Welcome!

By registering with us, you'll be able to discuss, share and private message with other members of our community.

SignUp Now!

Sedo verweigert Aufnahme wegen angeblicher Markenrechtsverletzung

Timbalord

New member
Registriert
22. Juli 2008
Beiträge
37
Reaktionspunkte
0
Hallo zusammen,

es ist insgesamt ein etwas verwunderlicher Vorgang.

Um eines Vorweg zu nehmen, ich nennen die betreffenden Domains hier, da ansonsten der Gesamtzusammenhang nicht rüberkommt.

Ich habe vor einigen Wochen versucht, eine Domain mit dem Wortbestandteil olympic bei Sedo zum VK anzubieten. Nach dem schon die Automatismen der Formulare die Aufnahmen verweigerten, habe ich mich an den Sedo Support im LiveChat gewendet. Ohne große Denkpause gab mir der Supporter zu verstehen, dass der Begriff Olympic markenrechtlich geschützt sei und deswegen die Aufnahme verweigert werde.

Das ganze würde ich nachvollziehen können, wenn zum einen, das so nicht wirklich korrekt wäre und zum anderen die Stichwortsuche olympic bei Sedo nicht einige Domains zum VK anzeigen würde. Unter anderem steht hier auch die offizielle Seite des Olypmischen Komitees zum VK.

Ich habe den Supporter darauf angesprochen, der daraufhin eine Überprüfung der einzelnen Fälle ankündigte. Wochen später schaue ich mir das Schauspiel erneut an, und siehe da, die anderen dürfen ihre olympic Domains immer noch verkaufen.

Habe ich dabei einen Denkfehler gemacht?


MFG Dennis
 
wenn besagter olymblablapic domaininhaber auch inhaber der marke ist... warum soll er sie nicht verkaufen dürfen?

ich würd lieber froh sein, dass sedo dich darauf hinweist wenn du deine domains nicht selbst auf markenschutz prüfst...
 
Ich darf doch stark bezweifeln, dass das Internationale Olympische Komitee als Inhaber der Marke und der Domain sich einen Account auf Sedo macht und deren Domain aus dem Jahr 1995 dort zum VK anbietet. Zumal der Verkäufer dort seit 2008 gelistet ist. Das ist so dermaßen absurd.
 
Das mag ja sein. Aber was ich mit Phils zweitem Absatz?

Wenn andere X oder Y machen und es ggf. auch können, bringt Dir das nichts. Du haftest für Deine Sachen.

Also lass es besser sein, zumal Du damit so ohne Weiteres keinen Gewinn machen wirst.

Viele Grüße

August
 
Es ist ja nicht nur ein Markenaspekt, sondern auch Folgendes: OlympSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Es dürfte daher egal sein, was andere machen, vielleicht fallen sie nicht unter die Schutzrechte, oder die Handelsbörse ist nicht sorgfältig genug bzw. muss es nicht sein, für Dich gilt wahrscheinlich obiges Gesetz.
 
Sedo agiert da zum eigenen Schutz. Sie haben bestimmt schon rechtliche Probleme da bekommen und lassen dann solche Domains bei sich im Parking oder in der Börse nicht mehr zu. Es kann aber durchaus sein, dass Sedo USa und Sedo Deutschland da unterschiedlich Vorgaben haben, wäre zumindest eine mögliche Erklärung, warum einige Domains doch zugelassen werden und andere nicht.
 
Es ist ja nicht nur ein Markenaspekt, sondern auch Folgendes: OlympSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Das Gesetz ist sogar Teil des Markenrechts und dürfte auch gleich der Grund für die (verständliche) Weigerung von Sedo sein. Der Schutzgegenstand ist ja in § 1 Abs. 3 OlympSchG sehr weit gefasst.

Ich nehme mal an, dass die Mechanismen bei Sedo einfach nicht überall anschlagen und es daher zu den Unterschieden kommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Sache ist übrigens vor dem OLG Frankfurt nicht entschieden worden, da das Rechtsmittel zurückgenommen wurde.

Das wiederum lag weniger am OlympSchG, sondern vielmehr war das OLG der Meinung, dass vorliegend keine Verletzung durch das Werbeplakat vorlag:

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9. März 2006 - Az. 6 U 200/05 - openJur

Wenn ein Gericht ein Bundesgesetz für verfassungswidrig hält, dann hat es im Übrigen das BVerfG im Rahmen einer konkreten Normenkontrolle anzurufen und das Gesetz nicht schlicht zu ignorieren.
 
Zurück
Oben