Stadt Suhl bekommt suhl.de nicht
In einem Rechtsstreit um eine Internet-Domain hat wieder eine Gemeinde gegenüber einem gleichnamigen Privatmann vor Gericht den Kürzeren gezogen: Am heutigen Donnerstag erlitt die Stadt Suhl vor dem Landgericht Erfurt eine Niederlage beim Versuch, den Lübecker Privatmann Norbert Suhl zur Herausgabe der Domain suhl.de zu zwingen.
Die Stadt hatte ihre Klage namensrechtlich begründet und gemeint, der Ortsname müsse vorrangiges Anrecht auf die gewünschte Domain geben. In Suhl will man laut Stadtsprecher Holger Uske zunächst das Urteil, gegen das Rechtsmittel eingelegt werden können, prüfen und dann über das weitere Vorgehen beraten. Einstweilen hat die Stadt einen neuen Internetauftritt vorbereitet, der unter der Domain suhl-thueringen.de zu bewundern ist.
Pikant an dem Fall ist, dass die südthüringische Stadt die betreffende Domain vor Jahren besessen und auch genutzt hatte, dann aber versäumte, die Gebühren dafür zu zahlen. Die Domainvergabestelle DENIC teilte suhl.de daraufhin dem Lübecker zu, der sich ebenfalls darum beworben hatte -- er wollte die Homepage seiner Familie unter dieser Adresse ins Netz stellen.
Vor der Verhandlung hatte Norbert Suhl angeboten, die Domain gegen eine Zahlung in Höhe von rund 38.000 Euro frei zu geben. Der geforderte Betrag, so der Lübecker, sei an einer Streitwerthöhe orientiert gewesen, die ein Suhler Anwalt eingeschätzt habe. Die Stadt habe ihm aber lediglich 2000 Mark angeboten.
Norbert Suhl bestreitet, sich die Domain in der Absicht auf lukrativen Verkauf gesichert zu haben -- vielmehr habe er lediglich zugegriffen, als er festgestellt habe, dass die Stadt die Adresse nicht mehr nutze. Er sei zunächst davon ausgegangen, dass dort wohl kein Interesse mehr daran bestehe. Mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung habe er nicht gerechnet.
Erst kürzlich hatte das Koblenzer Oberlandesgericht eine Klage der Stadt Vallendar am Rhein gegen die "Vallendar Brennereitechnik GmbH" abgeschmettert, bei der es um die Domain Vallendar.de ging. Die Begründung lautete, das Namensrecht verschaffe bei der Vergabe von Domainnamen keinen grundsätzlichen Vorrang für Ortsnamen gegenüber gleich lautenden Familien- oder auch Firmennamen. Daher müsse das Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" gelten. Im August 2001 wies das Landgericht Coburg (Az: 12 O 284/01) in einem ähnlichen Fall die Klage einer Gemeinde gegen einen gleichnamigen Privatmann ab. (psz/c't)
Quelle: Heise
http://heise.de/newsticker/data/psz-31.01.02-000/
In einem Rechtsstreit um eine Internet-Domain hat wieder eine Gemeinde gegenüber einem gleichnamigen Privatmann vor Gericht den Kürzeren gezogen: Am heutigen Donnerstag erlitt die Stadt Suhl vor dem Landgericht Erfurt eine Niederlage beim Versuch, den Lübecker Privatmann Norbert Suhl zur Herausgabe der Domain suhl.de zu zwingen.
Die Stadt hatte ihre Klage namensrechtlich begründet und gemeint, der Ortsname müsse vorrangiges Anrecht auf die gewünschte Domain geben. In Suhl will man laut Stadtsprecher Holger Uske zunächst das Urteil, gegen das Rechtsmittel eingelegt werden können, prüfen und dann über das weitere Vorgehen beraten. Einstweilen hat die Stadt einen neuen Internetauftritt vorbereitet, der unter der Domain suhl-thueringen.de zu bewundern ist.
Pikant an dem Fall ist, dass die südthüringische Stadt die betreffende Domain vor Jahren besessen und auch genutzt hatte, dann aber versäumte, die Gebühren dafür zu zahlen. Die Domainvergabestelle DENIC teilte suhl.de daraufhin dem Lübecker zu, der sich ebenfalls darum beworben hatte -- er wollte die Homepage seiner Familie unter dieser Adresse ins Netz stellen.
Vor der Verhandlung hatte Norbert Suhl angeboten, die Domain gegen eine Zahlung in Höhe von rund 38.000 Euro frei zu geben. Der geforderte Betrag, so der Lübecker, sei an einer Streitwerthöhe orientiert gewesen, die ein Suhler Anwalt eingeschätzt habe. Die Stadt habe ihm aber lediglich 2000 Mark angeboten.
Norbert Suhl bestreitet, sich die Domain in der Absicht auf lukrativen Verkauf gesichert zu haben -- vielmehr habe er lediglich zugegriffen, als er festgestellt habe, dass die Stadt die Adresse nicht mehr nutze. Er sei zunächst davon ausgegangen, dass dort wohl kein Interesse mehr daran bestehe. Mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung habe er nicht gerechnet.
Erst kürzlich hatte das Koblenzer Oberlandesgericht eine Klage der Stadt Vallendar am Rhein gegen die "Vallendar Brennereitechnik GmbH" abgeschmettert, bei der es um die Domain Vallendar.de ging. Die Begründung lautete, das Namensrecht verschaffe bei der Vergabe von Domainnamen keinen grundsätzlichen Vorrang für Ortsnamen gegenüber gleich lautenden Familien- oder auch Firmennamen. Daher müsse das Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" gelten. Im August 2001 wies das Landgericht Coburg (Az: 12 O 284/01) in einem ähnlichen Fall die Klage einer Gemeinde gegen einen gleichnamigen Privatmann ab. (psz/c't)
Quelle: Heise
http://heise.de/newsticker/data/psz-31.01.02-000/