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soll ich Angst haben?

jungfer

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Registriert
31. Aug. 2001
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1
Hallo,
ich bin mir wegen einer sache ziemlich unsicher:
vor ca.3 Jahren habe ich eine Bezeichnung als .de registriert mit und ohne >Bindestrich.vor 1 Jahr hat ein deutscher Autokonzern dies jetzt als marke angemeldet und letzte woche mir eine mail geschickt was ich mit der domain vorhabe.
der brief war freundlich doch da ich keinen inhalt unter domain habe sondern diese umleite auf ein portal von mir frage ich mich was könnte mir passieren.
mir ist zwar klar das ich die älteren rechte habe aber vor gerich und auf hoher see...

was meint ihr?
will die domain aber hier nicht nennen,es ist kein fantasiename,eher eine beschreibung mit zwei worten die oft von größeren produktionsstätten verwendet wird.
 
Hallo Jungfer,

ob Du Angst haben sollst oder nicht, kann Dir ohne Benennung der Domain keiner sagen. Ich würde allerdings zunächst von einer Beantwortung der Anfrage absehen, da einem schnell daraus der Grabbing-Strick gedreht werden kann.
 
Du solltest keinerlei Panik schieben.

Du hast die höhere Priorität, da du die Domain registriert hast BEVOR die Marke angemeldet wurde. Dadurch wird dir jeder Richter recht geben, falls es jemals zum Prozess kommen sollte. Es sieht jedoch ganz im Gegenteil gut für dich aus, denn ich vermute doch, dass der Konzern an deiner Domain interessiert ist. Kohle winkt ;)

Gruß
Randolf

Disclaimer: keine Rechtsberatung, frag deinen Anwalt, bla blubb...
 
ja ja kohle winkt,die haben sich gemeldet und nen kleines angebot gemacht das so schlecht war- das ich nicht geantwortet habe.
auf nachfrage habe ich gesagt das ich dachte sie hätten sich verschrieben und ich auf den "richtigen"brief gewartet habe.
da es ein autohersteller ist habe ich gesagt ich brauch kein geld wär mit einem kreativen geschenk auf vier rädern aber freizügig ihnen gegenüber (weihnachten steht vor der tür)aber mal im ernst....

das wird nix mit denen und ich mach lieber was drauf und warte das mittelfristig domainnamen werthaltiger werden ;)
 
Wenn hier tatsächlich Markenrechte des Autoherstellers bestehen, sieht es äußerst gefährlich für Dich aus. Einiges spricht dafür, dass Du dringend das Angebot des Herstellers annehmen solltest - dies kann allerdings nur aufgrund einer sorgfältigen juristischen Prüfung definitiv gesagt werden.

Was Randolf zum Thema Priorität geschrieben hat, ist leider schlicht falsch. Denn die Domainregistrierung begründet kein eigenes Schutzrecht, welches man anderen Schutzrechtsinhabern entgegenhalten könnte (allgemeine Meinung in Literatur und Rechtsprechung).
 
Was Randolf zum Thema Priorität geschrieben hat, ist leider schlicht falsch. Denn die Domainregistrierung begründet kein eigenes Schutzrecht, welches man anderen Schutzrechtsinhabern entgegenhalten könnte (allgemeine Meinung in Literatur und Rechtsprechung).
Mir wurde gesagt, dass eine Markenanmeldung mir NICHT ermöglicht eine früher angemeldete Domain zu erlangen. Ich besitze eine .com und die passende Marke aber mein RA meint, ich könne damit nicht die dazugehörige .de Domain erklagen, obwohl dort nur eine default-Seite eines Domaindiscounters zu finden ist.

Es gab auch vor einiger Zeit eine ähnliche Nachricht im Heise Ticker, wo ein Anwalt einer Firma mit frischer Marke versucht hat einem Domainbesitzer zu drohen, der diese Domain lange vor der Markenanmeldung registriert hatte. Die Domain wies im Whois ein Änderungsdatum auf, dass nach der Markenanmeldung lag und der RA versuchte dieses als Registrierungsdatum zu interpretieren, musste jedoch nach der Tickermeldung heftigst zurückrudern und um Entschuldigung bitten.

Von daher denke ich, dass mein Statement durchaus richtig ist.
 
Wenn Verwechslungsgefahr aufgrund Branchenverschiedenheit nicht in Betracht kommt, liegt gegebenenfalls eine wettbewerbswidrige Behinderung nach § 1 UWG vor.

Hier hat jemand möglicherweise ein Schutzrecht aus einer Markeneintragung. Er will unter diesem Namen Produkte vertreiben. Ein anderer hat die Domain, um sie zu verkaufen bzw. auf sein Angebot zu lenken.

Der Schutzrechtsinhaber hat ein durch sein Schutzrecht gerechtfertigtes Interesse, sich wirtschaftlich zu entfalten und die gleichnamige Domain zu registrieren.

Demgegenüber fehlt es beim Domainbesitzer an einem sachlichen Grund (eigenes Recht, eigenes Projekt etc.). Nach Kenntnis der Umstände und von der Markenanmeldung ist er daher - dies ist Abwägungsfrage im Einzelfall - häufig zur Löschung bzw. Übertragung verpflichtet.

Wie gesagt: Die Priorität der Domainanmeldung ist regelmäßig irrelevant. Einzige Ausnahme: Der Markeninhaber hat die Marke ohne wirkliche Benutzungsabsicht angemeldet, um in den Besitz der Domain zu gelangen.
 
naja ich schicke mal ne nachricht mit der domain und dann kann man sich nochmal unterhalten,auch wenn die domain nicht genannt wird ;) ;)
 
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