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Sedo: Keine Rechnung, nur Quittung?

  • Ersteller Ersteller manori
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M

manori

Guest
Habe gerade einen Sedo-Transfer als Käufer laufen. Ist diese Aussage korrekt?

"[...]der Verkäufer wird Ihnen nach erfolgreichem Abschluss des Transfers gern eine Quittung zur Verfügung stellen.
Bitte beachten Sie, dass es sich beim Verkäufer um eine Privatperson handelt weshalb keine Rechnung ausgestellt werden kann.[...]

Seit wann kann eine Privatperson keine Rechnung ausstellen?
 
Oftmals stellt sich die Frage, ob jemand als Privatperson eine Rechnung stellen darf. Es wird zum Beispiel etwas verkauft und der Käufer verlangt nach einer Rechnung. Natürlich ist es üblich, dass in der Regel nur Gewerbetreibende Rechnungen ausstellen. Aber auch jemand, der kein Gewerbe betreibt, hat er das Recht eine Rechnung auszustellen.

Wenn Sie in die Situation kommen, als Privatperson für jemanden eine Rechnung auszustellen, muss nachfolgendes beachtet werden.

Versuchen Sie zuerst Ihr Gegenüber zu überzeugen, dass eine Quittung rechtlich dasselbe bedeutet als eine Rechnung ohne Steueranrechnung, zumal von einer Privatperson.
 
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Ich weiß ja, dass eine Privatperson eigentlich einer Rechnung ausstellen kann. Sicherheitshalber frage ich hier lieber noch einmal nach.

Um was es mir eigentlich geht, ist diese unfassbare Begründung von Sedo. Die müssen doch wissen, dass sie Kappes erzählen ...
 
Natürlich kann eine Privatrechnung (keine Umsatzsteuer ausweisen) ausgestellt werden, allerdings besteht hierauf im Unterschied zur Quittung kein Rechtsanspruch. Eine Quittung muss auf Verlangen ausgestellt werden (§ 368), eine Rechnung kann von einer Privatperson (freiwillig und ohne Verpflichtung) ausgestellt werden.

Sedos Rechtsauffassungen sind leider manchmal fehlerhaft, daher im Zweifel besser unabhängig informieren.

Z.B. vertritt Sedo auch die Auffassung, dass Quittungen (=Empfangsbestätigung für den Erhalt einer Leistung) schon vor dem Erhalt der Leistung zu erbringen sind:

"Der Käufer hat nach deutschem Recht die Option die Zahlung - bis zum Eingang einer Rechnung oder Quittung per Post - vorzuenthalten. Wenn ein Käufer vor Rechnungserstellung/Quittungerstellung zahlt, ist das eine Kulanz von Seiten des Käufers.

Sie können sich gern an unsere Rechtsabteilung unter [email protected] wenden."

Dieses Beispiel zeigt, dass Sedo in diesem Fall den Unterschied zwischen Rechnung (detaillierte Aufstellung über eine Geldforderung für eine Leistung/Lieferung) und Quittung (Empfangsbestätigung für den Erhalt einer Leistung) selbst nicht verstanden hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Sie in die Situation kommen, als Privatperson für jemanden eine Rechnung auszustellen, muss nachfolgendes beachtet werden.

Versuchen Sie zuerst Ihr Gegenüber zu überzeugen, dass eine Quittung rechtlich dasselbe bedeutet als eine Rechnung ohne Steueranrechnung, zumal von einer Privatperson.

Nein, das stimmt nicht ganz. Eine Rechnung kann zwar auch gleichzeitig eine Quittung sein, wenn z.B. der Hinweis "Betrag dankend erhalten" auf der Rechnung angegeben ist. Rechnung und Quittung sind ansonsten rechtlich aber eben nicht gleichbedeutend.
 
Chri$ hat das sehr gut dargestellt. Ich halte das alles für zutreffend.

Der springende Punkt ist natürlich, ob es sich wirklich um eine "Privatperson" handelt. Die Alternative ist "Unternehmer" iSd Umsatzsteuergesetzes. Und "Unternehmer" im Sinne des UStG: guckst Du hier. Das dürften so ziemlich alle sein, die häufiger eine Domain verkaufen oder mit Weiterverkaufsabsicht kaufen.

