hast dann beide), Führerschein usw.

Es gibt ja z.B. Leute, die jahrelang um die Welt segeln, fahren, trampen, usw. Die haben ja auch keinen Auslandswohnsitz, und wenn sie in DE ihre Whg aufgeben, dann eben auch keinen in DE.

Wer DE verlässt, und seine Steuern in Zukunft woanders bezahlt sollte allerdings tunlichst NICHT davon Gebrauch machen keine Adresse im Ausland anzugeben. Denn in der Tat liegt natürlich der Verdacht nahe, dass jemand der sich einfach mal so aus DE abemeldet in Wahrheit weiter in DE wohnt (prüft ja erstmal keiner), und im Ausland versteuert, bzw irgendwas in DE vor sich hinwerkelt, und NICHT versteuert. Wenn man ins Ausland geht sollte man das so gut wie irgend möglich sichtbar machen: In DE als Auslandsadresse angeben, im Ausland so viel wie möglich auf den eigenen Namen anmelden, also z.B. das Auto, Mobifunktelefon, Festnetzanschluss inkl. Internet, Strom, sich selbst polizeilich melden, usw. Und das alles hübsch 10 Jahre dokumentieren. Teilnahme am lokalen Social Network mit häufigen Bildern die vor Ort aufgenommen wurden, usw. Alles was später den Nachweis erbringt, dass man halt DA war. Denn es lässt sich ja schwerlich die Abwesenheit von einem Ort nachweisen, sondern nur die Anwesenheit an einem anderen Ort. Und die reine polizeiliche Ab- oder Anmeldung ist nur eine Formsache, die man im Zweifel dann später durch Hard Facts untermauern können muss. Nicht das Finanzamt ist dabei in der Bringschuld, sondern Du bist es - auf Nachfrage.

Wie findet die Deutsche Polizei solche Kandidaten wie Deinen? Üblicherweise z.B. über die Telefonameldung, Mobiltelefonanmeldung oder die Stromrechnung. Allerdings wirst Du wohl zu keiner der Quellen einen Zugang haben, schätze ich.

Aber wie Stephan und DeTep sagten: Wenn Domain noch Deine dann abhaken, ansonsten juristischen Weg abwägen, der wird aber wohl bei Verkäufen unter mehreren Tausend Euro eher auch wegfallen.


AlexS
 
Vielleicht bringen Dich Xing und facebook weiter.
Ist der Schuldner dort eingetragen? Eventuell seine Kontakte mal kontaktieren und freundlich anfragen ob jemand etwas über den Aufenthaltsort sagen kann (und will). Die Chance ist klein aber versuchen würde ich es.
 
Ähnliches Problem hatte ich auch mal.
Möglichkeiten mMn sind die direkte Klageerhebung, die aufgrund der fehlenden Klageerwiderung dann mit nem Versäumnisurteil endet.
Sprich die Klage wird öffentlich "zugestellt", wird also im Amtsgericht mitgeteilt - aber wer geht schon wöchentlich dahin und sieht nach, ob irgendwas gegen ihn in der Schwebe hängt. :)
 
Hallo,

vielen Dank für die ganzen Tipps & Hinweise.
Urteil gibt es schon, nun fehlt nur noch die Adresse.

Habe jetzt jemanden persönlich hingeschickt um die Adresse nachzuverfolgen, mal sehen was dabei herauskommt.

MfG Andy
 
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