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Software-Erstellung

  • Ersteller Ersteller engel
  • Erstellt am Erstellt am
Hallo,

habe die Problematik eben überflogen.

Schadensersatz sehe ich als schwierig an.
Wichtig ist bei solchen Verträgen eine Vertragsstrafe für jeden Tag / Woche zu vereinbaren, an dem die Software nicht fertig wird. Das wäre dann einklagbar.

In Deinem Fall denke ich, hilft die gesetzte Frist nur, dass Du das Programm nicht abnehmen / bezahlen musst, da nicht pünklich fertig (Leistung nicht erbracht) es kann aber sein dass Du mit Fristsetzung noch Gelegenheit zur Nachbesserung geben musst, meine HGB-Lesungen in BWL sind leider schon lange her.

Aber Schadensersatz...das sieht das deutsche Recht meiner Meinung nach in diesem Fall nicht vor bzw. ist sehr schwierig durchzusetzen. Ob sich das wirklich lohnt? Hätte man das alles nicht durch bessere Planung vermeiden können?

Softwareprogramierung, Software-Engineering ... da haben sich schon so einige die Zähne ausgebissen, was Fertigstellungen und Termine angeht. Denkt mal an das Maut-Debakel.

Als Programmierer würde ich mich auf Vertragsstrafen aber auch nicht einlassen ;-)

Was hilft? Eine Programmierer mit einem kleinen Projekt beuaftragen, wenn es klappt kann man auch größere Aufgaben übertragen.
Wie in allen Berufen: Es laufen zu viele Blender / Idioten herum, wirklich gute Leute bekommt man nur selten.


Grüsse

Christoph
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich kann engel Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend machen.
 
Hallo zusammen,

ich möchte mich nochmals für Eure rege Beteiligung bedanken! :)

Mir geht es dabei nicht primär um den Schadensersatz, wobei mir Schaden in nicht unerheblicher Höhe entstanden ist, sondern darum, dass solche Leute anscheinend tun und lassen können, was sie wollen, ohne jegliche Folgen.

Als mir sowas das erste Mal passiert ist, dachte ich noch: gut... kann ja jedem mal passieren.... aber anscheinend hat diese Vorgehensweise Methode:
Sprücheklopfer und Abzocker ohne Ende unterwegs...

Ich muss da didi´s Ausführungen leider zustimmen.

Von daher werde ich, wie schon gesagt, diesen und auch evtl. folgende Fälle mit aller Härte verfolgen. In besagtem Fall habe ich auch noch weitere "kostspielige" Ansätze gefunden, die ich entsprechend in die Wege leiten werde.

Auch wenn solch Themen immer wieder negativ besetzt sind, so zeigen sie jedoch auf, dass man im Netz sehr sensibel sein und sich drei- und vierfach absichern sollte.

Soweit meinerseits... und wir werden letztendlich sehen, wie es ausgehen wird.
Jedenfalls werde ich besagte Person, die sogar gestern/heute wieder ihre "Dienstleistung" angeboten hat, hier outen...!

Nochmals Danke, schönes Wochenende und Grüsse,
engel
 
DeTep schrieb:
Die Klage heißt nicht zufällig Engel ---> pyro ?!?!?!

Gruss
DeTep

Soviel zum Thema: wie bringt man ein Gerücht in Umlauf... ;) :D
Nein, es ist nicht pyro... der ist m.E. einer derjenigen, die man noch per "Handschlag" irgendwo mit einbeziehen könnte.... ;)

grüsse,
engel
 
engel ich danke für die Ehrenrettung ;)

mfg pyro :)

ADDON:
Jedenfalls werde ich besagte Person, die sogar gestern/heute wieder ihre "Dienstleistung" angeboten hat, hier outen...!

für alle die das forum aufmerksam lesen, hast die besagte person jetzt schon geoutet... ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
@pyro:

na sowas... ;)
... ist immer ein Vorteil, wenn man auch zwischen den Zeilen lesen kann bzw. den Zaunpfahl winken sieht... ;) :D

grüsse,
engel
 
naja mit dem Zaunpfahl hab dann erst ich gewinkt... ;) man will ja nicht, daß du zu konkret werden mußt, wenn das ja wie oben erwähnt nicht willst, darum hab ich dir das mal abgenommen... ;)

hehe

mfg pyro :)
 
Jetzt schaut Euch mal an, wie clever der liebe kleine Tobias Eibich alias Q00el ist:

Hallo Thomas,

Gerne reiche es deinem Anwalt weiter. Du wirst aber nicht wirklich eine Chance haben Schadensersatz von mir zu erhalten.

