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Was macht man mit so einem säumigen Schuldner?

Prinzipiell sind die Leistungen ab Vertragsschluß fällig und zu erbringen. Bei Leistungen im Gegenseitigkeitsverhältnis erfolgt das in der Regel Zug um Zug. Paul hat die Leistung bereits erbracht (?), eine Einrede des nicht erfüllten Vertrages oder ein Zurückbehaltungsrecht kann der Vertragspartner nicht geltend machen.

Evtl. wird hier "Fälligkeit" mit "Verzug" verwechselt. Der tritt ab Mahnung ein, oder 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung.

Ciao
Forsaken
P.S.: Ruf doch einfach mal freundlich an und gestehe ein, dass es Dir wegen der verspäteten Rechnung leid tut, sag ihm aber auch freundlich aber bestimmt, dass das kein Grund ist die Zahlung zurückzuhalten. Wenn er dann immer noch nicht zahlt, dann höchst vorsorglich eine ordentliche Mahnung per Einschreiben und dann Mahnbescheid, den Kunden haste dann nämlich bereits verloren.

Gute Frage. Weiss da jemand mehr, ob der Kunde zahlen darf, wann er will, wenn Leistung erbracht wurde, aber kein Zahlungsziel vereinbart oder genannt wird? Forsaken ;-) ?

Saludos
 
wäre ich er, würde ich dir vor die Eier treten... :)
Blablub, es soll Geld fliessen, keine laue Luft...
"PIF und PAM" sind keine Lösung - nie!

Paul hat die Leistung bereits erbracht (?),
[X] Korrekt

P.S.: Ruf doch einfach mal freundlich an und gestehe ein, dass es Dir wegen der verspäteten Rechnung leid tut,
Das hatte ich schon bei Rechnungsstellung dazugeschrieben.

...den Kunden haste dann nämlich bereits verloren.
Die Trennung erfolgte schon Ende Januar.

Ahoi!
 
Ich habe ein schönes Zitat zu dem Thema gefunden...
Zur Wahrheit gehören immer zwei - einer, der sie sagt, und einer, der sie versteht.

Lg Gundi :goodnight:
 

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