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Jetzt anmelden!Sebastian schrieb:@brimedia
a) Jurastudenten dürfen nicht kostenpflichtig abmahnen,
b) Urherberrechtsverletzungen sind eine Sauerei, das zu ahnden ist doch nur gerecht,
c) nicht die Rechtsanwälte gehen auf ihre Mandanten zu und fragen mal, ob man da nicht den und den abmahnen könnte, sondern umgekehrt gehen die Mandanten zu den Rechtsanwälten und bitten darum den Rechtsverstoß abzumahnen. Ein kleiner Unterschied, nicht wahr?
Gruß
Sebastian
ootech schrieb:
Sebastian schrieb:@Brimedia
Ich denke schon, dass die mit den markenrechtlichen Abmahnungen betrauten Kanzleien sehr befähigte Anwälte aufweisen können. Gerade deshalb wählen vielleicht auch mehrere Unternehmen die selbe, besonders befähigte und qualifizierte, Kanzlei aus. Eine eigene Rechtsabteilung haben größere Unternehmen zwar schon, allerdings sind diese mehr auf Standard-Probleme im Unternehmen spezialisiert (Kündigungsschreiben/arbeitsrechtliche Abmahnungen an Mitarbeiter, Mahnverfahren bei säumigen Zahlern, u.ä.) und nicht auf selten benötigte und schwierige Spezialthemen, wie etwa Marken-/Patent-/Namensrecht. Das gilt oft selbst für Weltmarktführer wie Microsoft mit Milliardenumsätzen, die sich bei solchen Themen an (nicht hauseigene) Kanzleien wenden.
Gruß
Sebastian
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