Es gab keinen Gültigen Arbeitsvertrag zwischen uns
Es wurde kein 100prozentiger Abgabetermin vereinbart
Musst du erstmal nachwiesen das dir so viel Geld verloren gegangen ist

Und ich jetzt kommt der wichtigste Punkt!!!!!!!!
Ich bin beschränkt Geschäftfähig aufgrund meines Alters ;-)
E-Mails werden als Beweismittel vor Gericht nicht anerkannt

Ich wünsche dir dennoch viel Glück
:-)

Danke für die Aufklärung Tobias!!
Hören wirst Du dennoch vor mir... schnall schon mal die Windeln enger!!

Hoffe Du rutschtst auch gut! ..... aber wohin??? .... ;) :D

engel
ps: ich frage mich nun aber auch, wie wir noch so gut bei der Pisa-Studie abschneiden konnten....
 
naja wenn da so stimmt wie er sagt (v.a. daß kein 100% Abgabetermin vereinbart wurde - schriftlich), einer der von mir oben angesprochenen Punkte, dann wirds allerdings schwer....

jedoch so hähmisch und großkotzig wie sich das ganze für mich anhört, würde auch ich meinen Rechtsanwalt/meinen Bruder bemühen.... im Prinzip wird ja in dieser Mail der Abgabetermin eingeräumt und auf das Alter als mangelnde Grundlage einer Klage angeführt. Da würde ich auch alles aufbieten, einfach um dem kleinen "kind" mal zu zeigen wie es in der großen "Erwachsenenwelt" so gehen kann....

mfg pyro
 
@Thomas: Die PM/eMail von Q00el ist ja wohl die absolute Härte.

Wenn Du diesem Kind nur 1 Cent Anzahlung geleistet hast, würde ich von Deinem Anwalt auf jedem Fall noch den §263 StGB prüfen lassen und gegebenenfalls Strafanzeige wegen vorsätzlichen Betruges erstatten.

Gruß, Hermann
 
Bei so einer Nachricht würde ich auf den Anwalt verzichten.......... .
 
engel schrieb:
Und ich jetzt kommt der wichtigste Punkt!!!!!!!!
Ich bin beschränkt Geschäftfähig aufgrund meines Alters ;-)
E-Mails werden als Beweismittel vor Gericht nicht anerkannt


Für den Satz bin ich dafür Ihn hier abzumahnen da er geschäftliche Tätigkeiten im Forum anbietet.Sollte er es wiederholt tun würde ich die Eltern anzeigen wegen Verletzung der Fürsorge und Aufsichtspflicht.Die sollen dem Minderjährigen Sohn doch mal bitte nicht ohne Aufsicht und Disney Kinderschutz ins Netz lassen.

Bei so einer Unverschämtheit würde ich keinen Spass mehr verstehen und gegen Ihn vorgehen.Wenn er 16 ist knallst Ihn schön was rein.Gerne können wir dazu unsd austauschen.habe bei einem Portal 50% unter 18 jährigen die mir auch ab und an so kommen.Davon hat bisher noch jeder zahlen müssen was bestellt wurde.

Beweismittel reichen übrigens kann ich Dir auch nen Mittel sagen wo ein ähnlicher Fall war und Du es voll nachweisen kannst.


selfman schrieb:
Bei so einer Nachricht würde ich auf den Anwalt verzichten.......... .

Du meinst Engel soll im Weihnachtsmannkostüm Ihm auflauern und den Knüppel rausholen? ;-))))
 
Widerspruch?

1. Student mit
2. Zitat "Ich bin beschränkt Geschäftfähig aufgrund meines Alters ;-) "

Ergo: 13jaehriger Student oder wie? Oder hab ich was nicht richtig gelesen?
 
Was ist das denn fuer ein Software-Auftrag? Vielleicht hab ich ja Interesse ;-) Sollte aber sehr praezise beschrieben sein, nichts ist schlimmer als wenn der Auftraggeber selber nicht weiss was er eigentlich GENAU haben moechte...
 
Airport1.de schrieb:
Was ist das denn fuer ein Software-Auftrag? Vielleicht hab ich ja Interesse ;-) Sollte aber sehr praezise beschrieben sein, nichts ist schlimmer als wenn der Auftraggeber selber nicht weiss was er eigentlich GENAU haben moechte...

Ne, lass mal...
vergebe nur noch Aufträge an "Empfehlungen" und nach weiteren "Sicherheitsmaßnahmen".... ;)
Und Deine Bemerkung bzgl. der Auftraggeber: wenn sich dieser das leisten kann... ????
Ich denke aber, wir sind hier schon lang genug dabei, um zu wissen, was man "GENAU" will, und können dieses auch entsprechend mündlich/schriftlich artikulieren.. ;) :D

Frohes Fest und Grüsse,
engel
ps: @jungfer... wenn´s Dir zwischen den Jahren passt, können wir ja mal telefonieren.
 
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