Zu beachten ist dann, dass Unternehmer, die umsatzsteuerpflichtige Leistungen an andere Unternehmer oder an juristische Personen erbringen, sozusagen gegenüber dem Finanzamt verpflichtet sind, eine Rechnung auszustellen, § 14 (2) Umsatzsteuergesetz (UStG). "Sozusagen", weil die Rechnung nicht auf das FA ausgestellt ist, sondern auf den Leistungsempfänger. Aber wegen des UStG muss man das und man kann Ärger mit dem FA bekommen, wenn man das nicht tut.

Und wenn eine Konstellation vorliegt, wo der der Verkäufer nach dem o.g. eine Rechnung ausstellen muss, hat der Käufer ein Zurückbehaltungsrecht, d.h. er muss nicht zahlen, wenn er keine oder keine korrekte Rechnung bekommt. Auf diese Weise kann der Käufer, wenn er ein Unternehmer ist, den Verkäufer, wenn der auch ein Unternehmer ist, doch zur Erteilung einer Rechnung "zwingen".

Außerdem noch zur beliebten Umsatzsteuer und wie damit umzugehen ist:

Wer eine umsatzsteuerpflichtige Leistung erbringt, muss die Umsatzsteuer idR erheben (also vom Leistungsempfänger einfordern) und bei Erhalt (auch eines Teilbetrags der Gesamtforderung; dann einen entsprechenden Umsatzsteuer-Teilbetrag) an das FA melden und abführen.

Nur wer "Kleinunternehmer" ist, braucht keine Umsatzsteuer zu erheben (kann also den reinen Nettobetrag in seiner Rechnung aufführen). Er muss aber in der Rechnung dazu schreiben, dass "gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz keine Umsatzsteuer ausgewiesen" wird.

Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG ist, wer im vorherigen Kalenderjahr nicht mehr als € 17.500 netto Umsatz mit umsatzsteuerpflichtigen Erlösen erzielt hat und voraussichtlich (eigene Schätzung reicht!) im laufenden Kalenderjahr nicht mehr als € 50.000 umsatzsteuerpflichtige Erlöse erzielen wird. Also: letztes Jahr weniger als € 17.500,01 erzielt und keine maßgebliche Änderung im Geschäft -> Kleinunternehmer.

Viel Spaß! :)
 
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Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG ist, wer im vorherigen Kalenderjahr nicht mehr als € 17.500 netto Umsatz mit umsatzsteuerpflichtigen Erlösen erzielt hat und voraussichtlich (eigene Schätzung reicht!) im laufenden Kalenderjahr nicht mehr als € 50.000 umsatzsteuerpflichtige Erlöse erzielen wird. Also: letztes Jahr weniger als € 17.500,01 erzielt und keine maßgebliche Änderung im Geschäft -> Kleinunternehmer.

Ist das eine Kann-Regelung oder ist das in jedem Fall so? Kann also jemand, der unter diese Regelung fällt trotzdem USt abrechnen, abführen und absetzen oder fällt er zwangsweise unter diese Regelung?
Die eigene Schätzung kann ja auch jedes Jahr falsch sein, oder?
 
Du musst immer froh sein, wenn Du überhaupt etwas erhälst, habe schon so oft über Sedo eine Domain gekauft und es kam gar nichts, keine Rechnung und keine Quittung, da dann rechtlich vorzugehen war mir immer zu blöd.


Viele Grüße
HP
 
Ist das eine Kann-Regelung oder ist das in jedem Fall so? Kann also jemand, der unter diese Regelung fällt trotzdem USt abrechnen, abführen und absetzen oder fällt er zwangsweise unter diese Regelung?
Die eigene Schätzung kann ja auch jedes Jahr falsch sein, oder?
Ja, man darf das trotzdem. Wenn man die USt ausweist, obowhl man Kleinunternehmer ist, muss man sie natürlich an das FA melden und abführen.

Und zwar kannst man entweder irrtümlich USt ausgewiesen haben, die muss trotzdem an das FA gemeldet (als zu Unrecht erhobene USt) und abgeführt werden. (Das liegt daran, dass der Rechnungsempfänger die an den Rechnungsersteller gezahlte USt bei sich abziehen darf, und das FA das dann dort weniger bekommt - also muss der Rechnungsersteller es dann dem FA verschaffen.)

ODER man macht es gemäß § 19 (2): man meldet dem FA, dass man die nächsten fünf Jahre - obschon evt. Kleinunternehmer - trotzdem USt ausweisen will. Das kann man z.B. machen, damit die Rechnungen nicht nach Kleinkrämer riechen, oder weil man den Vorsteuerabzug nutzen will (z.B. weil man hohe Kosten mit Umsatzsteuer hat und sogar eine USt-Erstattung bekommen kann).
 
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